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Geesthacht (LOZ). Im Jahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden Personen aus der Stadt Geesthacht, die am Amtsgericht Schwarzenbek und Landgericht Lübeck als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Die Ratsversammlung und der Jugendhilfeausschuss des Kreises schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Geesthacht wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Interessierte Personen aus der Stadt Geesthacht bewerben sich für das Schöffenamt (Erwachsenenstrafrecht) bis zum 15. Juni 2023 beim FD Zentrale Verwaltung, Frau Nele Klaper, Tel.: 04152/ 13-286 / E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Ein Formular kann von der Internetseite der Gemeinde www.geestacht.de/Schöffenwahl-2023 oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

Bewerbungen für das Jugendschöffenamt sind bereits bis zum 13. April einzureichen.

Kurznachrichten Geesthacht

 


Sperrung Sandstraße
Verkehrsteilnehmende müssen sich auf Behinderungen an der Geesthachter Sandstraße einstellen. Auf Höhe der Hausnummer 29 wird die Fahrbahn in der Zeit vom 20. Juni bis voraussichtlich 29. Juni vollgesperrt.


Sprechstunde Geesthachts Behindertenbeauftragte
Die nächste Sprechstunde von Heike Lehmann, Geesthachts Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, findet am Donnerstag, 3. Juli, statt. Die Sprechstunde am Dienstag, 24. Juni, entfällt. Heike Lehmann bietet an jedem 1. Donnerstag im Monat von 15 bis 17 Uhr und an jedem letzten Dienstag im Monat von 11 bis 13 Uhr in den Räumen am Markt 5 bis 7 ihre offene Sprechstunde an. Menschen mit Handicap können sich in dieser Zeit mit Fragen und Anliegen bei ihr melden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Beratungsräume sind barrierefrei, die Beratung ist kostenfrei. Grundsätzlich ist Heike Lehmann telefonisch unter 0151 / 252 628 98 sowie per Email unter kontakt@geesthacht-beauftragter.de erreichbar.


 Verkehrsbehinderungen zum Teichfest
Verkehrsteilnehmende müssen sich am Sonnabend, 16. August, auf Verkehrsbehinderungen an den Straßen Steinberg und Tesperhuder Straße (k 63) in Grünhof-Tesperhude einstellen. Denn dann wird rund um den dortigen Teich das Fest „Klönsnack am Diek“ gefeiert. Die Fahrbahn wird zwischen den Einmündungen Westerheese, Grünhofer Straße und Teichberg ab 18 Uhr bis etwa 1 Uhr (17. August) voll gesperrt. Für Rettungskräfte und den ÖPNV bleibt die Durchfahrt möglich. Für alle anderen Verkehrsteilnehmenden werden Jahnstraße und Westerheese als Umleitungsstrecken ausgewiesen.


Brücke über Rohrbahn gesperrt
Wer gerne im Geesthachter Stadtwald spazieren geht, muss bei der Planung der Runde eines berücksichtigen: Ab dem 22. Mai wird die Vattenfall Wasserkraft GmbH die Brücke über die Rohrbahn des Pumpspeicherwerks aus Sicherheitsgründen sperren. Der Überweg ist Eigentum der Vattenfall Wasserkraft GmbH und wurde der Öffentlichkeit zur Nutzung freigegeben. 


Bauarbeiten Düneberger Straße
Stromkabel werden im Zeitfenster vom 19. Mai bis voraussichtlich 30. Juni 2025 auf Höhe des Toom-Baumarktes an der Düneberger Straße (Hausnummer 114 bis 116) verlegt. Für diese Arbeiten wird eine Vollsperrung des Gehweges und eine halbseitige Sperrung der Straße notwendig. Die Baumaßnahme erfolgt in zwei Abschnitten. Zuerst wird die Fahrbahn aus Richtung „Am Moor“ kommend gesperrt, im Anschluss die Fahrbahn aus Richtung „Spandauer Straße“ kommend.


Arbeiten am Rewe-Parkplatz
Verkehrsteilnehmende müssen sich in der Zeit vom 21. Mai bis voraussichtlich 13. Juni 2025 auf Verkehrsbehinderungen in der Geesthachter Innenstadt einstellen. Auf Höhe des Rewe-Centers an der Norderstraße 16 werden Kabel verlegt. Dafür wird die Parkplatzreihe, die direkt an der ZOB-gelände grenzt abgesperrt.


 Verkehrsbehinderungen Tegeler Straße und Spandauer Straße
Verkehrsteilnehmende müssen sich auf Einschränkungen in der Geesthachter Innenstadt einstellen. Vom 7. Mai bis voraussichtlich einschließlich 30. Juni werden im Auftrag der Geesthachter Netzbau GmbH an der Tegeler und Spandauer Straße Arbeiten am Stromnetz durchgeführt. Dafür wird der östliche Gehweg an der Telegeler Straße im Bereich der Hausnummern 18 bis 50 sowie der Gehweg an der Spandauer Straße auf Höhe der Hausnummer 36 voll gesperrt. Die Fahrbahnen von Tegeler und Spandauer Straße werden abschnittsweise im gleichen Bereich halbseitig gesperrt.


Alkohol- und Drogenberatung
Die Alkohol- und Drogenberatung teilt mit, dass ab sofort die offenen Sprechstunden wieder stattfinden. Diese finden statt: dienstags von 16 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 11 Uhr, Markt 3 in Geesthacht und montags von 15 bis 17 Uhr, Mühlenweg 17 in Lauenburg. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine kurze telefonische Anmeldung unter 04152 / 791 48 gebeten.


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