Foto: W. Reichenbächer
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(LOZ). In der Zeit vom 2. bis zum 5. März führten die Beamten des Polizeiautobahn- und Bezirksreviers Ratzeburg zielgerichtete Kontrollen in verschiedenen Städten des Kreises durch. Im Fokus der Kontrolle standen die E-Scooter, mit dem Schwerpunkt auf die technischen und rechtlichen Voraussetzungen.

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Insgesamt wurden 246 Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen kontrolliert und folgendes festgestellt.

   - 52* E-Scooter ohne erforderliche Pflichtversicherung (Straftat)

   - 2* E-Scooter-Fahrer mit dem Verdacht des Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss (Ordnungswidrigkeit)

   - 6* E-Scooter ohne erforderliche Betriebserlaubnis (Ordnungswidrigkeit)

   - 2* E-Scooter, die widerrechtlich von Kindern unter 14 Jahren gefahren wurden (Ordnungswidrigkeit)

Im Rahmen der Streifenfahrt wurden die Beamten auf eine große Anzahl von abgestellten E-Scootern an einer Schule in Mölln aufmerksam, die mit abgelaufenen blauen Versicherungskennzeichen (Versicherungsjahr 2024) versehen waren. Um drohende Straftaten nach § 30 Pflichtversicherungsgesetz zu verhindern, wurden schriftliche Hinweise an den Lenkern hinterlassen.

Die Polizei ermahnt eindringlich zur Beachtung der rechtlichen Bestimmungen. Dazu gehört auch der Nachweis einer gültigen Pflichtversicherung. Ab dem 1. März gilt das Versicherungsjahr 2025, was bedeutet, dass "Scooter" ein grünes Kennzeichen benötigen; andernfalls droht eine Straftat.

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