erixx Holstein bietet eine freiwillige Sonderentschädigung an

Foto: hfr
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Lübeck (LOZ). erixx Holstein bietet seinen Fahrgästen, die in den vergangenen Wochen wiederholt von Zugausfällen und Verspätungen der Linien RE83/RB84 betroffen waren, eine zusätzliche Sonderentschädigung an:

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Fahrgäste mit einem entsprechenden Ticket, die im Entschädigungszeitraum 11. Dezember 2022 bis 12. Januar 2023 auf einem Abschnitt der Strecke Lüneburg-Lübeck Hbf-Kiel Hbf unterwegs waren, können einmalig 20 Prozent des Fahrkartenpreises zurückerhalten. Diese Sonderentschädigung ist eine freiwillige Leistung des Unternehmens und ist unabhängig davon, ob zusätzlich Ansprüche im Rahmen der gesetzlichen Fahrgastrechte, der NAH-SH-Garantie oder der hvv-Garantie geltend gemacht werden.

„Leider sind wir unserem eigenen Qualitätsanspruch in den Wochen nach dem Betriebsstart am 11. Dezember 2022 nicht annähernd gerecht geworden. Darunter haben insbesondere Pendler und Schüler gelitten. Wir möchten daher all denjenigen, die zum Teil täglich von Zugausfällen und massiven Verspätungen betroffen waren, zusätzlich zu den ohnehin bestehenden Möglichkeiten eine eigene finanzielle Entschädigung anbieten. Es tut uns wirklich leid, das möchten wir mit dem Angebot auch noch einmal zum Ausdruck bringen“, so Nicolai Volkmann, kaufmännischer Geschäftsführer von erixx Holstein.

Wer kann die Sonderentschädigung erhalten?
Alle Fahrgäste, die im Entschädigungszeitraum 11. Dezember 2022 bis 12. Januar 2023 eine gültige Einzel-, Tages- oder Wochenfahrkarte für einen Abschnitt auf der Strecke Lüneburg-Lübeck Hbf-Kiel Hbf hatten und somit auf die Leistungen von erixx Holstein angewiesen waren, können die Sonderentschädigung erhalten.

Für alle Inhaber einer Monatsfahrkarte, einer Abo-Karte, einer Monatskarte im Abo, eines Jobtickets, eines ProfiTickets oder eines Semestertickets mit dem Gültigkeitszeitraum Dezember 2022 und/oder Januar 2023 wird der Fahrpreis eines einzelnen Monats für die Berechnung der Sonderentschädigung zugrunde gelegt. Der Betrag wird einmalig pro Karteninhaber ausgezahlt, Mitfahrer werden nicht berücksichtigt.

hvv-Abokarten und ProfiTickets müssen nachweislich regelmäßig für einen Abschnitt auf der Strecke Lüneburg bis Ratzeburg genutzt werden. Netzkarten im SH-Tarif müssen nachweislich regelmäßig für einen Abschnitt auf der Strecke Lauenburg bis Kiel Hbf genutzt werden. Inhaber dieser Fahrkarten müssen einen Nachweis über den Wohnort vorlegen.

Semestertickets müssen nachweislich regelmäßig für einen Abschnitt auf der Strecke Lüneburg-Lübeck Hbf-Kiel Hbf genutzt werden. Semesterticketinhaber müssen ihre Immatrikulationsbescheinigung, das Semesterticket und einen Nachweis über den Wohnort vorlegen.

Voraussetzung für die Sonderentschädigung ist grundsätzlich, dass die Nutzung der RE83/RB84 der verkehrsübliche Weg auf der Strecke ist und es keine mindestens vergleichbar schnelle Fahrplanalternative gibt.

Ausgenommen von der Sonderentschädigung sind Freifahrkarten und Bahn-Cards 100.

Wie kann man die Sonderentschädigung beantragen?
Um die Sonderentschädigung zu erhalten, müssen Fahrgäste einen Antrag stellen. Hierfür richtet erixx Holstein zum 15. Februar 2023 ein eigenes Online-Portal ein. Alle Anträge, die über das Online-Portal vom 15. Februar bis einschließlich 15. März 2023 eingehen, werden geprüft. Das Online-Portal ist über die Unternehmenshomepage www.erixx.de erreichbar. Unter dem genannten Link finden Fahrgäste ebenfalls alle Informationen rund um die Sonderentschädigung. Die Beantragung ist ausschließlich über das Online-Portal möglich.

Um die 20 Prozent des Fahrpreises im Geltungszeitraum zu erhalten, müssen Fahrgäste online ihre Kontakt- und Bankdaten übermitteln, einige kurze Angaben machen und einen Nachweis einreichen, dass sie zum Kreis der Berechtigten für die Sonderentschädigung gehören (z. B. durch den Upload eines Scans oder Fotos der Fahrkarte und gegebenenfalls weiterer erforderlicher Belege).

Für Rückfragen steht den Fahrgästen ab dem 15. Februar 2023 ergänzend eine Service-Hotline zur Verfügung. Die Service-Hotline ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 0431/ 647 49 288 oder unter der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. erreichbar.

