Corona im Kreis Herzogtum Lauenburg- Neue Allgemeinverfügung zur Absonderungspflicht setzt Beschlüsse der Bund-Länder-Runde aus der vergangenen Woche um

Foto: hfr
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(LOZ). Mit Erlass vom Freitag hat das schleswig-holsteinische Sozialministerium die Neureglung von Quarantäne und Isolation veranlasst, die der Kreis in seiner neuen (85.) Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie umgesetzt hat und die bereits ab Samstag, 15. Januar. gültig ist.

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Dies führt dazu, dass die Absonderungsdauer für am Corona-Virus erkrankte Personen

-      von bisher 14 Tagen auf 10 Tage verkürzt wird und,

-      mit einem negativen PCR- oder Antigenschnelltest-Nachweis auf sieben Tage (d.h. die Absonderung endet frühestens mit dem achten Tag) verkürzt werden kann. Ausnahme sind Beschäftigte in der Pflege, im medizinischen Bereich und der Eingliederungshilfe, die einen negativen PCR-Test haben und 48 Stunden lang symptomfrei sein müssen.

Die Quarantänezeiten für enge Kontaktpersonen bleiben unverändert bei 10 Tagen. Allerdings gilt auch hier, dass die Quarantäne mit einem negativen PCR- oder Antigenschnelltest-Nachweis auf sieben Tage (d.h. die Absonderung endet frühestens mit dem achten Tag) verkürzt werden kann; Ausnahme sind auch hier Beschäftigte in der Pflege, im medizinischen Bereich und der Eingliederungshilfe, die einen negativen PCR-Test haben müssen. Eine Meldeverpflichtung für enge Kontaktpersonen besteht nicht mehr. Generell gilt, dass sowohl mit Covid-19 Infizierte als auch enge Kontaktpersonen eigenverantwortlich verpflichtet sind, sich in Absonderung zu begeben – unabhängig davon, ob sie vom Gesundheitsamt kontaktiert werden. Das Gesundheitsamt erhält weiterhin Meldungen über positive Testergebnisse durch Ärzte, Labore und Einrichtungsleitungen.

Folgende Ausnahmen von der Quarantäneverpflichtung für enge Kontaktpersonen gelten ebenfalls seit Sonnabend. Betroffene müssen sich jedoch trotzdem in Absonderung begeben, wenn Symptome, die auf eine Covid-19 Erkrankung hindeuten können, (Husten, Fieber oder erhöhte Temperatur, Schnupfen, Kurzatmigkeit, Störungen des Geruchs- oder Geschmackssinns, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen und allgemeine Schwäche) auftreten:

  • Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben,
  • Personen, die frisch doppelt geimpft sind (deren vollständige Impfung also weniger als drei Monate zurückliegt),
  • Personen, die frisch genesen sind (deren Erkrankung also weniger als drei Monate zurückliegt),
  • Personen, die doppelt geimpft und genesen sind.

Zudem gibt es Sonderregelungen für die Kindertagesbetreuung und die Schulen. Hier beträgt die Quarantänezeit ebenfalls 10 Tage, kann aber durch negativen Testnachweis auf nur fünf Tage verkürzt werden. Weitere Sonderregelungen durch das Gesundheitsamt sind darüber hinaus möglich. Damit gilt auch für alle Kinder aus Kindertagesstätten, deren Gruppen derzeit per Allgemeinverfügung unter Quarantäne gestellt wurden, dass die Quarantäne durch den Nachweis eines negativen PCR-Tests oder eines negativen Antigenschnelltests ebenfalls vorzeitig nach 5 Tagen beendet werden kann.

Für alle Personen, die eine 14-tägige Absonderungsanordnung – meist per SMS – erhalten haben, endet die Quarantäne automatisch nach zehn Tagen, d.h. vier Tage früher als angeordnet. Gesonderte Benachrichtigungen wird es dazu aufgrund der Vielzahl der Fälle nicht geben.

Ausführliche Informationen und auch ein entsprechendes Schaubild werden auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-rz.de/corona veröffentlicht. Fragen an das Gesundheitsamt sollten in diesem Zusammenhang vornehmlich an die e-Maildresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gestellt werden, da am Montag mit einem sehr hohen Telefonaufkommen am Bürgertelefon gerechnet wird.

