Geesthacht (LOZ). Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken müssen sich auf Veränderungen einstellen. Denn ab 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf neue Füße gestellt. Grund dafür ist die dann in Kraft tretende Grundsteuerreform.
Damit die Neuregelung zum angegeben Stichtag klappt, wird sie bereits vorbereitet. Für die Betroffenen bedeutet das: Sie bekommen ab Juni Post vom Finanzamt des Kreises Herzogtum Lauenburg. In diesen Schreiben werden die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, ihre Grundstücksdaten zu aktualisieren. Das funktioniert ab dem 1. Juli 2022 kostenfrei über www.elster.de und muss bis zum 31. Oktober 2022 erledigt sein. Falls sie noch keinen haben, sollten sich Betroffene möglichst schon vor dem 1. Juli um einen Online-Zugang für Elster kümmern.
„Wer Fragen zu diesem Prozedere hat, wendet sich am besten direkt an das Finanzamt in Ratzeburg. Unser Fachdienst Finanzen im Geesthachter Rathaus ist in diesen Teil des Prozesses noch nicht eingebunden. Wir können weder Auskünfte zu den Schreiben geben, die das Finanzamt verschickt, noch bei der Bedienung von Elster weiterhelfen. Ansprechpartner sind in diesen Fällen die Kolleginnen und Kollegen in Ratzeburg“, erklärt eine Mitarbeiterin des Fachdienstes Finanzen der Geesthachter Stadtverwaltung.
Deren Team bereite aktuell verwaltungsinterne Schritte für die Umstellung vor, um zu gegebener Zeit die „Endberechnung“ der Grundsteuer durchführen zu können. Denn die vom Finanzamt in Ratzeburg erhobenen Daten Geesthachter Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer werden später von der Landesverwaltung an das Geesthachter Rathaus gemeldet. Dort multiplizieren die Mitarbeitenden des Fachdienstes Finanzen die Daten dann mit dem Geesthachter Grundsteuer-Hebesatz. Das Ergebnis dieser Rechnung ist dann die zu zahlende Grundsteuer. Die neuen Grundsteuerbescheide werden dann ab 1. Januar 2025 von der Stadt Geesthacht verschickt.
Weiter Informationen zur neuen Grundsteuerreform gibt es unter www.schleswig-holstein.de/grundsteuer.