Einspruch gegen den Bürgerentscheid zum Abwahlverfahren des Bürgermeisters in der Stadt Ratzeburg bleibt ohne Rechtsfolgen

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Ratzeburg (LOZ). Der von Gunnar Wolf-Jürgen Koech erhobene Einspruch gegen die Gültigkeit der Abwahl seiner Person vom Amt des Bürgermeisters der Stadt Ratzeburg am 22. August bleibt ohne Rechtsfolgen. Dies hat der 1. Stadtrat Martin Bruns nach Prüfung des Verfahrensweges und Abstimmung mit der Kommunalaufsicht des Kreises Herzogtum Lauenburg sowie der Obersten Kommunalaufsicht des Landes Schleswig-Holstein festgestellt.

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Ein Einspruchsverfahren gegen die Abwahl als solches ist gesetzlich nicht vorgesehen und damit auch rechtlich nicht möglich, weil die Rechtsfolge der Abwahl gemäß § 57d Abs. 3 GO kraft Gesetzes eintritt. Somit liegt keine anfechtbare Entscheidung vor. Die Abwahlentscheidung und ebenso die Feststellung des Abstimmungsergebnisses sind nicht selbst auf die Setzung von Rechtsfolgen gerichtet. Es handelt sich um einen Akt politischer Willensbildung und kommunaler Selbstgestaltung, die keine Ausübung von Verwaltungstätigkeit bedeutet, wie sie zum Beispiel dem Verwaltungsaktbegriff zugrunde liegt.

Ein Einspruch kann lediglich erhoben werden, wenn der Verdacht besteht, dass es im Abwahlverfahren zu Rechtsverletzungen, beispielsweise bei der Stimmabgabe oder der Auszählung, gekommen ist. Dies konnte der Gemeindeabstimmungsausschuss in seiner Sitzung vom 23. August jedoch nicht feststellen. Entsprechend bleibt die Rechtskraft der bekannt gegebenen Abwahlentscheidung bestehen.

Kurznachrichten Ratzeburg


Neue Befahrensregelungen für die Ratzeburger Seen
Mit dem 1. Januar hat der Kreis Herzogtum Lauenburg die Regelungen zum Befahren der Ratzeburger Seen aktualisiert. Da mit dem Beginn des aktuellen Erlaubniszeitraums bis Ende 2034 die bisher ausgegeben Erlaubnisse und Bootsplaketten ausgelaufen sind, sind alle Erlaubnisinhaberinnen und -inhaber sowie neue Antragstellerinnen und Antragsteller aufgerufen, einen neuen Antrag zu stellen. Der Online-Antragsservice sowie die Befahrensregeln sind unter https://www.kreis-rz.de/bootsverkehr abrufbar. Antragsunterlagen können aber auch klassisch auf dem Postweg oder unter der Mailadresse liegenschaften@kreis-rz.de angefordert und eingereicht werden.


Unterhaltsvorschusskasse des Kreises Herzogtum Lauenburg nicht erreichbar
Das Fachgebiet Unterhaltsvorschuss der Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg ist aufgrund umfangreicher Nachberechnungsarbeiten in der Zeit vom 15. bis 22. Januar nur in dringenden Fällen per E-Mail unter uvk@kreis-rz.de erreichbar. Ab dem 23. Januar sind die Mitarbeitenden der Unterhaltsvorschusskasse wieder wie gewohnt erreichbar.


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