Nach Todesfall einer Diphterieerkrankung in Brandenburg erinnert der Kreis daran den Impfschutz zu überprüfen

Foto: hfr
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(LOZ). Ein Kind aus dem Havellandkreis in Brandenburg ist im Januar an einer Diphterieerkrankung gestorben. Erkrankt war der zehnjährige Junge bereits im September 2024, trotz monatelanger intensivmedizinischer Behandlung ist er jetzt an der Krankheit verstorben.

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Der Junge war nicht gegen Diphtherie geimpft gewesen. Nach Recherchen des zuständigen Gesundheitsamtes hat sich das Kind bei einem geimpften Verwandten angesteckt, der nur leichte Krankheitssymptome hatte.

„Todesfälle sind seit der Einführung der Impfung bei der Erkrankung Diphtherie in Deutschland sehr selten“, teilt Dr. Kaschlin Butt, Leiterin des Kreisgesundheitsamtes im Kreis Herzogtum Lauenburg, mit. „Wir nehmen dieses tragische Ereignis zum Anlass, den Menschen zu raten, ihren Impfschutz beim Hausarzt überprüfen zu lassen. Die Impfung richtet sich gegen die krankmachenden Toxine (wasserlösliche Giftstoffe), welche das Bakterium im menschlichen Körper produziert. Sie können den Menschen dann nicht mehr so schädigen. Aufgrund dieser Wirkweise kann die Erkrankung selbst jedoch weitergegeben werden, und ungeimpfte Personen sind stark gefährdet“, erklärt die Ärztin.

Diphtheriebakterien kommen weltweit vor. Das von ihnen produzierte Gift führt in den meisten Fällen zu einer Atemwegserkrankung („Würgeengel der Kinder“), kann aber auch Hautwunden oder andere Symptome hervorrufen. Im weiteren Verlauf kann sich die Erkrankung über die Blutbahn ausbreiten und zu Schädigungen am Herzen oder zu Lähmungen von Kopf-, Rumpf- und Atemmuskulatur führen.

5 bis 10 Prozent der Erkrankungen verlaufen tödlich, bei Kindern unter 5 Jahren und Erwachsenen über 40 Jahren sind es sogar 20 bis 40 Prozent. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt als Grundimmunisierung drei Impfungen im Alter von 2, 4 und 11 Monaten sowie Auffrischungsimpfungen vor der Einschulung und im Jugendalter. Anschließend sollte der Impfschutz alle 10 Jahre erneuert werden.

Diphterie gehört zu den meldepflichtigen Erkrankungen und wird durch die Gesundheitsämter im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes überwacht. Im Kreis Herzogtum Lauenburg wurde der letzte Diphteriefall im Jahr 2018 an das Gesundheitsamt gemeldet.

Kurznachrichten aus der Region


Grundsteuerbescheide Amt Breitenfelde
Bei der elektronischen Übernahme der aktuellen Grundsteuermessbescheide in die Grundsteuerberechnungen ab 1. Januar 2025 ist es in Einzelfällen aus technischen Gründen zur Erstellung von fehlerhaften Grundsteuerbescheiden 2025 gekommen. Gemeinsam mit dem Softwareanbieter wird aktuell an der Problembehebung gearbeitet. Sobald sich neue Erkenntnisse ergeben, wird die Amtsverwaltung über die bekannten Medien und die Homepage www.amt-breitenfelde.de entsprechend informieren.


Sprechstunde der Kreisbehindertenbeauftragten
Die Januar-Sprechstunde der Kreisbehindertenbeauftragten Kirsten Vidal in Wentorf bei Hamburg entfällt. Die nächsten Sprechstunden finden an folgenden Terminen statt:
Montag, 3. Februar, von 12 bis 16 Uhr im Raum 176 des Kreishauses, Barlachstraße 2, in Ratzeburg. Dort ist sie auch unter der Nummer 04541 / 888-493 telefonisch erreichbar.
Donnerstag, 27. Februar, von 14 bis 15.30 Uhr im Rathaus in Wentorf bei Hamburg, Hauptstraße 16.


Beratung des Pflegestützpunktes in Wentorf
Der Pflegestützpunkt im Kreis Herzogtum Lauenburg bietet jeden 2. Donnerstag im Monat im Rathaus, Hauptstraße 16, von 14 bis 16 Uhr, individuell, kostenfrei und unabhängig Beratungen rund um das Thema Pflege und Vorsorge an. Lars Koßyk vom Pflegestützpunkt Im Kreis Herzogtum Lauenburg nimmt sich Zeit für vertrauliche Gespräche, berät zu den bestehenden Angeboten und unterstützt bei der Organisation von Hilfen. Persönliche Beratungen vor Ort sind nur unter telefonischer Terminvereinbarung vorab unter Einhaltung der Hygieneregeln möglich. Der Pflegestützpunkt ist telefonisch erreichbar unter 04152 / 80 57 95 oder per E-Mail unter info@pflegestuetzpunkt-herzogtum-lauenburg.de


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