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Büchen (LOZ). Das Abbrennen von Osterfeuern hat eine lange Tradition. Damit Besucher den Abend unbeschwert genießen können, macht das Amt Büchen auf folgende Sicherheitsregeln aufmerksam:

Es ist genügend Sicherheitsabstand einzuhalten zu Gebäuden, Wäldern, öffentlichen Verkehrsflächen und Wohngebieten. Sperrmüll, behandeltes Holz, Reifen, Plastikteile oder sonstige Abfälle dürfen nicht verbrannt werden. Der Einsatz von Brandbeschleunigern als Hilfsmittel für das Anzünden ist verboten.

Erst an dem Tag, an dem das Feuer entzündet werden soll, darf das Material aufgeschichtet werden. Das Feuer ist ständig unter Aufsicht zu halten. Es ist daher darauf zu achten, dass die Erreichbarkeit für Lösch- und Rettungsfahrzeuge gesichert bleibt.

Das Osterfeuer ist vorher bei der örtlichen Ordnungsbehörde im Bürgerhaus unter 04155 / 8009-230 oder -255 anzumelden. Die Weitermeldung an Feuerwehr und Polizei erfolgt durch die Ordnungsbehörde.

Kurznachrichten Büchen


Büchen sucht den Bürger des Jahres 2025
Die Gemeinde Büchen sucht den Bürger des Jahres 2025. Ausgezeichnet werden soll eine Persönlichkeit, die sich über einen längeren Zeitraum intensiv und ehrenamtlich für das Gemeinwohl in Büchen engagiert hat. Vorschläge nimmt Bürgervorsteher Axel Bourjau bis zum 15. November 2025 entgegen: Schriftlich an die Gemeinde Büchen, Amtsplatz 1, 21514 Büchen, oder per Email: a.bourjau@gemeinde-buechen.de.


 

 

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