Corona im Kreis Herzogtum Lauenburg- Neue Allgemeinverfügung zur Absonderungspflicht setzt Beschlüsse der Bund-Länder-Runde aus der vergangenen Woche um

Foto: hfr
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(LOZ). Mit Erlass vom Freitag hat das schleswig-holsteinische Sozialministerium die Neureglung von Quarantäne und Isolation veranlasst, die der Kreis in seiner neuen (85.) Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie umgesetzt hat und die bereits ab Samstag, 15. Januar. gültig ist.

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Dies führt dazu, dass die Absonderungsdauer für am Corona-Virus erkrankte Personen

-      von bisher 14 Tagen auf 10 Tage verkürzt wird und,

-      mit einem negativen PCR- oder Antigenschnelltest-Nachweis auf sieben Tage (d.h. die Absonderung endet frühestens mit dem achten Tag) verkürzt werden kann. Ausnahme sind Beschäftigte in der Pflege, im medizinischen Bereich und der Eingliederungshilfe, die einen negativen PCR-Test haben und 48 Stunden lang symptomfrei sein müssen.

Die Quarantänezeiten für enge Kontaktpersonen bleiben unverändert bei 10 Tagen. Allerdings gilt auch hier, dass die Quarantäne mit einem negativen PCR- oder Antigenschnelltest-Nachweis auf sieben Tage (d.h. die Absonderung endet frühestens mit dem achten Tag) verkürzt werden kann; Ausnahme sind auch hier Beschäftigte in der Pflege, im medizinischen Bereich und der Eingliederungshilfe, die einen negativen PCR-Test haben müssen. Eine Meldeverpflichtung für enge Kontaktpersonen besteht nicht mehr. Generell gilt, dass sowohl mit Covid-19 Infizierte als auch enge Kontaktpersonen eigenverantwortlich verpflichtet sind, sich in Absonderung zu begeben – unabhängig davon, ob sie vom Gesundheitsamt kontaktiert werden. Das Gesundheitsamt erhält weiterhin Meldungen über positive Testergebnisse durch Ärzte, Labore und Einrichtungsleitungen.

Folgende Ausnahmen von der Quarantäneverpflichtung für enge Kontaktpersonen gelten ebenfalls seit Sonnabend. Betroffene müssen sich jedoch trotzdem in Absonderung begeben, wenn Symptome, die auf eine Covid-19 Erkrankung hindeuten können, (Husten, Fieber oder erhöhte Temperatur, Schnupfen, Kurzatmigkeit, Störungen des Geruchs- oder Geschmackssinns, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen und allgemeine Schwäche) auftreten:

  • Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben,
  • Personen, die frisch doppelt geimpft sind (deren vollständige Impfung also weniger als drei Monate zurückliegt),
  • Personen, die frisch genesen sind (deren Erkrankung also weniger als drei Monate zurückliegt),
  • Personen, die doppelt geimpft und genesen sind.

Zudem gibt es Sonderregelungen für die Kindertagesbetreuung und die Schulen. Hier beträgt die Quarantänezeit ebenfalls 10 Tage, kann aber durch negativen Testnachweis auf nur fünf Tage verkürzt werden. Weitere Sonderregelungen durch das Gesundheitsamt sind darüber hinaus möglich. Damit gilt auch für alle Kinder aus Kindertagesstätten, deren Gruppen derzeit per Allgemeinverfügung unter Quarantäne gestellt wurden, dass die Quarantäne durch den Nachweis eines negativen PCR-Tests oder eines negativen Antigenschnelltests ebenfalls vorzeitig nach 5 Tagen beendet werden kann.

Für alle Personen, die eine 14-tägige Absonderungsanordnung – meist per SMS – erhalten haben, endet die Quarantäne automatisch nach zehn Tagen, d.h. vier Tage früher als angeordnet. Gesonderte Benachrichtigungen wird es dazu aufgrund der Vielzahl der Fälle nicht geben.

Ausführliche Informationen und auch ein entsprechendes Schaubild werden auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-rz.de/corona veröffentlicht. Fragen an das Gesundheitsamt sollten in diesem Zusammenhang vornehmlich an die e-Maildresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gestellt werden, da am Montag mit einem sehr hohen Telefonaufkommen am Bürgertelefon gerechnet wird.

