Mölln/Salem (LOZ). Die Gemeinde Salem hat kürzlich in umfangreichen Baumaßnahmen Rohre zur direkten Ableitung des Straßenablaufwassers in den Salemer See verlegt. Es ist nicht bekannt, ob Vorsorgeeinrichtungen zum Rückhalt von Mikroplastik aus Reifenabrieb oder gar Öl- und Fahrzeugverunreinigungen eingebaut wurden. Üblicherweise wird Straßenoberflächenwasser über die Bodenzone (zum Beispiel die Bankette und Böschung oder einen sogenannten Retentionsbodenfilter) oder in einem Absetzbecken gereinigt.
Durch ein Nachfragen des BUND, ob tatsächlich kein Retentionsbecken, Drainteich, Ölabscheider oder ähnliches installiert wurde, offenbarte sich, dass es keine Genehmigung für diese Einleitung in den Salemer See gibt. Der BUND wird mit Interesse verfolgen, wie die untere Wasserbehörde auf diese Missachtung geltenden Rechts reagieren wird.
Obwohl das gesetzliche Verschlechterungsverbot für Gewässer bereits seit 25 Jahren gilt, ist diese Regelung noch nicht allen Gemeinden bekannt. Einleitungen in Oberflächengewässer sind grundsätzlich verboten, außer es liegt eine entsprechende Genehmigung vor. Diese Genehmigungen werden in der Regel im Rahmen von Wasserrechtlichen Erlaubnissen erteilt und können mit Auflagen verbunden sein, um den Schutz der Gewässer sicherzustellen. Grundlage hierfür ist die Wasserrahmenrichtlinie, die im Jahr 2000 von der Europäischen Union verabschiedet und in Deutschland in nationales Recht umgesetzt wurde. Das Verschlechterungsverbot ist ein zentrales Prinzip dieser Richtlinie um den Zustand unserer Gewässer zu schützen.
Ohnehin geht es den Gewässern im Land überwiegend schlecht, da Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie nur halbherzig ergriffen werden. Mit der Folge, dass sich auch nach 25 Jahren nur 6 Prozent der Fließgewässer und 1,6 Prozent der Seen in Schleswig-Holstein in einem guten ökologischen Zustand befinden.