Lauenburg (LOZ). „Eine Vollkatastrophe“, nennt Bürgermeister Andreas Thiede die Situation um die Brandruine im Zentrum Lauenburgs. Im Januar 2019 war das traditionsreiche Fachwerkgebäude im Ortskern der Stadt abgebrannt und bietet seitdem ein trostloses Bild. „Eine solche Ruine mitten in der Stadt und das über Jahre, ist für das Erscheinungsbild der Stadt nicht hinnehmbar,“ ergänzt Reinhard Nieberg vom Bauamt der Stadt.
Aufgrund des Zustandes der Gebäudereste hat selbst das Landesamt für Denkmalpflege ein Einsehen gehabt und den Denkmalschutzstatus bereits im März 2020 aufgehoben. Seitdem drängt die Stadtverwaltung die Eigentümerin darauf, dass Grundstück freizuräumen. Nach unzähligen erfolglosen Gesprächen ist dann aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches ein Rückbaugebot durch die Stadt erlassen worden. Ein Vorgehen, dass bundesweit aufgrund hoher rechtlicher Hürden kaum zur Anwendung kommt, im vorliegenden Lauenburger Fall aber seit Mitte 2022 rechtskräftig ist.
Als sich nun die Stadtverwaltung an die Durchsetzung machen wollte, hat das Landgericht Hamburg dem einen Riegel vorgeschoben. Dort ist nämlich noch ein Verfahren der Eigentümerin gegen ihre Brandversicherung anhängig. Weil das Gericht nun entschieden hat, zum wiederholten Mal einen Sachverständigen zur Begutachtung des Gebäudezustandes nach Lauenburg zu schicken, ist die Stadt gebeten worden, auf den Abriss einstweilen zu verzichten.
„Was soll da noch begutachtet werden?“, fragt sich nicht nur Bürgermeister Thiede, der sich zum Ziel gesetzt hatte, die Brandruine noch während seiner Amtszeit beseitigen zu lassen. Diese endet bekanntlich am 31. März 2023. Das Landgericht hat nun aber angekündigt, dass die Begutachtung erst Mitte 2023 abgeschlossen sein wird. „Das ist mehr als ärgerlich,“ empört sich Bürgermeister Thiede. „Offenbar wird in der Großstadt Hamburg verkannt, welche erheblichen negativen Auswirkungen eine solcher Schandfleck auf das Erscheinungsbild unserer Kleinstadt hat. So kann es jedenfalls nicht bleiben.“