Schwarzenbek (LOZ). Nachdem die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwarzenbek am 11. Dezember 2025 die Haushaltssatzung sowie den dazugehörigen Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen hatte, wurde die Haushaltssatzung nun mit Einschränkungen durch die Kommunalaufsichtsbehörde genehmigt. Die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung, in der grundsätzlich nur gesetzliche Aufgaben erfüllt werden dürfen, ist damit aufgehoben.
In der Planung wird für das Jahr 2026 ein Fehlbetrag in Höhe von rund 5 Millionen Euro erwartet. Vor diesem Hintergrund sind klare Prioritäten im Bereich der Investitionen, Beschränkungen auf zwingend notwendige Aufgaben, die weitere Erarbeitung und Umsetzung von nachhaltigen Konsolidierungsmaßnahmen als auch eine Überprüfung von Einspar- und Einnahmemöglichkeiten notwendig.
Zur Finanzierung von Investitionen darf die Stadt Kredite in Höhe von 33 Millionen Euro aufnehmen. Die Kommunalaufsichtsbehörde hat eine Kürzung in Höhe von rund 6,3 Millionen Euro vorgenommen, ursprünglich war eine Kreditaufnahme in Höhe von 39,3 Millionen. Euro geplant. Der Neubau der Grundschule Campus Breslauer Straße, der Umbau des Knotenpunktes Lauenburger Straße / Grabauer Straße mit einem Kreisverkehr sowie die Fortführung der Planung für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses können dennoch umgesetzt bzw. fortgeführt werden. Gängige Praxis zur weiteren Finanzierung ist die Akquise von Fördermitteln; in diesem Zusammenhang wird dringend eine Rückmeldung des Landes zu beantragten 23 Millionen Euro für den Ganztagsausbau erwartet.
Aufträge (z.B. für Baumaßnahmen) zu Lasten künftiger Jahre (sog. Verpflichtungsermächtigungen) darf die Stadt in Höhe von rund 20 Millionen Euro erteilen. In diesem Bereich wurden 12,9 Millionen Euro durch die Kommunalaufsichtsbehörde im Hinblick auf die Gesamtverschuldung der Stadt zum Ende des Jahres 2029 gekürzt. Hier bleibt die tatsächliche Entwicklung der Verschuldung durch die Inanspruchnahme von Förderungen und Drittmitteln abzuwarten. Sollten in diesem Jahr die von der Stadt beantragten Förderungen vollumfänglich bewilligt werden, wird ein Nachtragshaushaltsplan aufgestellt, um eine Nachgenehmigung der Verpflichtungsermächtigungen herbeizuführen. Anderenfalls ist eine Neuveranschlagung für das Haushaltsjahr 2027 vorgesehen.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 enthält darüber hinaus folgende Eckwerte:
Gesamtbetrag der Erträge: 53.350.100 Euro
Gesamtbetrag der Aufwendungen: 58.374.600 Euro
Geplanter Jahresfehlbetrag: 5.024.500 Euro
Gesamtbetrag der investiven Auszahlungen: 50.553.800 Euro