Die Bearbeitung der Entschädigungsansprüche erfolgt in der Regel innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags. Die Sonderentschädigung erfolgt ausschließlich bargeldlos als Überweisung auf das im Rahmen der Antragstellung angegebene Bankkonto innerhalb der EU. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Sonderentschädigung der erixx Holstein GmbH besteht nicht.

Welche sonstigen Möglichkeiten gibt es, Ansprüche geltend zu machen?
Alle Fahrgäste, auch die, die von der Sonderentschädigung von erixx Holstein ausgenommen sind, können darüber hinaus wie gewohnt die NAH.SH-Garantie, die hvv-Garantie oder die gesetzlichen Fahrgastrechte in Anspruch nehmen.

Bei Zugausfällen gelten die in ganz Deutschland einheitlichen Fahrgastrechte. Alle wichtigen Infos hierzu finden Fahrgäste unter dem Stichwort Fahrgastrechte im Bereich „Fahrkarten & Tarife“ auf der Website von erixx.

Die NAH.SH-Garantie greift ab 20 Minuten Verspätung am Zielbahnhof. Fahrgäste der Nahverkehrszüge in Schleswig-Holstein erhalten eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Fahrkartenwerts. Bei Zeitkarten erfolgt die Entschädigung anteilig. Zeitkarten sind Tages-, Wochen-, Monats- oder Netzkarten. Voraussetzung für eine Entschädigung ist eine gültige Fahrkarte des Schleswig-Holstein-Tarifs. Weitere Informationen zur NAH.SH-Garantie finden Fahrgäste auf der Website der NAH.SH.

Wird ein Ziel durch unvorhergesehene Störungen mehr als 20 Minuten zu spät erreicht, können im Rahmen der hvv-Garantie einmalig 50 Prozent des Fahrpreises der hvv-Fahrkarte erstattet werden. Bei Tages- und Zeitkarten wird ein anteiliger Betrag pro Fahrt berechnet. Für Gruppenkarten kann pro Fahrt nur eine Entschädigung beantragt werden. Weitere Informationen finden Fahrgäste auf der Website des hvv.

Bahnverkehr auf der Strecke normalisiert sich

Ab dem 13. Januar 2023 galt auf den genannten Strecken ein Ersatzfahrplan, auf besonders stark nachgefragten Teilstrecken wurden zusätzlich Busse eingesetzt. Mittlerweile hat sich der Zugverkehr zwischen Kiel und Lübeck weitgehend normalisiert und erixx Holstein arbeitet mit Hochdruck daran, auch die letzten abendlichen Abweichungen vom Regelfahrplan auf der RE83/RB84 und baldmöglichst auch den Schienenersatzverkehr auf der RB76 zwischen Kiel und Kiel-Oppendorf zu beenden und den kompletten Fahrplan auf der Schiene anzubieten.

Kurznachrichten aus der Region


Sprechstunden der Behindertenbeauftragten
Die nächsten Sprechstunden der Kreisbehindertenbeauftragten Kirsten Vidal finden an folgenden Terminen statt:
Donnerstag, 25. April, von 14 bis 15.30 Uhr im Rathaus in Wentorf bei Hamburg, Hauptstraße 16.
Montag, 6. Mai, von 12 bis 16 Uhr im Raum 176 des Kreishauses, Barlachstraße 2, in Ratzeburg. Dort ist sie auch unter der Nummer 04541 / 888-493 telefonisch erreichbar.


Wentorfer Demo für Demokratie und Menschlichkeit
Unter dem Motto „Wentorf zeigt Gesicht“ findet am Sonntag, 28. April, um 15 eine Kundgebung auf dem Platz vor dem Rathaus statt. Eine Arbeitsgruppe aus allen Wentorfer Parteien hat ein breites gesellschaftliches Bündnis organisiert, das sich in die große Bewegung zur Verteidigung von Demokratie und Menschlichkeit einreiht. Das Format soll eine Kundgebung mit kulturellem Programm sein. Die Poetry Slam AG vom Gymnasium kommt mit einem Mini-Poetry-Slam. Es gibt Musik und Redebeiträge u.a. von der Bürgermeisterin Kathrin Schöning und Pastor Klein von der evangelischen Gemeinde. Die Veranstalter rufen zu friedlicher Teilnahme auf und freuen sich auf eine positive Stimmung bei hoffentlich schönem Frühlingswetter.


Beratung des Pflegestützpunktes in Wentorf
Der Pflegestützpunkt im Kreis Herzogtum Lauenburg bietet jeden 2. Donnerstag im Monat im Rathaus, Hauptstraße 16, von 14 bis 16 Uhr, individuell, kostenfrei und unabhängig Beratungen rund um das Thema Pflege und Vorsorge an. Lars Koßyk vom Pflegestützpunkt Im Kreis Herzogtum Lauenburg nimmt sich Zeit für vertrauliche Gespräche, berät zu den bestehenden Angeboten und unterstützt bei der Organisation von Hilfen. Persönliche Beratungen vor Ort sind nur unter telefonischer Terminvereinbarung vorab unter Einhaltung der Hygieneregeln möglich. Der Pflegestützpunkt ist telefonisch erreichbar unter 04152 / 80 57 95 oder per E-Mail unter info@pflegestuetzpunkt-herzogtum-lauenburg.de


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