Geesthacht (LOZ). Am vergangenen Dienstag hat der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr eine Stellplatzsatzung für die Stadt Geesthacht beschlossen. Eine landeseinheitliche Regelung für die Herstellung von KfZ-Stellplätzen auf neu zu bebauenden Grundstücken ist ausgelaufen.
Die Beratungen zogen sich sich über viele Monate. Die Chrsitdemokraten waren nicht einheitlich der Auffassung, dass Geesthacht eine Stellplatzsatzung benötigt, weil es nicht absehbar wesentlich neue Baugebiete gibt.
Mehrere Ausschusssitzungen wurden zur Beratung nötig. Schlussendlich wurde ein runder Tisch für eine finale einvernehmliche Lösung durchgeführt. Hierbei wurden die wichtigsten Forderungen der CDU als zentrale Elemente der neuen Stellplatzsatzung übernommen:
- Bemessung des Stellplatzschlüssels nach der Größe der Wohnungseinheiten und nicht mehr nach Gebäudetyp. Das heißt, dass für kleine Wohnungen bis 75 m² der Schlüssel 1,0 je Wohnung - für mittlere Wohnungen bis 100 m² der Schlüssel 1,5 je Wohnung - und für große Wohnungen über 100 m² der Schlüssel 2,0 je Wohnung als Mindestanforderung für den Stellplatznachweis gestellt wird.
- Aufhebung der Bestimmung, dass jeder Bauherr den ersten Stellplatz in einer Breite von 3,50 m herstellen muss. Dies hätte bedeutet, dass auch alle Bauherren von Einfamilienhäusern ihren ersten Stellplatz, auch als Garage, 3,50 m breit hätten ausführen müssen.
- Herstellung der nicht überdachten Flächen im Stellplatzbereich in einer Bauweise, die das Versickern von Regenwasser ermöglicht.
- Empfehlung für ein dynamisches Lastenmanagement für die elektrischen Ladestationen für E-Autos in Mehrfamilienhäusern.
Die SPD brachte überraschend kurzfristig einen Änderungsantrag ein und beantragete eine gesonderte Regelung für den sozial geförderten Wohnungsbau, nach der für Sozialwohnungen generell ein Stellplatzschlüssel von 0,7 je Wohneinheit anzuwenden ist. Gegen die Stimmen der CDU fand dieser Antrag eine knappe Mehrheit. Die Christdemokraten tragen nicht die Auffasung, für den sozialen Wohnungsbau eine Veringerung auf 0,7 vorzunehmen. „Mit dieser Änderung erfolgt keine soziale Gleichstellung und Gerechtigkeit“, erklärt Arne Ertelt (CDU-Fraktionsvorsitzender).
„Wir erwarten, dass die Ratsversammlung am 9. Dezember die lange vorbereitete Stellplatzsatzung als städtischen Satzungsbeschluss rechtswirksam beschließt“, sagt Andreas Schwandt abschließend (Ausschusssprecher der CDU im Planungsausschuss).