Geesthacht (LOZ). Die planungsrechtliche Sicherung und die Umgestaltung des Geesthachter Wohnmobilstellplatzes beschäftigt die Geesthachter Kommunalpolitiker seit 2020. Der 2012 errichtete Wohnmobilstellplatz direkt an der Elbe sollte u.a. durch ein Schrankensystem zur Regelung der Ein- und Ausfahrt und zur Belegung der Stellplätze aufgewertet werden. Einerseits gab es vereinzelt nichtzahlende Kunden, andererseits den Wunsch, mit dem Wohnmobil den Platz verlassen und wieder ansteuern zu können ohne seinen Stellplatz zu verlieren. Was einfach klang, wurde inzwischen eine Geschichte mit Fortsetzung.
Für den Wohnmobilstellplatz muss zunächst das richtige Planrecht geschaffen werden, bevor irgendetwas ergänzt oder umgebaut werden darf. Dies ließ das Innenministerium in Kiel die Geesthachter Stadtverwaltung wissen. Also wurden alle Pläne für neue Investitionen zunächst zurück in die Schublade gesteckt und die B-Planung angeschoben. Die Kommunalpolitiker beschlossen das Aufstellungsverfahren einmütig und wunschgemäß. Zwischendurch musste noch ein neuer Kassenautomat von der Verwaltung beschafft werden. In der fast 12-monatigen Ausfallzeit mauserte sich der schon günstige Wohnmobilstellplatz zu einem noch günstigeren Stellplatz.
Das B-Planverfahren lief zunächst reibungslos. Varianten zur Wegführung, Begrünung und Sicherung der Stellplätze wurden im Ausschuss beraten und folgsam beschloss der Ausschuss die favorisierte Variante. Inzwischen schrieb man das Jahr 2023. Dann ruckelte es unerwartet. Geforderte Lärmschutzgutachten ergaben unliebsame Werte. Wohnmobilstellplätze werden in Schleswig-Holstein wie Wohngebiete behandelt – lärmtechnisch gesehen. Das ist nicht überall so, aber im Land zwischen den Meeren. Folgerung: Entweder muss eine Lärmschutzwand her oder eine deutliche Verringerung der Stellplatzzahl auf circa 8 von bisher 16 bis 20. Jetzt begehrten die Kommunalpolitiker und –politikerinnen aller Fraktionen auf und beauftragten die Verwaltung, weiteres zu überprüfen, u.a. die Grundlagen der Lärmschutzgutachten.
Im Planungsausschuss im Juli wurden nun die Ergebnisse beraten. Die Verwaltung schlug vor, den B-Plan deutlich abzuspecken und auf bisher vorgesehene Festlegungen zu verzichten, um das Verfahren beenden zu können. Der vorgesehen Verzicht auf bisherige Festlegungen (Anzahl und Anordnung der Stellplätze, Wegführung, Baumreihen usw.) schafft die nötige Flexibilität, um die Themen Lärmschutz bzw. Lärmschutzwand anschließend flexibel lösen zu können, z.B. durch eine geänderte Anordnung der Stellplätze. Das SPD-Ausschussmitglied Leon Haralambous hatte sich zudem mit dem Lärm-Gutachten genauer befasst. Seine Erkenntnis: Die Lärmdaten wurden nicht gemessen, sondern auf Basis eines Rechenmodells hochgerechnet – mit Verkehrszählungsdaten aus dem März 2023 von Messpunkten in der Nähe. Daher schlug die SPD vor: Es sollen richtige Messungen stattfinden, um die Annahmen und Berechnungen auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Dann kann man erkennen, ob z.B. die Gutachten-Annahme von 40 nächtlichen LKW-Fahrten in Höhe des Wohnmobilstellplatzes stimmen. Mit diesen Vorschlägen gehen die Beratungen nun in die nächste Runde. Das Ziel der SPD bleibt es, den Wohnmobilstellplatz an der Elbe ohne Lärmschutzwand zu erhalten.
Für die SPD steht noch ein weiteres Thema auf der Agenda: Die niedrige Gebühr für einen WoMo-Stellplatz von 7 Euro soll angehoben werden auf 15 Euro pro Tag. Dazu hatte die Ratsversammlung einen Beschluss gefasst. Zurzeit läuft noch die Prüfung der Verwaltung, wie eine Gebührenanhebung umgesetzt werden kann. Die Frage, ob es eine Rechtsgrundlage gibt, die eine Gebührenanhebung ermöglicht, ist noch offen. Die Ratsversammlung hielt höhere Entgelte für gut vertretbar. Die jetzige Gebühr ist seit 2015 unverändert. Der städtische Haushalt kann weitere Einnahmen gut vertragen.