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Ratzeburg (LOZ). Die Stadt Ratzeburg erwägt, mit Wirkung zum 1. Juli 2026 eine Steuer auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben einzuführen. Besteuert würden dabei etwa Betreiber von Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen/-häusern oder Jugendherbergen, die ihrerseits berechtigt sind, die Steuerlast auf die Übernachtungspreise aufzuschlagen. Einzelheiten sind in einer entsprechenden Satzung der Stadt geregelt, deren Entwurf bereits Gegenstand der Beratung in der Sitzung des Finanzausschusses am 17. Februar war. Der Ausschuss hat den Satzungsentwurf angenommen. Das letzte Wort hat aber die Stadtvertretung, die sich in ihrer Sitzung am 23. März mit der Satzung befassen und darüber beschließen will.

Mit der Einführung der Übernachtungssteuer beabsichtigt die Stadt, zusätzliche Einnahmen zur Finanzierung kommunaler Aufgaben zu erzielen und die langfristige Leistungsfähigkeit des städtischen Haushalts zu sichern. Ratzeburg erbringt als touristisch geprägter Standort in besonderem Maße Leistungen, die von Übernachtungsgästen genutzt werden. Hierzu gehört eine auf den Tourismus abgestimmte Infrastruktur sowie die Vorhaltung von öffentlichen Einrichtungen, Kulturangeboten oder touristischem Service. Die erwarteten Einnahmen aus der Übernachtungssteuer würden dazu beitragen, die durch den Tourismus entstehenden kommunalen Aufwendungen solidarisch mitzufinanzieren und hierdurch die Attraktivität der Stadt langfristig zu sichern.

Die Übernachtungssteuer ist eine sogenannte örtliche Aufwandsteuer. Zu ihrer Erhebung sind die Gemeinden nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein ermächtigt sind. Die Steuer wird bereits in mehreren anderen Städten in Schleswig-Holstein erhoben, etwa in Flensburg, Schleswig oder Kappeln. Entsprechendes gilt auch für Städte und Gemeinden in anderen Bundesländern. In Ratzeburg wird die Steuer voraussichtlich 3 Prozent des Übernachtungsentgelts (inklusive Nebenkosten wie z. B. Endreinigung oder Energiekosten) betragen. Sie soll nach dem Satzungsentwurf im Wege der Steueranmeldung von den Beherbergungsbetrieben quartalsweise erhoben werden. Die Stadtverwaltung wird die betroffenen Betriebe rechtzeitig über die praktische Umsetzung informieren und für Fragen zur Verfügung stehen.

Kurznachrichten Ratzeburg


Ratzeburger Rathaus zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen
Das Ratzeburger Rathaus bleibt über die Festtage bis ins neue Jahr, vom 29. Dezember bis 2. Januar, für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Bürgerinnen und Bürgern wird geraten, dringende Angelegenheiten bis zum 23. Dezember zu klären. Ab dem 5. Januar ist das Rathaus wieder geöffnet. Das Team der Stadtverwaltung wünscht allen eine friedvolle Weihnachtszeit und einen entspannten Jahreswechsel.


Stadtbücherei bleibt zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen
Die Stadtbücherei Ratzeburg bleibt zwischen den Jahren vom 20. Dezember bis 1. Januar geschlossen. Eine Rückgabe der Medien über die Medienrückgabebox ist nicht möglich. Die ausgeliehenen Medien können online auf der Homepage der Stadtbücherei verlängert werden. Ab dem 2. Januar geht es dann zu den gewohnten Öffnungszeiten in ein neues, spannendes Lesejahr. Die Mitarbeiterinnen der Stadtbücherei wünschen all ihren Leserinnen und Lesern ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.


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