NGG rät Beschäftigten im Herzogtum zum Weihnachtsgeld-Check

Foto: hfr
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(LOZ). Der Countdown zum Jahresende läuft – und damit auch der Endspurt fürs Weihnachtsgeld: Beschäftigte im Herzogtum sollten prüfen, ob sie zu Weihnachten Anspruch auf die Sonderzahlung haben. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

„Ob den Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zusteht, ist in den meisten Tarifverträgen geregelt – zum Beispiel in der Gastro-Branche und im Bäckerhandwerk. Und trotzdem lassen viele Gastronomen, Hoteliers und Bäckermeister ihr Personal leer ausgehen. Dabei ist die Sonderzahlung gerade in Zeiten rasant steigender Preise für viele Beschäftigte eine wichtige erste Entlastung“, sagt Johann Möller, Gewerkschaftssekretär der NGG-Region Hamburg-Elmshorn. Das Weihnachtsgeld komme in der Regel mit der November-Lohnabrechnung aufs Konto.

Insbesondere für die rund 8.000 Menschen, die im Kreis Herzogtum Lauenburg laut Arbeitsagentur lediglich einen Minijob haben, lohne sich ein genauer Check. „Wenn der Chef seinen Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zahlt, dann haben auch die Minijobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Extra-Zahlung“, erklärt Möller. Die Höhe des Weihnachtsgeldes richte sich nach der jeweiligen Arbeitszeit. Auch Auszubildende würden häufig um das Weihnachtsgeld gebracht – gerade dort, wo es keinen Betriebsrat gebe.

Im Zweifelsfall lohne sich ein Anruf bei der zuständigen Gewerkschaft, rät Johann Möller. Die NGG-Region Hamburg-Elmshorn informiert Beschäftigte der Lebensmittelherstellung und der Gastronomie über das Weihnachtsgeld: (040) 767 945 70 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Wer nach Tarifvertrag arbeite, habe beim Weihnachtsgeld grundsätzlich die besseren Karten, betont Möller. Er verweist dabei auf die neuesten Zahlen der Hans-Böckler-Stiftung. Danach erhalten 79 Prozent der Beschäftigten, die in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten, die Extra-Zahlung. Zum Vergleich: Dort, wo kein Tarifvertrag gilt, sind es nur 42 Prozent.

Kurznachrichten aus der Region


Bürgersprechstunde mit der SPD-Bundestagsabgeordneten Dr. Nina Scheer in Ahrensburg
Zu einer offenen Bürgersprechstunde lädt Dr. Nina Scheer, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Herzogtum Lauenburg-Stormarn-Süd, am Freitag, den 17. Januar 2025 von 15 bis 17 Uhr in das Wahlkreisbüro Ahrensburg (Manhagener Allee 14, 22926 Ahrensburg) ein. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird um Anmeldung gebeten: telefonisch unter 030 22773537 oder per E-Mail an nina.scheer@bundestag.de.


Sprechstunde der Kreisbehindertenbeauftragten
Die Januar-Sprechstunde der Kreisbehindertenbeauftragten Kirsten Vidal in Wentorf bei Hamburg entfällt. Die nächsten Sprechstunden finden an folgenden Terminen statt:
Montag, 3. Februar, von 12 bis 16 Uhr im Raum 176 des Kreishauses, Barlachstraße 2, in Ratzeburg. Dort ist sie auch unter der Nummer 04541 / 888-493 telefonisch erreichbar.
Donnerstag, 27. Februar, von 14 bis 15.30 Uhr im Rathaus in Wentorf bei Hamburg, Hauptstraße 16.


Sozialamt und Wohngeldstelle der Gemeinde Wentorf nicht erreichbar
Das Sozialamt und die Wohngeldstelle der Gemeinde Wentorf bei Hamburg sind am 21. und am 22. Januar 2025 wegen ganztägiger interner Fortbildungen leider nicht erreichbar.


Beratung des Pflegestützpunktes in Wentorf
Der Pflegestützpunkt im Kreis Herzogtum Lauenburg bietet jeden 2. Donnerstag im Monat im Rathaus, Hauptstraße 16, von 14 bis 16 Uhr, individuell, kostenfrei und unabhängig Beratungen rund um das Thema Pflege und Vorsorge an. Lars Koßyk vom Pflegestützpunkt Im Kreis Herzogtum Lauenburg nimmt sich Zeit für vertrauliche Gespräche, berät zu den bestehenden Angeboten und unterstützt bei der Organisation von Hilfen. Persönliche Beratungen vor Ort sind nur unter telefonischer Terminvereinbarung vorab unter Einhaltung der Hygieneregeln möglich. Der Pflegestützpunkt ist telefonisch erreichbar unter 04152 / 80 57 95 oder per E-Mail unter info@pflegestuetzpunkt-herzogtum-lauenburg.de


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