Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Mutterschaftsgeld als Entgeltersatzleistung sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung. Foto: AOK/colourbox/hfr
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Finanzielle Sicherheit während der Schutzfristen für berufstätige Frauen

 

(LOZ). Im Kreis Herzogtum Lauenburg sind die Ausgaben für Mutterschaftsgeld gesunken. Diese Entwicklung geht einher mit der in Schleswig-Holstein weiterhin abnehmenden Anzahl an Geburten. Diese war mit 22.190 Geburten im Jahr 2023 auf dem niedrigsten Stand seit 2013.

Aus einer aktuellen Auswertung der AOK NordWest geht hervor, dass im Kreis Herzogtum Lauenburg im vergangenen Jahr an 137 AOK-Versicherte Mutterschaftsgeld gezahlt wurde. Im Vorjahr waren es 158 Fälle. Die AOK NordWest als größte gesetzliche Krankenkasse im Land zahlte 2023 fast 193.000 Euro für ihre weiblichen Mitglieder im Kreis Herzogtum Lauenburg, 2022 waren es knapp 223.000 Euro. „Mutterschaftsgeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für werdende Mütter. Die Leistung wird von den gesetzlichen Krankenkassen als Entgeltersatzleistung für die Dauer des gesetzlichen Mutterschutzes gezahlt“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch.

Mutterschaftsgeld für Arbeitnehmerinnen

Einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben werdende Mütter, die als Arbeitnehmerin selbst gesetzlich krankenversichert sind. Es wird während der Schutzfristen gezahlt, also sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung. Bei Mehrlings- und Frühgeburten verlängert sich das Mutterschaftsgeld von acht auf zwölf Wochen ab dem Entbindungstag. Das Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13 Euro pro Kalendertag. Übersteigt das durchschnittliche Nettoarbeitsentgelt den Betrag von 13 Euro, wird die Differenz zum Nettoarbeitsentgelt vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gezahlt, so dass das bisherige monatliche Einkommen vollständig ersetzt wird.

Leistungen während der Schwangerschaft

Darüber hinaus übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die ärztliche Betreuung, Vorsorgeuntersuchungen und die Leistungen einer Heb-amme während und nach der Schwangerschaft. Kann der Haushalt wegen eines Klinikaufenthalts oder Beschwerden in der Schwangerschaft nicht weitergeführt werden, zahlen die Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Haushaltshilfe. Die AOK NordWest übernimmt für ihre schwangeren Versicherten außerdem Leistungen wie Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungsgymnastik. Außerdem beteiligt sich die AOK im Rahmen ihres 500 Euro Gesundheitsbudgets unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten zum Beispiel für die 24-Stunden-Rufbereitschaft einer zugelassenen Hebamme vor der Geburt, den Geburtsvorbereitungskurs des Partners oder der Partnerin und weitere ausgewählte Leistungen wie Tests auf Antikörper gegen Ringelröteln und Windpocken.

Weitere Informationen hierzu gibt es im Internet unter aok.de/nw.

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