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(LOZ). Es geht um die zweite Chance im Job – um die nachgeholte Berufsausbildung. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat Unternehmen im Herzogtum aufgerufen, eine Fachkräfte-Offensive in ihren Betrieben zu starten.

„Eine Lösung liegt da besonders nah: Eine ‚Neustart-Chance‘ für die Beschäftigten, die keine Berufsausbildung haben. Um sie sollten sich Betriebe deutlich mehr kümmern. Immerhin gibt es im Kreis Herzogtum Lauenburg rund 6.570 sozialversicherungspflichtig Beschäftige ohne Berufsabschluss. Das sind gut 13 Prozent der Erwerbstätigen“, sagt Silke Kettner. Die Geschäftsführerin der NGG Hamburg-Elmshorn beruft sich dabei auf Angaben der Arbeitsagentur.

Menschen ohne Ausbildung gezielt zu fördern, sei ein wichtiger Aspekt im Kampf gegen den Fachkräftemangel. „Ein schlechter Schulabschluss, eine frühe Schwangerschaft, Schwierigkeiten im alten Ausbildungsbetrieb oder in der Berufsschule – es gibt viele Gründe, warum Beschäftigte in jungen Jahren eine Ausbildung abgebrochen oder gar nicht erst begonnen haben. Es wäre aber falsch, sie als ‚ewig Ungelernte‘ abzustempeln. Fair ist es, diesen Menschen eine zweite Chance zu geben. Erst recht, da in den meisten Branchen ohnehin Fachkräfte händeringend gesucht werden – in der Lebensmittelindustrie genauso wie in Hotels, Restaurants oder Bäckereien“, sagt Silke Kettner von der NGG Hamburg-Elmshorn.

Die Perspektive von Beschäftigten ohne Berufsausbildung sei ansonsten, ein Berufsleben lang als Hilfskraft bei schlechterer Bezahlung arbeiten zu müssen. NGG-Geschäftsführerin Silke Kettner ruft Beschäftigte ohne Berufsabschluss auf, das Thema „Nachhol-Ausbildung“ offensiv im Betrieb anzusprechen: „Wenn ein Chef sieht, dass jemand die Motivation hat, mehr aus sich zu machen und sich für das Unternehmen zu qualifizieren, kann er das kaum ablehnen.“ Es sei allerdings wichtig, dass neben der Geschäftsführung auch die Belegschaft motivierte Beschäftigte unterstützt. „Ideal ist es, wenn es einen Betriebsrat gibt. Dann ist der nötige Rückenwind quasi garantiert“, so Kettner.

Außerdem fördere die Arbeitsagentur etliche Qualifizierungen. Die NGG Hamburg-Elmshorn rät Betriebsräten und Beschäftigten, aber auch den Geschäftsführungen von Unternehmen, sich über Angebote der Arbeitsagentur zu informieren (www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung). Für Unternehmen sei das besonders interessant. Denn Lehrgangskosten könnten teilweise oder sogar vollständig übernommen werden. Auch Zuschüsse zum Lohn, der bei einer Weiterbildung weitergezahlt werde, seien möglich. „Wichtig ist, dass einer im Betrieb die Fäden zusammenhält und alles koordiniert. Am besten der Betriebsrat“, sagt NGG-Geschäftsführerin Silke Kettner.

Im Herzogtum nutzen bereits Beschäftigte die Chance, sich für einen Berufsabschluss fit zu machen. Es seien jedoch zu wenige: So registrierte die Arbeitsagentur nach Angaben der NGG im ersten Halbjahr dieses Jahres lediglich 23 Qualifizierungen, an deren Ende ein Berufsabschluss steht. „Da ist noch reichlich Luft nach oben“, sagt Silke Kettner.

Das Nachholen einer Ausbildung und trotzdem „nebenbei weiterzuarbeiten“, das sei allerdings eine Herausforderung. In Berufen mit Saisonarbeit lasse sich dies jedoch „relativ gut unter einen Hut bringen“. Ein Beispiel dafür sei die Lebensmittelbranche. „Hier gibt es oft Saisonphasen. Weiterbildungsmodule sollten dann möglichst in die Zeiten gelegt werden, in denen die Produktion nicht voll ausgelastet ist. Das gilt auch für die Hotellerie oder Gastronomie: Es gibt in der Regel immer Phasen, in denen nicht gerade Hochbetrieb herrscht“, so Silke Kettner.

Die Qualifizierung ungelernter Mitarbeiter sei eine Investition ins Betriebs-Know-how. Gleichzeitig sichere eine nachgeholte Ausbildung Beschäftigten aber auch einen höheren Lohn und vor allem eine bessere Perspektive im Berufsleben. „Wer eine Ausbildung in der Tasche hat, ist auf dem Arbeitsmarkt einfach gefragter“, sagt NGG-Geschäftsführerin Kettner.

Kurznachrichten aus der Region


Gefährliche Schneelast auf den Bäumen - Kreisverwaltung gibt Entwarnung
Die Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg hatte in der vergangenen Woche nach den heftigen Schneefällen zum Jahreswechsel vor dem Betreten der Wälder gewarnt und ein teilweises Betretungsverbot für die Kreiswälder ausgesprochen. Mit Blick auf die aktuelle Witterung konnten Warnung und Verbot am Dienstag, 13. Januar, wieder aufgehoben werden. Tauwetter und Wind haben die Schneelasten von den Baumwipfeln genommen, Mitarbeitende der Kreisforsten haben die Waldwege bereits überwiegend von Hindernissen befreien können. Die Wege können wieder mit der gebotenen Vorsicht auf eigene Gefahr genutzt werden. Brennholzselbstwerber und die gewerbliche Holzabfuhr können die Wege nach Rücksprache mit den zuständigen Revierförstern ebenfalls wieder nutzen.


Beratung des Pflegestützpunktes in Wentorf
Der Pflegestützpunkt im Kreis Herzogtum Lauenburg bietet jeden 2. Donnerstag im Monat im Rathaus, Hauptstraße 16, von 14 bis 16 Uhr, individuell, kostenfrei und unabhängig Beratungen rund um das Thema Pflege und Vorsorge an. Lars Koßyk vom Pflegestützpunkt Im Kreis Herzogtum Lauenburg nimmt sich Zeit für vertrauliche Gespräche, berät zu den bestehenden Angeboten und unterstützt bei der Organisation von Hilfen. Persönliche Beratungen vor Ort sind nur unter telefonischer Terminvereinbarung vorab unter Einhaltung der Hygieneregeln möglich. Der Pflegestützpunkt ist telefonisch erreichbar unter 04152 / 80 57 95 oder per E-Mail unter info@pflegestuetzpunkt-herzogtum-lauenburg.de


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