Corona im Kreis Herzogtum Lauenburg: Kreis setzt Landeserlass um - neue Absonderungsregelungen

Foto: hfr
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(LOZ). Das Land hat seinen Erlass über die Anordnung zur Absonderung angepasst. Der Kreis Herzogtum Lauenburg hat die Änderungen am Mittwoch in Form seiner 87. Allgemeinverfügung zu SARS-CoV-2 umgesetzt. Sie gilt bereits ab Donnerstag, 3. Februar.

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Mit der neuen Allgemeinverfügung des Kreises wird eine neue Phase in der Pandemiebekämpfung eingeleitet. Gekennzeichnet ist diese Phase der Folgenminderung durch

  • Meldedaten, die das tatsächliche Infektionsgeschehen der Ausbreitung von SarsCoV2 nicht mehr wiederspiegeln,
  • eine Ausbreitungsdynamik, die durch Maßnahmen kaum noch zu beeinflussen ist und
  • Infektionen auch bei Geimpften und Geboosterten mit milden Krankheitsverläufen.

Wichtige Schutz-Ziele in dieser Phase sind die Vermeidung schwerer Krankheitsverläufe, die Verhinderung einer Überlastung des Gesundheitssystems und der Schutz besonders vulnerablen Gruppen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Eine Quarantäneverpflichtung für enge Kontaktpersonen besteht künftig nur noch für Kontaktpersonen im eigenen Haushalt, wenn diese weder geboostert, geimpft und genesen, frisch vollständig geimpft (max. 90 Tage nach der 2. Impfung) oder frisch genesen (max. 90 Tage nach dem positiven Testergebnis) sind. Für enge Kontaktpersonen, die nicht in einer häuslichen Gemeinschaft mit dem Indexfall leben, besteht künftig unabhängig vom Impfstatus keine Quarantäneverpflichtung mehr, außer das Gesundheitsamt ordnet im Einzelfall aufgrund einer besonderen Gefährdungslage eine Quarantäne an.
  • PCR-Testungen sind außer bei medizinischem und pflegerischem Personal künftig nicht mehr nötig. Bei Vorliegen eines positiven Selbst- oder Schnelltests ist das Ergebnis in einem Testzentrum oder durch eine Arztpraxis mittels (zweitem) Schnelltest bestätigen zu lassen. Fällt auch der zweite Schnelltest positiv aus, gilt dies künftig als bestätigter SARS-CoV-2-Befund. Der positive Schnelltest löst damit unmittelbar eine Absonderungsverpflichtung aus.

Im Bereich der Kindertagesstätten und der Kindertagespflege ergeben sich durch die neue Allgemeinverfügung folgende wichtige Änderungen:

  • Kinder von infizierten Elternteilen gelten als enge Kontaktpersonen und müssen entsprechend der allgemeinen Regelungen als Angehörige desselben Haushalts in Quarantäne. Die Ausnahmeregelungen nach Impf- und Genesenenstatus, sofern vorhanden, gelten auch für Kitakinder.
  • Infizierte Kinder werden für mindestens sieben Tage abgesondert, während nicht-infizierte Kinder derselben Gruppe nicht in Quarantäne müssen und somit grundsätzlich weiterbetreut werden dürfen.
  • Das Gesundheitsamt kann bezogen auf eine einzelne Einrichtung und im Austausch mit der Kita oder Kindertagespflegeperson etwas Abweichendes entscheiden und anordnen, z.B. bei einer Häufung von Infektionen in der Kita. 

Kurznachrichten aus der Region


Sprechstunden der Behindertenbeauftragten
Die nächsten Sprechstunden der Kreisbehindertenbeauftragten Kirsten Vidal finden an folgenden Terminen statt:
Donnerstag, 28. März, von 14 bis 15.30 Uhr im Rathaus in Wentorf bei Hamburg, Hauptstraße 16.
Montag, 15. April, von 12 bis 16 Uhr im Raum 176 des Kreishauses, Barlachstraße 2, in Ratzeburg. Dort ist sie auch unter der Nummer 04541 / 888-493 telefonisch erreichbar.


Rangertour zu den Frühblühern im Behlendorfer Wald
Der Naturpark lädt am Mittwoch, 10. April, ab 15 Uhr auf einen Naturspaziergang in den Frühlingswald bei Behlendorf ein. Die Frühblüher mit ihren zarten Blättern und Blüten geben den Startschuss in die erste Vegetationsphase des Jahres. Sie sind die ersten krautigen Pflanzen, die im Frühjahr blühen. Aber warum ist das eigentlich so? Mit dem Ranger tauchen Teilnehmer in die bunte Farbenvielfalt in dem ansonsten noch vom Winter dominierten Erdfarben des Waldes ein. Natürlich werden noch andere kleine Phänomene am Wegesrand erkundet. Weitere Informationen zur Anmeldung gibt es unter www.naturpark-lauenburgische-seen.de.


Sitzung des Kreisseniorenbeirates Herzogtum Lauenburg
Am Mittwoch, 3. April, um 14 Uhr trifft sich der Kreisseniorenbeirat (KSBR) des Kreises Herzogtum Lauenburg zu seiner 3. öffentlichen Sitzung im Haus der Generationen, Von-Wachholz-Weg 3 in Müssen. Seniorinnen und Senioren sind eingeladen, Fragen zu stellen und Anregungen zu unterbreiten. In der Sitzung wird es unter anderem um die Themen ÖPNV sowie Rad- und Wanderwege im Kreis Herzogtum Lauenburg gehen. Die vollständige Tagesordnung kann unter https://www.kreis-rz.de/KSB030424 abgerufen werden.


Jagdbezirke im Kreis Herzogtum Lauenburg zur Pacht ausgeschrieben
Der Kreis Herzogtum Lauenburg bietet zum 1. April im schriftlichen Meistgebotsverfahren den Jagdbezirk Marienwohlde (387 Hektar, überwiegend Feldrevier) mit den Wildarten Rehwild, Schwarzwild, Rotwild und Damwild und den Jagdbezirk Niendorf Stecknitz (492 Hektar Wald-Feldrevier) mit den Wildarten Rehwild, Schwarzwild und gelegentlich Damwild, pachtfähigen, revierfreien Jägern mit erstem Wohnsitz im Kreis Herzogtum Lauenburg zur Pacht an. Die Pachtbedingungen, Revierkarten und Angaben über die Flächenaufteilung können auf der Homepage der Kreisforsten unter www.kreisforst.de eingesehen werden. Telefonische Auskunft erteilt Marcus Deinert unter der Telefonnummer 04541 / 8615-13.


Beratung des Pflegestützpunktes in Wentorf
Der Pflegestützpunkt im Kreis Herzogtum Lauenburg bietet jeden 2. Donnerstag im Monat im Rathaus, Hauptstraße 16, von 14 bis 16 Uhr, individuell, kostenfrei und unabhängig Beratungen rund um das Thema Pflege und Vorsorge an. Lars Koßyk vom Pflegestützpunkt Im Kreis Herzogtum Lauenburg nimmt sich Zeit für vertrauliche Gespräche, berät zu den bestehenden Angeboten und unterstützt bei der Organisation von Hilfen. Persönliche Beratungen vor Ort sind nur unter telefonischer Terminvereinbarung vorab unter Einhaltung der Hygieneregeln möglich. Der Pflegestützpunkt ist telefonisch erreichbar unter 04152 / 80 57 95 oder per E-Mail unter info@pflegestuetzpunkt-herzogtum-lauenburg.de


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