Geesthacht (LOZ). Erst in der letzten Ratsversammlung wurde der Geesthachter Umweltbeirat mit seinen in der Gemeindeordnung (GO) verbürgten Antrags- und Rederechten abgeschafft. Die Begründung von der Kommunalaufsicht und der Stadtverwaltung war, dass aktive lokale Umwelt- und Naturschützer keine „gesellschaftlich bedeutsame Gruppe“ nach § 47d der GO darstellen würden. Die Grünen-Fraktion teilte diese Auffassung nicht, konnte sich damit aber in der Ratsversammlung nicht durchsetzen.
Nun gibt es eine neue Perspektive für den Umweltbeirat: Im Landes-Koalitionsvertrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen wurde eine Passage mit aufgenommen, nach der es ermöglicht werden soll, dass zukünftig auch die Vertretung „gesellschaftlich bedeutsamer Belange“ einen Beirat nach der GO konstituieren könne. „Das dürfte unzweifelhaft auf den lokalen Umwelt- und Naturschutz zutreffen“, so die Geesthachter Grünen.
Jens Kalke, Mitglied der Ratsversammlung: „Wir danken der Grünen-Verhandlungsgruppe, dass sie das Beiratswesen in den Koalitionsgesprächen zum Thema gemacht hat. Und wir freuen uns darüber, dass sie dort für ihren inhaltlichen Erweiterungsvorschlag die Zustimmung der CDU gefunden hat“.
Nach Einschätzung der Grünen-Fraktion müssen sich die engagierten Umwelt- und Naturschützer in Geesthacht wohl noch etwas gedulden bis die entsprechende Gesetzesänderung in Kraft tritt, aber in absehbarer Zeit dürfte es den Beirat in seiner alten Form wiedergeben.
„Das ist ein Erfolg grüner Politik, über den wir uns sehr freuen. Ein tolles Zusammenspiel von Kommunal- und Landespolitik“, so abschließend der Fraktionsvorsitzende Ali Demirhan.