Leserbrief: Stellungnahme zum Bürgerentscheid in der Gemeinde Büchen

Foto: hfr
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Liebe Leserinnen und Leser,

ich begrüße die rege Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Büchen und finde es sehr gut, dass Sie sich für so wichtige Themen in unserer Gemeinde interessieren.

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Die Unterschriftenliste und das Bürgerbegehren wurden inhaltlich von der Kommunalaufsicht geprüft und die Zulässigkeit festgestellt. Der Bürgermeister und die Verwaltung der Gemeinde Büchen haben nach der positiven Prüfung selbstverständlich einen Bürgerentscheid gemäß der gesetzlichen Vorgaben umzusetzen und über das gestellte Begehren einen Wahltermin festgelegt, um darüber abstimmen zu lassen.

Ich bin zuversichtlich, dass die Bürgerinnen und Bürger in einer sachlichen und nicht emotionalen Diskussion und Offenheit die vielen Vorteile eines Gewerbegebietes erkennen und dann gemeinsam und mehrheitlich den Standort „Steinkrüger Koppel“ richtig finden werden. Denn nur mit Gewerbe geht es der Gemeinde und somit uns allen gut!

Wichtig ist die Investition in ein neues Gewerbegebiet, damit eine zukunftssichere Gemeindeentwicklung auch für die Zukunft unserer Kinder sichergestellt ist.

Diese Vorhaben wurden im Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde und in der Gemeindevertretung einvernehmlich auf den Weg gebracht! Das war eine mehrheitliche, demokratische Entscheidung der Gemeindevertreter.

Ich persönlich habe an der Entscheidung mitgewirkt und habe dabei das Wohl aller Bürgerinnen und Bürger unserer aufstrebenden Gemeinde Büchen im Auge gehabt! Man muss wissen, dass mit Gewerbesteuern die Gemeinde viele Einrichtungen für ein besseres Leben und Miteinander finanziert!

Nach unserer Entscheidung haben sich ein paar Menschen dazu entschlossen, dagegen anzugehen! Die Gemeindeordnung in Verbindung mit der Kommunalaufsichtsbehörde lässt dieses zu. Persönlich bin ich aber der Meinung, dass Minderheiten nicht die Möglichkeit eingeräumt bekommen sollten, Politik, die sich am Wohle der Menschen und an nichts anderem orientiert, zu verhindern! Ich habe persönlich viele Unterschriftenleister für ein Bürgerbegehren angesprochen und dabei festgestellt, dass sie zum Teil noch nicht einmal wussten, wo sich die Steinkrüger Koppel befindet!

Persönlich verstehe ich das Gewerbegebiet als einen essentiellen Baustein auf dem Weg zu einer lebenswerteren, aber auch grünen, aufstrebenden Gemeinde.

Leider bestätigt der Text der Antragsteller zum Bürgerbegehren, dass sie es mit Fakten nicht so genau nehmen. Das konnte man in einem Bericht der Lübecker Nachrichten vom 01. Oktober 2022 und dem Wochen Mitte Anzeiger vom 05.10.22 lesen! Ich würde mich freuen, wenn die Wähler und Wählerinnen am 13.November 2022 für ein Gewerbegebiet mit einer Nein-Stimme gegen den Bürgerentscheid stimmen!

Holger P. Reimer, Büchen

 

Kurznachrichten Büchen


Bürgermeister lädt zum Seniorennachmittag ein
Der Bürgermeister der Gemeinde Witzeeze lädt zum Seniorennachmittag am Dienstag, 12. Dezember, ab 15 Uhr ins Regionale Kulturzentrum (KUZ) in der Dorfstraße 16 in Witzeeze ein. Wolfgang Kroh freut sich, immer am zweiten Dienstag eines Monats bei Kaffee und Kuchen einfach nur zu Klönen oder gemeinsam unterschiedliche Spiele wie Mensch ärgere Dich nicht, Kniffel, Doppelkopf, Rommé, Alle nach rechts oder andere Spiele zu spielen.


An die Reinigungs- und Räumpflichten denken
Hübsch anzusehen ist es derzeit ja, das Herbstlaub an den Bäumen. Was beim Spazierengehen für Entzückung sorgt, kann auf Fußwegen schnell zum unliebsamen Rutscherlebnis werden, gerade wenn noch Nässe auf das Laub kommt. Eigentümer sollten daher an ihre Reinigungs- und Räumpflicht denken, die auch die Rinnsteine und Straßenabläufe beinhaltet. Weitere Informationen finden Bürger in den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden.


Träger für Kita Müssen gesucht
Die Gemeinde Müssen, Kreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein, beabsichtigt, die Trägerschaft einer fünfgruppigen Kindertagesstätte in Müssen ab 1. Januar 2024 neu zu vergeben. Interessierte Träger werden gebeten, ihr Interesse an der Trägerschaft und den Betrieb der Kindertagesstätte bis zum 23. November zu bekunden. Das vollständige Interessenbekundungsverfahren finden Sie auf www.amt-buechen.eu.


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