Ratzeburg (LOZ). Die Stadt Ratzeburg erwägt, mit Wirkung zum 1. Juli 2026 eine Steuer auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben einzuführen. Besteuert würden dabei etwa Betreiber von Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen/-häusern oder Jugendherbergen, die ihrerseits berechtigt sind, die Steuerlast auf die Übernachtungspreise aufzuschlagen. Einzelheiten sind in einer entsprechenden Satzung der Stadt geregelt, deren Entwurf bereits Gegenstand der Beratung in der Sitzung des Finanzausschusses am 17. Februar war. Der Ausschuss hat den Satzungsentwurf angenommen. Das letzte Wort hat aber die Stadtvertretung, die sich in ihrer Sitzung am 23. März mit der Satzung befassen und darüber beschließen will.
Mit der Einführung der Übernachtungssteuer beabsichtigt die Stadt, zusätzliche Einnahmen zur Finanzierung kommunaler Aufgaben zu erzielen und die langfristige Leistungsfähigkeit des städtischen Haushalts zu sichern. Ratzeburg erbringt als touristisch geprägter Standort in besonderem Maße Leistungen, die von Übernachtungsgästen genutzt werden. Hierzu gehört eine auf den Tourismus abgestimmte Infrastruktur sowie die Vorhaltung von öffentlichen Einrichtungen, Kulturangeboten oder touristischem Service. Die erwarteten Einnahmen aus der Übernachtungssteuer würden dazu beitragen, die durch den Tourismus entstehenden kommunalen Aufwendungen solidarisch mitzufinanzieren und hierdurch die Attraktivität der Stadt langfristig zu sichern.
Die Übernachtungssteuer ist eine sogenannte örtliche Aufwandsteuer. Zu ihrer Erhebung sind die Gemeinden nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein ermächtigt sind. Die Steuer wird bereits in mehreren anderen Städten in Schleswig-Holstein erhoben, etwa in Flensburg, Schleswig oder Kappeln. Entsprechendes gilt auch für Städte und Gemeinden in anderen Bundesländern. In Ratzeburg wird die Steuer voraussichtlich 3 Prozent des Übernachtungsentgelts (inklusive Nebenkosten wie z. B. Endreinigung oder Energiekosten) betragen. Sie soll nach dem Satzungsentwurf im Wege der Steueranmeldung von den Beherbergungsbetrieben quartalsweise erhoben werden. Die Stadtverwaltung wird die betroffenen Betriebe rechtzeitig über die praktische Umsetzung informieren und für Fragen zur Verfügung stehen.