Kurznachrichten aus der Region


Beistandschaften und Wirtschaftliche Jugendhilfe der Kreisverwaltung nur eingeschränkt erreichbar
Aufgrund interner Umzüge einzelner Fachgebiete der Kreisverwaltung sind die Fachgebiete Beistandschaften sowie Wirtschaftliche Jugendhilfe am Dienstag, 30. Mai und Mittwoche, 31. Mai nur sehr eingeschränkt erreichbar. An beiden Tagen können Beratungen zum Kindesunterhalt sowie Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen und der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht angeboten werden. Die Wirtschaftliche Jugendhilfe steht ebenfalls nicht zur Verfügung. Wer dringend Unterlagen oder entsprechende Beratung der genannten Fachgebiete benötigt sollte daher noch vor dem anstehenden Pfingstwochenende mit den Kolleginnen und Kollegen der Kreisverwaltung Kontakt aufnehmen.


Sprechstunden der Behindertenbeauftragten
Die nächste Sprechstunde der Kreisbehindertenbeauftragten Kirsten Vidal am Donnerstag, 25. Mai, in Wentorf bei Hamburg fällt aus persönlichen Gründen aus. Am Montag, 5. Juni, von 12 bis 16 Uhr im Raum 176 des Kreishauses, Barlachstraße 2, in Ratzeburg wird der stellvertretende Kreisbehindertenbeauftragte, Siegfried Betge, die Sprechstunde leiten. Dort ist er auch unter der Nummer 04541 / 888-493 telefonisch erreichbar.


Tarnow-Programm in Boizenburg
Unter dem Motto „Müsst di nich argern!“ findet am 1. Juni um 18.30 Uhr im „Elbeclub“ ein vergnüglicher Abend rund um den niederdeutschen Dichter Rudolf Tarnow statt. Moderatorin Regine Lüdemann, Erzähler Wolfgang Kniep und Sängerin Anke Gohsmann präsentieren schnurrige Geschichten, Reimschwänke sowie Lieder und nehmen die Zuschauer mit auf eine plattdeutsche Reise zwischen Besinnen und herzlichem Lachen. Der Eintritt ist frei (die Künstler arbeiten für „Hutgage“), tel. Platzreservierung bei der Stadtinformation wird empfohlen: 038847-335354 (werktags 10-16 Uhr). Während der Pause stehen Imbiss und Getränke bereit.


Verkehrsbehinderungen
In den kommenden Tagen beginnen die Arbeiten zur Sanierung der Risse in den Radwegen an der K 8 und an der K 15 zwischen Talkau und Groß Schretstaken sowie zwischen Talkau und Tramm. Die Arbeiten werden unter halbseitiger, kurzer Sperrung der Kreisstraßen, welche mit einer Lichtsignalanlage und einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit abgesichert werden, durchgeführt. Mit größeren Verkehrsbehinderungen ist aufgrund der nur halbseitigen Sperrungen nicht zu rechnen. Der Kreis bittet um Verständnis für die auszuführenden Arbeiten. Die Sanierung der Radwege soll bis zum 30. Juni abgeschlossen sein.


Lauenburgische Heimat 215
Das neue Heft der Lauenburgischen Heimat ist erschienen. Es ist in den bekannten Buchhandlungen und bei den Bezirksgruppen erhältlich. Über das Kirchenpatronat im Herzogtum Lauenburg berichtet Detlev Werner von Bülow. Die Historikerin Franziska Hormuth beschreibt das dynastische Handeln der Herzöge von Sachsen-Lauenburg, während Prof. Oliver Auge sich genauer mit dem Wirken Herzog Erich V. von Sachsen-Lauenburg und dem "vergeigten " Erbe Sachsen-Wittenburg auseinandersetzt. Weitere Themen sind die soziale Lage der unterbäuerlichen Schichten im Herzogtum um 1848 (Hansjörg Zimmermann), der Gedenkstein für Otto von Bismarck und das Grab Georg von Schönerers in Aumühle (Ulrich Lappenküper), Walter Rückteschells Spuren in Aumühle und Wohltorf (Lothar Neinass) sowie ein Bericht über die Restaurierung der Orgel in der Möllner St. Nicolai-Kirche (Hartmut Ledeboer).


Beratung des Pflegestützpunktes in Wentorf
Der Pflegestützpunkt im Kreis Herzogtum Lauenburg bietet jeden 2. Donnerstag im Monat im Rathaus, Hauptstraße 16, von 14 bis 16 Uhr, individuell, kostenfrei und unabhängig Beratungen rund um das Thema Pflege und Vorsorge an. Lars Koßyk vom Pflegestützpunkt Im Kreis Herzogtum Lauenburg nimmt sich Zeit für vertrauliche Gespräche, berät zu den bestehenden Angeboten und unterstützt bei der Organisation von Hilfen. Persönliche Beratungen vor Ort sind nur unter telefonischer Terminvereinbarung vorab unter Einhaltung der Hygieneregeln möglich. Der Pflegestützpunkt ist telefonisch erreichbar unter 04152 / 80 57 95 oder per E-Mail unter info@pflegestuetzpunkt-herzogtum-lauenburg.de


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