Corona im Kreis Herzogtum Lauenburg: Erster Omikron-Fall im Kreis bestätigt Landrat mahnt zu Eigenverantwortung

Foto: hfr
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(LOZ). Am Montag, 20. Dezember, bestätigte sich der Verdacht des Kreisgesundheitsamtes, dass sich ein Mann aus dem Süden des Kreises mit der neuen Omikron-Variante infiziert hat. Das Ergebnis der Sequenzierung lag am Vormittag vor. Im Rahmen der Ermittlungen war aufgefallen, dass es sich bei dem zugehörigen, kreisfremden Indexfall, bei dem er sich mutmaßlich infiziert hatte, um einen bestätigten Omikron-Fall handelte.

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Das Gesundheitsamt hatte daraufhin die Sequenzierung der Probe beauftragt. Für bekannte und mutmaßliche Omikron-Fälle und deren Kontaktpersonen ordnet das Gesundheitsamt verschärfte Quarantänebedingungen an. So besteht etwa keine Möglichkeit für Kontaktpersonen zur Quarantäneverkürzung durch „Freitesten“, außerdem wird die Quarantäne auf 14 Tage verlängert sowie zum Ende ein negativer PCR-Test angeordnet.

Weitere 4 mit SARS-CoV-2 infizierte Personen, die mit dem Betroffenen Kontakt hatten, werden durch das Gesundheitsamt ebenfalls als Omikron-Verdachtsfälle gezählt, dazu kommen weitere Kontaktpersonen, für die nun trotz Impfung oder Genesenenstatus Quarantäne angeordnet wurde.

Mit Stand von Dienstagnachmittag, 14 Uhr hat sich die Zahl der bestätigten Omikron-Fälle und der Verdachtsfälle auf insgesamt 14 erhöht. Bei 6 Personen liegt mittlerweile eine Bestätigung durch die Labore vor, diese Fälle stehen nicht im Zusammenhang mit dem Fall von Montag und wurden durch Stichprobenkontrollen in den Laboren identifiziert.

Im Zusammenhang mit den aktuellen Entwicklungen in der Pandemie mahnt Landrat Dr. Christoph Mager zu mehr Eigenverantwortung: „Viele Menschen in unserem Kreis werden das bevorstehende Weihnachtsfest in Quarantäne, oder noch schlimmer im Krankenhaus, verbringen müssen. Die Ausbreitung des Coronavirus im Kreis Herzogtum Lauenburg hat mittlerweile eine nie dagewesene Dynamik erreicht. Über alle Altersgruppen unter 60 Jahren hinweg verzeichnet das Gesundheitsamt derzeit einen massiven Anstieg an Infektionen, überwiegend betrifft dies nicht geimpfte Personen, aber auch Menschen mit Immunisierung stecken sich häufiger an. Die Impfung, vor allem auch die Booster-Impfung, schützt in der weit überwiegenden Zahl der Fälle vor schweren Verläufen und Tod durch die Infektion. Einen vollständig wirksamen Schutz vor einer Ansteckung bieten die Impfungen aber leider nicht. Auch wenn viele Coronabekämpfungsmaßnahmen mittlerweile aufgehoben sind, nach wie vor gilt die Empfehlung, Kontakte möglichst zu reduzieren, Abstände einzuhalten und wenn dies nicht möglich ist, eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Da es nicht mehr möglich ist, alle Kontakte zu ermitteln, arbeitet das Gesundheitsamt jetzt vorrangig daran, vulnerable Personengruppen zu schützen. Menschen, die keiner besonderen Risikogruppe angehören, müssen daher mehr Eigenverantwortung übernehmen. Vielleicht können Sie vor dem Fest auf die eine oder andere Veranstaltung oder Begegnung verzichten, um Weihnachten für die eigene Familie sicherer zu machen.“

Was ist für Kontaktpersonen zu beachten?

Wer engen Kontakt zu einem bestätigten Coronafall hatte, sich mit der infizierten Person ohne Abstand unterhalten hat oder sich mehr als 10 Minuten in einem Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration ansteckender Aerosole mit dem Indexfall aufgehalten hat gilt als Kontaktperson und muss grundsätzlich sofort für 10 Tage ab dem letzten Kontakt in Quarantäne gehen. Ausnahmen gibt es für geimpfte und genesene Personen, wobei die Erkrankung bei Genesenen weniger als 6 Monate zurückliegen muss. Kontaktpersonen werden, bis auf wenige Ausnahmen, nicht mehr durch das Gesundheitsamt kontaktiert. Während der Quarantäne darf die eigene Häuslichkeit weder verlassen werden noch Besuch empfangen werden, ausgenommen sind Fahrten zum PCR-Test auf direktem Weg. Beim Auftreten von Symptomen ist der Hausarzt oder die Hausärztin oder die 116 117 zu kontaktieren. Wer eine Bescheinigung über die Quarantäne zur Vorlage beim Arbeitgeber benötigt, kann diese über das Online-Formular unter www.kreis-rz.de/corona beantragen.

