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Büchen (LOZ). Die Bundesregierung hat am 29. Juni zahlreiche Änderungen der Coronavirus Testverordnung verkündet, die größtenteils am 30. Juni in Kraft getreten sind. Seit dem 1. Juli sind die Bürgertests für folgende Personen weiterhin kostenlos:

Personen, die Menschen in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern etc. besuchen wollen, aber auch die Behandelten bzw. die Bewohner selbst. Pflegende Angehörige, Kinder unter 5 Jahren, Schwangere, die sich im ersten Drittel der Schwangerschaft befinden, chronisch Kranke, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, Personen, die aktuell an Studien zu Corona-Impfstoffen teilnehmen oder in den vergangenen drei Monaten teilgenommen haben sowie Personen, die sich aufgrund einer nachgewiesenen Corona-Infektion in Isolation befinden und sich freitesten lassen wollen. Für jeden Fall müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden.

Für Personen, die eine Freizeitveranstaltung am gleichen Tag im Innenraum besuchen wollen, Personen, die Kontakt zu einer Person über 60 Jahren haben werden, einen Menschen mit Behinderung treffen oder eine Person mit Vorerkrankungen besuchen, wird der Test 3 Euro kosten. Ebenso müssen Personen, die durch die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ haben, 3 Euro für den Test bezahlen. Personen, die nicht zu den vorgenannten Personenkreisen gehören, müssen ab sofort 10 Euro für den Test bezahlen.

Kurznachrichten Büchen


Büchen: Baumpflegemaßnahmen in der Möllner Straße
Die Gemeinde Büchen teilt mit, dass am Donnerstag, 24. April, in der Zeit von 9 bis 16 Uhr Baumpflegemaßnahmen in der Möllner Straße gegenüber dem Bürgerplatz durchgeführt werden. Die Maßnahmen werden als Wanderbaustelle durchgeführt, und es kann zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen. Der Rad- und Fußgängerverkehr zur Seite der Bahnstrecke Büchen-Lübeck wird vollgesperrt und auf die Seite zum Bürgerplatz hin umgeleitet. Die Gemeinde Büchen bittet die Verkehrsteilnehmer für die Einschränkungen um Verständnis.


Krötenwanderung – Schranke wird nachts geschlossen
Die Schranke zwischen der K73 (Büchen Richtung Müssen), Franzhagener Weg und Neuer Mühle wird in der Zeit vom 15. Februar– 15. Mai sowie vom 1. Juni – 30. Juli nachts in der Zeit von 19 Uhr bis 8 Uhr aufgrund der Krötenwanderung geschlossen. Witterungsbedingt kann es zu Abweichungen kommen.


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