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Büchen (LOZ). Die Bundesregierung hat am 29. Juni zahlreiche Änderungen der Coronavirus Testverordnung verkündet, die größtenteils am 30. Juni in Kraft getreten sind. Seit dem 1. Juli sind die Bürgertests für folgende Personen weiterhin kostenlos:

Personen, die Menschen in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern etc. besuchen wollen, aber auch die Behandelten bzw. die Bewohner selbst. Pflegende Angehörige, Kinder unter 5 Jahren, Schwangere, die sich im ersten Drittel der Schwangerschaft befinden, chronisch Kranke, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, Personen, die aktuell an Studien zu Corona-Impfstoffen teilnehmen oder in den vergangenen drei Monaten teilgenommen haben sowie Personen, die sich aufgrund einer nachgewiesenen Corona-Infektion in Isolation befinden und sich freitesten lassen wollen. Für jeden Fall müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden.

Für Personen, die eine Freizeitveranstaltung am gleichen Tag im Innenraum besuchen wollen, Personen, die Kontakt zu einer Person über 60 Jahren haben werden, einen Menschen mit Behinderung treffen oder eine Person mit Vorerkrankungen besuchen, wird der Test 3 Euro kosten. Ebenso müssen Personen, die durch die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ haben, 3 Euro für den Test bezahlen. Personen, die nicht zu den vorgenannten Personenkreisen gehören, müssen ab sofort 10 Euro für den Test bezahlen.

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