Büchen (LOZ). Ab 2025 muss die Grundsteuer deutschlandweit neu festgesetzt werden. Dafür werden ab 2022 alle Grundstücke neu bewertet. Die Daten zur neuen Grundsteuerreform werden vom zuständigen Finanzamt in Ratzeburg erhoben.
Im Juni oder Juli 2022 erhalten Grundeigentümer von der schleswig-holsteinischen Finanzverwaltung ein Informationsschreiben über die Reform und die damit verbundene Erklärungspflicht. Dieses Schreiben enthält auch die Steuernummer des Grundbesitzes, die für die Abgabe der Erklärung benötigt wird. Die neue Grundsteuer wird erst ab 2025 fällig. Grundeigentümer müssen ihre Grundsteuer bis dahin in der Höhe, die in dem letzten Bescheid durch die Gemeinde Büchen genannt wurde zahlen.
Die Steuererklärung soll ab dem 1. Juli elektronisch über www.elster.de abgeben werden. Dafür ist ein Benutzerkonto anzulegen, das bereits jetzt, falls noch nicht vorhanden, beantragt werden kann. In Härtefällen kann die Erklärung jedoch auch in Papierform erfolgen. Die hierfür erforderlichen Formulare können im Bürgerhaus in der Steuerabteilung abgeholt werden. Welche Angaben in der Erklärung erforderlich sind, entnehmen Steuerpflichtige dem Informationsflyer des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein, welcher unter www.schleswig-holstein.de/grundsteuer heruntergeladen werden kann. Ab 1. Januar 2025 werden alle Eigentümer aufgrund der neuen Grundsteuerreform neue Grundsteuerbescheide erhalten.