Tiefstand bei Keuchhustenfällen im Kreis Herzogtum Lauenburg

Die Impfung gegen Keuchhusten gehört zu den Kombinationsimpfungen, die von der STIKO empfohlen und von den gesetzlichen Krankenkassen für ihre Versicherten bezahlt werden. Foto: AOK/hfr
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Corona-Maßnahmen lassen Infektionszahlen weiter purzeln

 

Herzogtum Lauenburg (LOZ). Im Kreis Herzogtum Lauenburg haben die Keuchhustenfälle einen Tiefstand erreicht. Durch die anhaltende Corona-Pandemie gehen viele Infektionskrankheiten weiter deutlich zurück. So auch die Anzahl der nach dem Infektionsschutzgesetz gemeldeten Keuchhustenfälle.

Insgesamt wurden im letzten Jahr im Kreis Herzogtum Lauenburg keine Infektionsfälle gemeldet. Vor der Pandemie im Jahr 2019 waren es 18 Fälle. Das teilte heute die AOK NordWest auf Basis aktueller Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) in Berlin mit. „Wir gehen davon aus, dass die AHA-Regeln sowie die KiTa- und Schulschließungen zu diesem starken Rückgang geführt haben, denn die Ansteckung erfolgt bei Keuchhusten über kleinste Tröpfchen, die beim Husten oder Niesen versprüht werden“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch.

Keuchhusten (Pertussis) wird durch ein Bakterium mit Namen Bordetella pertussis übertragen. Die Erkrankung ist hochansteckend und langwierig. Sie tritt überwiegend im Kindes- und Jugendalter auf. Insbesondere Säuglinge in den ersten sechs Lebensmonaten erkranken daran. Nach einer Inkubationszeit von ein bis zwei Wochen (maximal jedoch 20 Tagen) treten die typischen Krankheitserscheinungen wie Hustenanfälle, Atemnot durch angeschwollene Atemwege und Erbrechen auf, die in der Regel einige Wochen bis Monate andauern. Gerade im ersten Lebensjahr stellt der Keuchhusten eine ernste gesundheitliche Bedrohung für Kinder dar. „Auch wenn die Zahlen wegen der verstärkten Handhygiene, dem Tragen von Masken und den Kontaktbeschränkungen rückläufig sind, raten wir, unbedingt die empfohlenen Impfungen insbesondere bei Säuglingen und Kindern vorzunehmen“, so Wunsch.

Die Impfung gegen Keuchhusten gehört zu den Kombinationsimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am RKI empfohlen und von den gesetzlichen Krankenkassen für ihre Versicherten bezahlt werden. Dabei sollte zum frühesten Zeitpunkt im dritten Lebensmonat geimpft werden. Auffrischungsimpfungen sind im Alter von fünf bis sechs Jahren sinnvoll.

Nach einer aktuellen STIKO-Veröffentlichung liegt die Impfquote für die Grundimmunisierung bei Kindern nach drei Impfstoffdosen gegen Diphtherie, Tetanus und Pertussis bis zum Alter von 15 Monaten bundesweit bei 90,2 Prozent, in Schleswig-Holstein bei 92,4 Prozent.

Außerdem empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) auch Schwangeren, sich gegen Keuchhusten impfen zu lassen. Denn bevor ein Neugeborenes selbst geimpft werden kann, ist es den Viren schutzlos ausgeliefert. Bei einer Impfung in der Schwangerschaft übertragen sich die von der Mutter gebildeten Antikörper auf den Fötus. Empfohlen wird die Impfung gegen Keuchhusten zu Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels ab der 28. Schwangerschaftswoche. Besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt, sollte die Impfung ins zweite Schwangerschaftsdrittel vorgezogen werden. Auch für Kontaktpersonen im Haushalt von Neugeborenen ist die Impfung empfohlen. Für gesetzlich Versicherte übernehmen die Krankenkassen die Impfkosten.

Weitere Informationen über Nutzen und mögliche Nebenwirkungen gibt die AOK-Faktenbox unter www.aok.de/faktenboxen im Internet.

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