(LOZ). Im Rahmen einer Geschwindigkeitsüberwachung fiel am 11. Oktober ein Rollerfahrer auf. Dieser war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
Beamte des Polizeiautobahn- und Bezirksrevieres Ratzeburg führten am 11. Oktober eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachung auf der B 5 im Geesthachter Ortsteil Grünhof-Tesperhude durch. Gegen 11.30 Uhr fuhr ein Kleinkraftrad der Marke Peugeot in Fahrtrichtung Geesthacht mit 65 km/h durch die geeichte Messanlage. Gegen 12.15 Uhr wurde der Roller erneut in Fahrtrichtung Lauenburg gemessen. Den Beamten fiel auf, dass an dem Fahrzeug lediglich ein Versicherungskennzeichen angebracht war und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit dadurch maximal 45 km/h betragen darf. Die hinzugerufenen Beamten der Polizeistation Lauenburg konnten den Rollerfahrer in Schnakenbek anhalten und kontrollieren. Der 44-jährige Fahrer aus Lauenburg gab gegenüber den Beamten zu, dass er seit mehr als 20 Jahren nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
Der 44-Jährige wird sich wegen des Verdachts des Fahrens ohne Führerschein verantworten müssen. Gleichzeitig stehen ein Zulassungsverstoß, eine Geschwindigkeitsüberschreitung und das Erlöschen der Betriebserlaubnis im Fokus der Ermittlungen.