Was ist bei einem positiven Test zu beachten?

Ist der Schnelltest positiv ist umgehend ein PCR-Test beim Hausarzt oder über die 116 117 durchzuführen und dann die häusliche Isolierung anzutreten. Ist das PCR-Ergebnis negativ, ist die Quarantäne beendet. Positive PCR-Testergebnis werden durch die Labore direkt an das Gesundheitsamt gemeldet. Das Gesundheitsamt meldet sich bei den Betroffenen per SMS und fordert die Betroffenen auf, ein Online-Formular auszufüllen. Nach Auswertung der Angaben der Betroffenen, werden ihnen mit einer weiteren SMS mitgeteilt, wie lange sie sich zu Hause absondern müssen. Unter Umständen verlangt das Gesundheitsamt vor dem Ende der Quarantäne ein negatives Testergebnis. Bei lebensbedrohlichen Symptomen ist umgehend der Rettungsdienst zu verständigen, bei leichteren Symptomen hilft der Hausarzt oder die Hausärztin oder die 116 117 weiter. Als positiv getestete Person müssen Sie alle Kontaktpersonen, die Sie 2 Tage vor dem Auftreten von Symptomen bis zum Beginn Ihrer Isolierung getroffen haben über Ihr positives Testergebnis informieren und auf die gegebenenfalls bestehende Quarantäneverpflichtung hinweisen. Haben Sie keine Symptome, zählen Kontaktpersonen ab 2 Tagen vor der Entnahme des Testabstrichs zu den relevanten Kontaktpersonen. Das Gesundheitsamt ermittelt Kontaktpersonen nur in Ausnahmefällen. Die Verpflichtung zur Quarantäne ergibt sich aus der Allgemeinverfügung des Kreises, abrufbar unter www.kreis-rz.de/corona.

Aktuelle Corona-Lage im Kreis Herzogtum Lauenburg

Mit Stand von Dienstag, 14 Uhr zählte das Kreisgesundheitsamt insgesamt 9.279 labordiagnostisch bestätigte Infektionen mit SARS-CoV-2 und damit 123 mehr als am Vortag. 7.723 Personen gelten zwischenzeitlich wieder als genesen, 117 Personen verstarben aufgrund ihrer Covid-19-Erkrankung. Die 7-Tage-Inzidenz stieg am Dienstag auf einen neuen Höchststand von 251,0 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern.

Alle aktuellen Informationen zu Corona im Kreis Herzogtum Lauenburg unter www.kreis-rz.de/corona.

 

Kurznachrichten aus der Region


Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen
Die Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg samt aller Außenstellen bleibt auch in diesem Jahr zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Von Dienstag, 24. Dezember bis Mittwoch, 1. Januar stehen die Dienstleistungen der Kreisverwaltung, mit Ausnahme der Not- und Krisendienste, nicht zur Verfügung. Tipp: Unter www.kreis-rz.digital können auch während der Feiertage bereits mehr als 250 Dienstleistungen der Kreisverwaltung bequem von zu Hause aus genutzt werden.


Beratung des Pflegestützpunktes in Wentorf
Der Pflegestützpunkt im Kreis Herzogtum Lauenburg bietet jeden 2. Donnerstag im Monat im Rathaus, Hauptstraße 16, von 14 bis 16 Uhr, individuell, kostenfrei und unabhängig Beratungen rund um das Thema Pflege und Vorsorge an. Lars Koßyk vom Pflegestützpunkt Im Kreis Herzogtum Lauenburg nimmt sich Zeit für vertrauliche Gespräche, berät zu den bestehenden Angeboten und unterstützt bei der Organisation von Hilfen. Persönliche Beratungen vor Ort sind nur unter telefonischer Terminvereinbarung vorab unter Einhaltung der Hygieneregeln möglich. Der Pflegestützpunkt ist telefonisch erreichbar unter 04152 / 80 57 95 oder per E-Mail unter info@pflegestuetzpunkt-herzogtum-lauenburg.de


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