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(LOZ). Auch für volljährige Kinder kann die Familienkasse Kindergeld zahlen. Es empfiehlt sich, den Antrag frühzeitig zu stellen und die Unterlagen vollständig online einzureichen.

Grundsätzlich bekommen Eltern für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld. Aber auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres beziehungsweise nach dem Ende der Schulausbildung kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Da es nach dem Schulende nicht immer nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld ebenfalls während einer Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.

Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste (FSJ, FÖJ sowie anerkannter Freiwilligendienste im In- oder Ausland wie Freiwilligendienst aller Generationen oder entwicklungspolitischer Freiwilligendienst „weltwärts“) kann Kindergeld gezahlt werden.

Außerdem wird, wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger hinzieht, für ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt, falls es sich aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatzplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet. Hierfür genügt die Zusendung eines Nachweises über die Bewerbungsbemühungen einschließlich deren Ergebnisse – insbesondere Ausbildungs- oder Studienbeginn oder eine Schulbescheinigung – an die Familienkasse. Eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit ist in diesem Zeitraum nicht erforderlich. Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende mitzuteilen. So können die Zahlungen aufrechterhalten werden.

Falls das Kind nach dem Ende der Schulausbildung noch keine weiteren Pläne für eine unmittelbar anschließende Ausbildung hat, kann ein Kindergeldanspruch während der Arbeitsuche bestehen – hierzu muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.

Alle aktuellen Informationen rund um Kindergeld sowie zum Kinderzuschlag finden sich online unter www.familienkasse.de.

Kurznachrichten aus der Region


Gefährliche Schneelast auf den Bäumen - Kreisverwaltung gibt Entwarnung
Die Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg hatte in der vergangenen Woche nach den heftigen Schneefällen zum Jahreswechsel vor dem Betreten der Wälder gewarnt und ein teilweises Betretungsverbot für die Kreiswälder ausgesprochen. Mit Blick auf die aktuelle Witterung konnten Warnung und Verbot am Dienstag, 13. Januar, wieder aufgehoben werden. Tauwetter und Wind haben die Schneelasten von den Baumwipfeln genommen, Mitarbeitende der Kreisforsten haben die Waldwege bereits überwiegend von Hindernissen befreien können. Die Wege können wieder mit der gebotenen Vorsicht auf eigene Gefahr genutzt werden. Brennholzselbstwerber und die gewerbliche Holzabfuhr können die Wege nach Rücksprache mit den zuständigen Revierförstern ebenfalls wieder nutzen.


Beratung des Pflegestützpunktes in Wentorf
Der Pflegestützpunkt im Kreis Herzogtum Lauenburg bietet jeden 2. Donnerstag im Monat im Rathaus, Hauptstraße 16, von 14 bis 16 Uhr, individuell, kostenfrei und unabhängig Beratungen rund um das Thema Pflege und Vorsorge an. Lars Koßyk vom Pflegestützpunkt Im Kreis Herzogtum Lauenburg nimmt sich Zeit für vertrauliche Gespräche, berät zu den bestehenden Angeboten und unterstützt bei der Organisation von Hilfen. Persönliche Beratungen vor Ort sind nur unter telefonischer Terminvereinbarung vorab unter Einhaltung der Hygieneregeln möglich. Der Pflegestützpunkt ist telefonisch erreichbar unter 04152 / 80 57 95 oder per E-Mail unter info@pflegestuetzpunkt-herzogtum-lauenburg.de


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