Vortragsreihe der Verbraucherzentralen zu Kostenfallen im Internet

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(LOZ). Die Bestellung aus dem Online-Shop kommt nicht an, ein versteckter Button in der App führt zu einem teuren Abo oder das versprochene Willkommensgeschenk des Telefonanbieters entpuppt sich als kostenpflichtige Zusatzleistung. Über solche Kostenfallen informieren die Verbraucherzentralen mit einer Vortragsreihe zum Weltverbrauchertag am 15. März 2022.

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Die Pandemie hat die Digitalisierung vorangetrieben. Das nutzen auch unseriöse Geschäftemacher für ihre Zwecke aus. „Wer gut informiert ist, erkennt die typischen Kostenfallen leichter. Das spart viel Geld, Ärger und Zeit“, sagt Lenia Baga, Juristin bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Zum Weltverbrauchertag haben die Verbraucherzentralen eine Reihe aus 24 Online-Vorträge zu fünf Themen vorbereitet. Die Vorträge finden von Montag, 14. März bis Freitag, 18. März immer um 15 Uhr oder 18 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Kostenfallen beim Online-Einkauf
Beim Online-Shopping gerät man leicht in eine Kostenfalle. Ein verspäteter Widerruf oder eine nicht bezahlte Forderung wegen einer Reklamation können für die Käufer teuer werden. Die Verbraucherzentrale erläutert in ihrem Vortrag, wie man böse Überraschungen beim Onlineshopping vermeidet.

Vergleichs- und Vermittlungsportale
Wer eine Reise buchen, einen neuen Stromtarif finden oder einen E-Book-Reader kaufen will, nutzt häufig Vergleichs- und Vermittlungsportale im Internet. Sie bieten eine Übersicht über Angebote und Preise. Auf vielen Portalen kann man ausgewählte Leistungen direkt einkaufen. Hinter diesem Service stehen Geschäftsmodelle und ein Zusammenspiel mehrerer Vertragspartner. Wer sich auskennt, kann wirklich attraktive Angebote leichter erkennen.

Fake-Shops sind gut getarnt
Online-Shopping wird immer beliebter – das wissen auch Betrüger, die mit Fake-Shops, also gefälschten Online-Shops, Kasse machen. Fake-Shops sind schwer zu erkennen und wirken auf den ersten Blick oft seriös und echt. Ist das Geld im Voraus bezahlt, kommt entweder minderwertige Ware oder gar nichts an.

Kostenfalle In-App-Käufe
Viele Apps sind kostenfrei. Doch Premium-Funktionen, Spielfortschritt, Werbefreiheit und andere interessante Inhalte kosten Geld. Das steuern die App-Betreiber über In-App Käufe. In Online-Spielen wird dabei oft mit virtueller Währung bezahlt, die sich in Euro und Cent umrechnen lässt. Oft reicht ein Klick, um einen Zahlungsvorgang auszulösen. Der Betrag wird dann ganz unauffällig per Kreditkarte abgebucht.

Vorsicht mit Inkasso-Schreiben
Forderungen von Inkasso-Unternehmen verunsichern Empfänger und bauen Druck auf. Häufig drohen die Absender mit Kosten für Gerichtsverfahren, mit Lohn- und Gehaltspfändung oder Zwangsvollstreckung. In vielen Fällen zahlen Empfänger dann, ohne die Schreiben prüfen zu lassen – dabei sind viele Forderungen nicht berechtigt oder überhöht.
Informationen zu Kostenfallen und Anmeldung zu den Online-Vorträgen auf www.verbraucherzentrale.de/kostenfallen.

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