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(LOZ). Nach fast zweieinhalb Jahren Pandemie steht für viele Menschen die erste längere Auszeit an – ein zusätzliches Urlaubsgeld ist da hochwillkommen. Beschäftigte aus dem Herzogtum sollen sich jetzt schlaumachen, ob sie die Sonderzahlung zur Jahresmitte bekommen. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

„Es gibt zwar keinen gesetzlichen Anspruch auf das Urlaubsgeld, doch in vielen Betrieben – etwa in der Ernährungsindustrie – ist die Extra-Zahlung klar tariflich geregelt“, sagt NGG-Geschäftsführerin Silke Kettner. Im Kreis Herzogtum Lauenburg arbeiten nach Angaben der Arbeitsagentur aktuell rund 3.900 Menschen im Lebensmittel- und Gastgewerbe.

„Wer Nahrungsmittel herstellt oder Getränke abfüllt, macht nicht nur in Corona-Zeiten einen systemrelevanten Job. Für viele Beschäftigte in der Ernährungsindustrie sind Schichtarbeit und Überstunden an der Tagesordnung. Aber es ist wichtig, auch mal eine Pause zu machen und das Urlaubsgeld zur Erholung zu nutzen“, betont Kettner. Nach NGG-Angaben liegt die Sonderzahlung in der schleswig-holsteinischen Ernährungswirtschaft meist zwischen 300 und 1000 Euro. Der tarifliche Urlaubsanspruch beträgt in der Branche dabei meist 30 Tage.

Laut einer neuen Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung haben Beschäftigte, die nach Tarifvertrag arbeiten, beim Urlaubsgeld deutlich bessere Karten. 74 Prozent von ihnen erhalten aktuell die Sonderzahlung. In Betrieben ohne Tarifbindung sind es lediglich 36 Prozent. Das Urlaubsgeld wird meist mit der Lohnabrechnung für Mai oder Juni überwiesen. Auch bei der Höhe der Extra-Zahlung sind Tarif-Beschäftigte meist im Vorteil – genauso wie bei der Zahl der Urlaubstage.

„Gerade wegen der hohen Inflation ist es wichtig, dass Beschäftigte ein Extra-Urlaubsgeld erhalten“, betont Kettner. Die Chefin der NGG-Region Hamburg-Elmshorn appelliert besonders an Azubis, Teilzeit- und Minijobber, einen „Urlaubsgeld-Check“ zu machen. „Wenn den Vollzeitkräften in der Firma die Sonderzahlung zusteht, dann gilt das auch für Beschäftigte mit weniger Wochenstunden. Sie bekommen das Urlaubsgeld je nach Arbeitszeit anteilig gezahlt“, so die NGG. Wer leer ausgehe, solle sich an die Gewerkschaft oder den Betriebsrat wenden.

Kettner macht noch auf einen weiteren Punkt aufmerksam: „Laut Bundesurlaubsgesetz haben Beschäftigte Anspruch auf zwei Wochen Urlaub am Stück im Jahr. Diese wichtige Auszeit vom Job sollte sich niemand nehmen lassen – gerade nach fast zweieinhalb Jahren Pandemie, in denen vielen eine echte Erholung gefehlt hat.“

Kurznachrichten aus der Region


Verkehrsbehinderungen auf Kreisstraße 20
Ab Montag, 26. Mai, führt der Kreis Herzogtum Lauenburg zwischen Kasseburg und Möhnsen in Höhe des Verbindungsweges nach Oedendorf Sanierungsmaßnahmen an der Kreisstraße 20 aus. Die Fahrbahn erhält hier auf einer Länge von 50 Metern einen neuen Asphaltbelag. Während die Arbeiten an der Kreisstraße in halbseitiger Bauweise durchgeführt werden können, muss der Verbindungsweg nach Oedendorf im Kreuzungsbereich zur K 20 voll gesperrt werden. Eine Umleitung wird vor Ort ausgeschildert. Die Bushaltestelle in Oedendorf kann während der Bauarbeiten nicht durch den Linienverkehr angefahren werden. Der Abschluss der Arbeiten ist für den 28. Mai vorgesehen. Da die auszuführenden Leistungen stark witterungsabhängig sind, können Verzögerungen nicht ganz ausgeschlossen werden.


 Sprechstunden der Kreisbehindertenbeauftragten
Die nächsten Sprechstunden der Kreisbehindertenbeauftragten Kirsten Vidal finden an folgenden Terminen statt:
Donnerstag, 22. Mai, von 14 bis 15.30 Uhr im Rathaus in Wentorf bei Hamburg, Hauptstraße 16.
Montag, 2. Juni, von 12 bis 16 Uhr im Raum 176 des Kreishauses, Barlachstraße 2, in Ratzeburg. Dort ist sie auch unter der Nummer 04541 / 888-493 telefonisch erreichbar.


Beratung des Pflegestützpunktes in Wentorf
Der Pflegestützpunkt im Kreis Herzogtum Lauenburg bietet jeden 2. Donnerstag im Monat im Rathaus, Hauptstraße 16, von 14 bis 16 Uhr, individuell, kostenfrei und unabhängig Beratungen rund um das Thema Pflege und Vorsorge an. Lars Koßyk vom Pflegestützpunkt Im Kreis Herzogtum Lauenburg nimmt sich Zeit für vertrauliche Gespräche, berät zu den bestehenden Angeboten und unterstützt bei der Organisation von Hilfen. Persönliche Beratungen vor Ort sind nur unter telefonischer Terminvereinbarung vorab unter Einhaltung der Hygieneregeln möglich. Der Pflegestützpunkt ist telefonisch erreichbar unter 04152 / 80 57 95 oder per E-Mail unter info@pflegestuetzpunkt-herzogtum-lauenburg.de


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