Martin Habersaat zu Gast bei der SPD Lauenburg
Lauenburg (LOZ). Auf Einladung der SPD-Lauenburg berichtete der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Martin Habersaat, über den aktuellen Planungsstand bei der Einführung des Rechts auf Ganztag in der Grundschule. Schülerinnen und Schüler, die 2026 eingeschult werden, haben das Recht auf acht Stunden Betreuung am Tag, an fünf Tagen in der Woche und mit maximal vier Wochen Schließzeit im Jahr.
Im Oktober hatte Bildungsministerin Prien dem Landtag über eine Vereinbarung mit den Kommunen auf dem Weg dorthin berichtet – doch Kommunen und Opposition fühlen sich verschaukelt, weil sie wichtige Fakten verschwieg. „Die Kommunen werden das Land bei der Bewältigung dieser Aufgabe aber als verlässlichen Partner brauchen“, kritisiert Habersaat.
Darum geht es: An Grundschulen wie der Lauenburger Weingartenschule, die bisher ein offenes Ganztagsangebot anbietet, wird es mit der Einführung des Rechts auf Ganztag vermutlich zusätzliches Personal und neue Räume brauchen, weil davon auszugehen ist, dass 2026 mehr Eltern ihre Kinder im Ganztag anmelden. Ähnliche Effekte hatte es auch bei der Einführung des Rechts auf einen Kita-Platz gegeben. Land und Kommunen hatten sich deshalb darauf verständigt, dass das Land, unterstützt durch Mittel vom Bund, 85 Prozent der Kosten an den notwendigen Investitionen übernimmt und 75 Prozent der Personalkosten. Darüber berichtete Bildungsministerin Prien dem Landtag. Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion lobte die Regierung überschwänglich und behauptete, kein anderes Bundesland zeige sich hier so großzügig wie Schleswig-Holstein. Doch wenig später wurde deutlich, dass es über zentrale Fragen eben keine Einigkeit gibt. Habersaat: „Erst im Entwurf der Förderrichtlinie taucht plötzlich eine Obergrenze auf. Pro Ganztagsplatz will das Land maximal 5.170 Euro zahlen. Nach Aussage der Kommunen war genau so eine Obergrenze aber nicht verhandelt worden, sie macht auch keinen Sinn, weil neue Räume für diesen Betrag nicht gebaut werden könnten.“ Das Land will offenbar Ausnahmen von dieser Grenze zulassen, aus Habersaats Sicht müsste die Ausnahme aber eher die Regel werden.
Ähnlich sieht es bei den Betriebskosten aus. Hier sagte die Ministerin: „Land und Kommunen teilen sich ab dem Schuljahr 2026/2027 nach Abzug der Elternbeiträge die verbleibenden Kosten für rechtsanspruchserfüllende und tatsächlich besetzte Ganztagsplätze im Verhältnis 75 Prozent zu 25 Prozent.“ Bereits im Landtag hatte Habersaat hinterfragt, welche Haken es hier gebe, damals aber keine Antwort erhalten. Im Bildungsausschuss am 2. November räumte die Staatssekretärin dann ein, es müsse überhaupt erst noch verhandelt werden, welche Betriebskosten anerkannt würden. Habersaat: „Es ist also mitnichten so, dass eine Kommune sich für einen Ganztag mit Fachkräften entscheiden könnte und dann 75 Prozent der Kosten vom Land erstattet bekommen würde. Offen scheint auch, ob die Kommunen zur Erhebung von Elternbeiträgen gezwungen werden.“
Den Lauenburger SPD-Vorsitzenden Immo Braune stimmt das besorgt: „Neben ausreichender finanzieller Unterstützung bräuchten die Kommunen auch mal Hinweise vom Land, wie es sich die Räume für den Ganztag vorstellt, welches Personal dort arbeiten soll und in welchem Maße Lehrkräfte eingebunden werden. Aber es kommt: Nichts.“