Kurznachrichten aus der Region


Sprechstunden der Behindertenbeauftragten
Die nächsten Sprechstunden der Kreisbehindertenbeauftragten Kirsten Vidal finden an folgenden Terminen statt:
Donnerstag, 28. März, von 14 bis 15.30 Uhr im Rathaus in Wentorf bei Hamburg, Hauptstraße 16.
Montag, 15. April, von 12 bis 16 Uhr im Raum 176 des Kreishauses, Barlachstraße 2, in Ratzeburg. Dort ist sie auch unter der Nummer 04541 / 888-493 telefonisch erreichbar.


Rangertour zu den Frühblühern im Behlendorfer Wald
Der Naturpark lädt am Mittwoch, 10. April, ab 15 Uhr auf einen Naturspaziergang in den Frühlingswald bei Behlendorf ein. Die Frühblüher mit ihren zarten Blättern und Blüten geben den Startschuss in die erste Vegetationsphase des Jahres. Sie sind die ersten krautigen Pflanzen, die im Frühjahr blühen. Aber warum ist das eigentlich so? Mit dem Ranger tauchen Teilnehmer in die bunte Farbenvielfalt in dem ansonsten noch vom Winter dominierten Erdfarben des Waldes ein. Natürlich werden noch andere kleine Phänomene am Wegesrand erkundet. Weitere Informationen zur Anmeldung gibt es unter www.naturpark-lauenburgische-seen.de.


Sitzung des Kreisseniorenbeirates Herzogtum Lauenburg
Am Mittwoch, 3. April, um 14 Uhr trifft sich der Kreisseniorenbeirat (KSBR) des Kreises Herzogtum Lauenburg zu seiner 3. öffentlichen Sitzung im Haus der Generationen, Von-Wachholz-Weg 3 in Müssen. Seniorinnen und Senioren sind eingeladen, Fragen zu stellen und Anregungen zu unterbreiten. In der Sitzung wird es unter anderem um die Themen ÖPNV sowie Rad- und Wanderwege im Kreis Herzogtum Lauenburg gehen. Die vollständige Tagesordnung kann unter https://www.kreis-rz.de/KSB030424 abgerufen werden.


Jagdbezirke im Kreis Herzogtum Lauenburg zur Pacht ausgeschrieben
Der Kreis Herzogtum Lauenburg bietet zum 1. April im schriftlichen Meistgebotsverfahren den Jagdbezirk Marienwohlde (387 Hektar, überwiegend Feldrevier) mit den Wildarten Rehwild, Schwarzwild, Rotwild und Damwild und den Jagdbezirk Niendorf Stecknitz (492 Hektar Wald-Feldrevier) mit den Wildarten Rehwild, Schwarzwild und gelegentlich Damwild, pachtfähigen, revierfreien Jägern mit erstem Wohnsitz im Kreis Herzogtum Lauenburg zur Pacht an. Die Pachtbedingungen, Revierkarten und Angaben über die Flächenaufteilung können auf der Homepage der Kreisforsten unter www.kreisforst.de eingesehen werden. Telefonische Auskunft erteilt Marcus Deinert unter der Telefonnummer 04541 / 8615-13.


Beratung des Pflegestützpunktes in Wentorf
Der Pflegestützpunkt im Kreis Herzogtum Lauenburg bietet jeden 2. Donnerstag im Monat im Rathaus, Hauptstraße 16, von 14 bis 16 Uhr, individuell, kostenfrei und unabhängig Beratungen rund um das Thema Pflege und Vorsorge an. Lars Koßyk vom Pflegestützpunkt Im Kreis Herzogtum Lauenburg nimmt sich Zeit für vertrauliche Gespräche, berät zu den bestehenden Angeboten und unterstützt bei der Organisation von Hilfen. Persönliche Beratungen vor Ort sind nur unter telefonischer Terminvereinbarung vorab unter Einhaltung der Hygieneregeln möglich. Der Pflegestützpunkt ist telefonisch erreichbar unter 04152 / 80 57 95 oder per E-Mail unter info@pflegestuetzpunkt-herzogtum-lauenburg.de


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