(LOZ). Im Haushalt 2025 sind zusätzliche 35 Millionen Euro für ein neues Denkmalschutz-Sonderprogramm XIV bereitgestellt. Die Frist zur Einreichung von Anträgen läuft bis zum 30. November 2025. Mögliche Antragsteller sind Länder und weitere Gebietskörperschaften, Kirchen, Stiftungen, Vereine oder Privatpersonen. Auch die Sanierung und Modernisierung von Orgeln kann aus dem Bundesprogramm gefördert werden.
Die örtliche Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis 10 Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd, Dr. Nina Scheer: "Die Förderung historischer Bauwerke leistet einen bedeutsamen Beitrag zum Erhalt unseres kulturellen Erbes. Es freut mich, dass auch in diesem Haushalt erneut Mittel bereitgestellt werden konnten. Damit setzt der Bund ein klares Zeichen für den Schutz von Baudenkmälern - auch wenn die Verantwortung im Grundsatz bei den Ländern liegt."
In den vergangenen Förderperioden konnten so bereits erhaltenswerte Bauwerke profitieren, wie etwa der Domturm Ratzeburg, die Orgel von St. Johannis in Siebeneichen oder das Ahrensburger Schloss.
Seit 2009 bis 2024 konnten mehr als 3.000 national bedeutsame Kulturdenkmäler und historische Orgeln in ganz Deutschland mit Hilfe von rund 547 Millionen Euro aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm saniert werden.
Bei der Antragsstellung zu beachten ist: Der Antrag muss vom Projektträger ausgefüllt und an die jeweils zuständige Landesdenkmalschutzbehörde gesendet werden. Die Landesdenkmalschutzbehörde muss sodann die nationale Bedeutsamkeit des Denkmals feststellen und sendet im Anschluss den Antrag samt ihrer Stellungnahme an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
Der Bund übernimmt maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten der Maßnahme. Die Höhe der Förderfähigkeit setzt die jeweilige Landesdenkmalschutzbehörde fest. Die übrigen 50 Prozent (Ko-Finanzierung) müssen anderweitig organisiert werden (Land, Kommune, Stiftung, private Dritte, etc.). Eine Ko-Finanzierung über EU-Mittel oder aus anderen Töpfen des Bundeshaushalts ist haushaltsrechtlich nicht möglich. Die Maßnahmen müssen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen. Renovierungsarbeiten sowie Umbau- und nutzungsbezogene Modernisierungsmaßnahmen sind nicht förderfähig.
Über die Projektauswahl entscheidet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Antragsteller aus dem Bundestagswahlkreis 10, Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd werden gebeten für eine mögliche Unterstützung durch Nina Scheer mit vollständig ausgefüllten Unterlagen Kontakt aufzunehmen unter
Weitere Informationen zum Förderprogramm: https://kulturstaatsminister.de/denkmal-und-kulturgutschutz/denkmalschutz/denkmalschutz-sonderprogramme
Zur Homepage des Landesamtes für Denkmalpflege Schleswig-Holstein: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LD/ld_node.html
