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Andrea Tschacher und Rasmus Vöge: „Förderung bis zu 200.000 Euro möglich“

 

Kiel/Ratzeburg (LOZ). Während notleidende Privat-Haushalte in Schleswig-Holstein absehbar im Mai Energiekosten-Zuschüsse des Bundes beantragen können, sind die Energie-Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ab sofort startklar. Dazu erklären die lauenburgischen CDU-Abgeordneten Andrea Tschacher und Rasmus Vöge:

„Aktuell stehen insgesamt rund 13,6 Millionen Euro zur Verfügung, um solche Firmen zu unterstützen, die seit vergangenem Jahr besonders hart von gestiegenen Energiekosten betroffen sind. Wir begrüßen, dass es in Verhandlungen mit dem Bund am Ende gelungen ist, dass die Förderung energieträgerunabhängig erfolgt. Das heißt: Neben Strom, Gas und Fernwärme werden auch so genannte leitungsungebundene Energieträger wie Öl, Pellets, Wasserstoff oder Flüssiggas gefördert.“

Die Antragstellung erfolgt, wie schon bei den meisten Corona-Hilfen, über die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Jeder Antrag benötige die Bestätigung eines Steuerberaters, dass die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind.

Bedingungen für eine Förderung – die zwischen 2.000 und 200.000 EUR liegen kann – sind neben einer Verdreifachung der betrieblich bedingten Energiekosten eine Energieintensität von mindestens sechs Prozent sowie eine signifikante Verschlechterung des Betriebsergebnisses. Die genauen Einzelheiten des Programms sowie Förderanträge sind abrufbar unter https://www.ib-sh.de/produkt/energie-haertefallhilfe-kmu.

Tschacher und Vöge erinnern daran, dass neben kleinen und mittleren Unternehmen auch Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe sowie unternehmerisch tätige Sozialbetriebe unter das Programm fallen. Bedingung sei eine Gründung und Geschäftsaufnahme vor dem Juni 2022 sowie eine wirtschaftliche Betätigung im Haupterwerb.

Kurznachrichten aus der Region


Gefährliche Schneelast auf den Bäumen - Kreisverwaltung gibt Entwarnung
Die Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg hatte in der vergangenen Woche nach den heftigen Schneefällen zum Jahreswechsel vor dem Betreten der Wälder gewarnt und ein teilweises Betretungsverbot für die Kreiswälder ausgesprochen. Mit Blick auf die aktuelle Witterung konnten Warnung und Verbot am Dienstag, 13. Januar, wieder aufgehoben werden. Tauwetter und Wind haben die Schneelasten von den Baumwipfeln genommen, Mitarbeitende der Kreisforsten haben die Waldwege bereits überwiegend von Hindernissen befreien können. Die Wege können wieder mit der gebotenen Vorsicht auf eigene Gefahr genutzt werden. Brennholzselbstwerber und die gewerbliche Holzabfuhr können die Wege nach Rücksprache mit den zuständigen Revierförstern ebenfalls wieder nutzen.


Beratung des Pflegestützpunktes in Wentorf
Der Pflegestützpunkt im Kreis Herzogtum Lauenburg bietet jeden 2. Donnerstag im Monat im Rathaus, Hauptstraße 16, von 14 bis 16 Uhr, individuell, kostenfrei und unabhängig Beratungen rund um das Thema Pflege und Vorsorge an. Lars Koßyk vom Pflegestützpunkt Im Kreis Herzogtum Lauenburg nimmt sich Zeit für vertrauliche Gespräche, berät zu den bestehenden Angeboten und unterstützt bei der Organisation von Hilfen. Persönliche Beratungen vor Ort sind nur unter telefonischer Terminvereinbarung vorab unter Einhaltung der Hygieneregeln möglich. Der Pflegestützpunkt ist telefonisch erreichbar unter 04152 / 80 57 95 oder per E-Mail unter info@pflegestuetzpunkt-herzogtum-lauenburg.de


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