Foto: Gemeinde Büchen
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Büchen (LOZ). In der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar des Folgejahres ist die Abnahme von Bäumen gestattet und das Verbot aus § 39 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetztes gilt nicht.

Unabhängig davon sind aber örtliche Schutzvorschriften zu beachten. Die Gemeinde Büchen hat am 1. Dezember 2020 eine Baumschutzsatzung beschlossen. Aus dieser ergibt sich, dass Bäume ab einem Stammumfang von 150 cm, unabhängig ob diese auf öffentlichen oder privaten Flächen stehen, geschützt sind. Ebenfalls können mehrstämmige Bäume mit einem geringeren Stammumfang geschützt sein. Für die Abnahme solcher Bäume wäre eine Genehmigung bei der Gemeinde Büchen zu beantragen.

Darüber hinaus muss für Bäume, die einen Stammumfang von 200 cm (gemessen auf 1 m Höhe) aufweisen, eine Abnahmegenehmigung beim Fachdienst Kreisforsten des Kreises Herzogtum Lauenburg beantragt werden.

Bürger sollen sich also vor der Abnahme von Bäumen immer informieren, ob ggf. eine Genehmigung erforderliche sein kann. Die Baumschutzsatzung der Gemeinde Büchen ist im Internet unter www.amt-buechen.eu einsehbar.

Kurznachrichten Büchen


Kindermusical „Zachäus“ in Pötrau
Am Sonntag, 15. Juni, um 10 Uhr in Pötrau wird ein Kindermusical aufgeführt. Der Kinderchor der Kirchengemeinde Büchen-Pötrau spielt im Gottesdienst in der St. Georg Kirche das Kinder-Mini-Musical „Zachäus“ (Text und Musik von Margret Birkenfeld). Mit der berühmten Bibelgeschichte, dass aus dem Betrüger Zachäus ein freier, froher Mann wird, werden die Kinder den Gottesdienst begleiten und die Gottesdienstbesucher begeistern.


Krötenwanderung – Schranke wird nachts geschlossen
Die Schranke zwischen der K73 (Büchen Richtung Müssen), Franzhagener Weg und Neuer Mühle wird in der Zeit vom 15. Februar– 15. Mai sowie vom 1. Juni – 30. Juli nachts in der Zeit von 19 Uhr bis 8 Uhr aufgrund der Krötenwanderung geschlossen. Witterungsbedingt kann es zu Abweichungen kommen.


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