Büchen (LOZ). Ab dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Auch Verlängerungen oder Aktualisierungen der Kinderreisepässe sind dann nicht mehr möglich.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.
Abhängig vom Reiseziel benötigen Kinder jeden Alters ein eigenes Reisedokument. Ab dem 1. Januar 2024 erhalten Kinder entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass.
Der Personalausweis wird allerdings nicht von allen Ländern zur Einreise anerkannt. Reisende sollte sich vor der Reise über die Einreisebestimmungen des Landes informieren. Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes können diese Informationen nachgelesen werden: www.auswaertiges-amt.de
Diese Dokumente (Personalausweis und Reisepass) werden nicht sofort vor Ort ausgestellt, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Eine Lieferzeit von bis zu 5 Wochen ist daher einzuplanen.
Der beantragte Ausweis (Personalausweis und Reisepass) für Personen unter 24 Jahren, ist generell 6 Jahre gültig.
Der Ausweis kann aber auch bereits vorher ungültig werden, wenn die Identifizierung des Kindes anhand des Passbildes nicht mehr möglich ist. Vor allem bei Säuglingen und Kleinkindern verändert sich das Aussehen oft in kurzer Zeit. Weicht das Passbild im Ausweis zu stark vom aktuellen Aussehen des Kindes ab, ist dieser Ausweis automatisch ungültig und kann nicht mehr verwendet werden. In diesem Fall empfiehlt das Bundesinnenministerium rechtzeitig einen neuen Ausweis zu beantragen, um Probleme bei der Identifizierung zu vermeiden.