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Mölln (LOZ). Die Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein bestimmt, dass zu Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche sowie über sonstige Ansprüche aus dem Nachbarrecht und Verletzungen der persönlichen Ehre für jede Gemeinde eine Schiedsfrau/ein Schiedsmann zu bestellen ist. Schiedsfrauen/-männer sind ehrenamtlich tätig. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.

Die Aufgabe einer Schiedsfrau oder eines Schiedsmannes besteht darin, bei bestimmten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und bei bestimmten Strafsachen auf vorgerichtlichem Wege ein Schlichtungsverfahren durchzuführen. Dabei wird von der Schiedsfrau oder dem Schiedsmann versucht, Einigung zwischen den im Streit befindlichen Parteien zu erzielen. Die Aufgabe der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes besteht insbesondere darin, zwischen den Parteien zu schlichten aber nicht zu verurteilen.

Für die Schiedsamtsbezirke Mölln I, südlich der Linie Berliner Straße, Johann-Gutenberg-Straße, Hasengrund und Mölln II, nördlich dieser Linie wird je eine Schiedsfrau/ein Schiedsmann gesucht, da die Amtszeit der derzeitigen Amtsinhaber abläuft.

Mit dieser Bekanntmachung werden interessierte Möllner Bürger gebeten, sich für diese Ämter zu bewerben. Die Bewerbung ist bis zum 21. März 2022 an den Bürgermeister der Stadt Mölln, Fachdienst Sicherheit und Ordnung, Wasserkrüger Weg 16, 23879 Mölln, zu richten.

Aus der Bewerbung sollen mindestens Name, Vornamen, Anschrift und Geburtsdaten hervorgehen.

Die Bewerber sollten gemäß § 2 Schiedsordnung nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

Das Amt darf nicht bekleiden, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt und/oder wer unter Betreuung steht. In das Amt soll nicht berufen werden, wer 1.) das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat, wer 2.) nicht in der Stadt Mölln wohnt, wer 3.) durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass die derzeitigen Amtsinhaber signalisiert haben, sich wieder für das Amt zu bewerben.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist erfolgt die Wahl durch die Stadtvertretung der Stadt Mölln, die dann durch die Direktorin/den Direktor des Amtsgerichtes bestätigt werden muss.

Nähere Auskünfte erteilt der Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Stadtverwaltung Mölln unter der Telefonnummer 04542 / 80 31 29.

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