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Geesthacht (LOZ). Die Temperaturen sinken, der Wind frischt auf: Der Herbst hält Einzug und mit ihm steigt wie jedes Jahr die Unfallgefahr für Fußgänger und Radfahrer. Denn wenn sich Blätter und Früchte von den Bäumen lösen und auf feuchte Böden fallen, kann das zu einer rutschigen Mischung werden. Im Winter können dann Schnee- und Eisglätte hinzukommen.

Angesichts dieser Aussichten erinnert der Fachdienst Öffentliche Sicherheit der Stadtverwaltung Geesthacht an die Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung der Stadt Geesthacht. Diese sieht für Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer Reinigungsverpflichtungen und Winterdienst vor, die hier auszugsweise noch einmal wiedergegeben sind. „Seitens der Anliegerinnen und Anlieger ist hierbei insbesondere auch auf die Beseitigung von auftretender Rutschgefahr durch auf dem Gehweg liegendes nasses Laub sowie Eisglätte sowie durch überfrierende Nässe) wegen der hiermit verbundenen besonderen Gefahren zu achten“, betont der Fachdienst Öffentliche Sicherheit.

Es gelten folgende Verpflichtungen:

  • Die Reinigungspflicht ist in der Frontlänge der anliegenden Grundstücke den Eigentümern dieser Grundstücke auferlegt und umfasst u.a. die Gehwege bzw. die kombinierten Geh- u. Radwege. Diese hat außerhalb der Frostperiode mit entstehender Schnee- u. Eisglätte grundsätzlich einmal in zwei Wochen zu erfolgen. Unter diese allgemeine Reinigungsverpflichtung fällt auch die Beseitigung von Abfällen und Laub im Bereich der zu reinigenden Flächen. Der hierbei anfallende Kehricht ist von dem Reinigungspflichtigen selbst zu beseitigen und darf ausdrücklich nicht auf der Straße (Fahrbahn, Gehweg etc.) abgelagert werden. Art und Umfang der vorzunehmenden Reinigung richten sich im Übrigen nach den örtlichen Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, d.h. bei akutem Laubfall ist erforderlichenfalls in kürzeren Abständen eine Reinigung vorzunehmen.
  • Die Reinigungsverpflichtung besteht für öffentliche Gehwege sowie für die selbstständigen Fußwege (Verbindungswege/ Treppenanlagen) ganz egal, ob diese an der Vorder- bzw. Hinterfront oder den Seitenfronten an ein Grundstück angrenzen. Ist in einer Straße ein Gehweg nicht vorhanden (z.B. in der so genannten Spielstraße), so gilt hinsichtlich des Winterdienstes ein am Fahrbahnrand auf jeder Straßenseite anzulegender Streifen von mindestens 1,00 m Breite als Gehweg.
  • Ist der Reinigungspflichtige nicht in der Lage, seine Pflicht persönlich zu erfüllen, so hat er eine geeignete Person mit der Reinigung zu beauftragen. Wichtig ist jedoch hierbei, dass der Grundstückseigentümer, welcher die Erfüllung seiner Reinigungsverpflichtung einem Dritten übertragen hat, trotz dieser Übertragung nach den Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung gegenüber der Stadt Geesthacht nach wie vor alleinig verantwortlich bleibt.
  • Die Gehwege sind bei Glatteis mit abstumpfenden Stoffen, wenn notwendig wiederholt, zu streuen. Es sind zugelassen: Sand, Asche, Sägemehl oder andere geeigne­te Stoffe. Tausalze und tausalzhaltige Mittel sind grundsätzlich nicht zulässig. Eine Verwendung von Tausalz oder tausalzhaltigen Mitteln ist nur bei einer akuten Gefahr für die öffentliche Sicherheit (z.B. so genanntes Blitzeis) ausnahmsweise zulässig. Nach 20.00 Uhr entstehendes Glatteis ist werktags bis 8.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. In der Zeit von 8.00 Uhr werktags bzw. 9.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen bis 20.00 Uhr entstehendes Glatteis ist so oft wie erforderlich unverzüglich zu besei­tigen. Dies gilt auch für Glätte, die durch festgetretenen Schnee entstanden ist.
  • Für die Beseitigung von Schnee gelten die gleichen Zeiten für die Beseitigung wie bei Glatteis mit der Einschränkung, dass Schnee unverzüglich nach beendetem Schneefall zu entfernen ist.
  • Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten und bei Glätte zu streuen. Auf den mit Sand, Kies oder Schlacke befestigten Gehwegen ist nur Glätte zu beseitigen. Jedoch sind Schneemengen, die den Fußgängerverkehr behindern, unter Schonung der Gehflächen zu entfernen.
  • Schnee und Eis sind möglichst auf dem anliegenden Grundstück abzulagern. Wo dieses nicht möglich ist, können Schnee und Eis auch auf dem an die Fahrbahn grenzenden Drittel des Gehwegs oder einem Seitenstreifen oder auf dem Fahrbahnrand gelagert werden. Der Fahr- und Fußgängerverkehr darf hierdurch nicht gefährdet werden: vor Überwegen, an Einmündungen, Kreuzungen und vor Bushaltestellen darf der Schnee nicht am Fahrbahnrand gelagert werden. Von anliegenden Grundstücken darf der Schnee nicht auf die Straße geschafft werden.

Wenn Anliegende dieser Reinigungsverpflichtung nicht oder nur unvollständig nachgekommen sind, müssen mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens rechnen - die örtliche Straßenreinigungssatzung sieht eine Geldbuße von bis zu 511 Euro vor.

„Darüber hinaus setzen sich Anliegende, welche ihrer Reinigungsverpflichtung nicht oder unzureichend nachkommen, dem Risiko aus, bei Auftreten eines Personenschadens (z.B. Sturz eines Fußgängers) haftungsrechtlich persönlich in Anspruch genommen zu werden, da die eigene Privathaftpflichtversicherung bei einem groben Verschulden vermutlich eine Schadensregulierung ablehnen wird“, informiert der Fachdienst Öffentliche Sicherheit.

Ausführliche Informationen zur Straßenreinigung sind auch unter www.geesthacht.de bei der Anwahl „Rathaus“ unter der Rubrik „Dienstleistungen von A-Z“ bei Eingabe des Suchbegriff „Straßenreinigung“ verfügbar.

Kurznachrichten Geesthacht

 


Radweg am Geesthachter Heuweg wird erneuert
Verkehrsteilnehmende müssen sich auf Behinderungen am Geesthachter Heuweg einstellen. Vom 28. April bis voraussichtlich 16. Mai werden dort auf Höhe der Hausnummer 82 Teile des Radweges erneuert. Für diese Arbeiten müssen zeitweise Bereiche des Radweges gesperrt werden. Der Gehweg ist weiterhin nutzbar. Radfahrende müssen im Bereich der Baustelle absteigen, den Gehweg nutzen und auf Fußgänger Rücksicht nehmen.


Verkehrsbehinderungen Tegeler Straße und Spandauer Straße
Verkehrsteilnehmende müssen sich auf Einschränkungen in der Geesthachter Innenstadt einstellen. Vom 7. Mai bis voraussichtlich einschließlich 30. Juni werden im Auftrag der Geesthachter Netzbau GmbH an der Tegeler und Spandauer Straße Arbeiten am Stromnetz durchgeführt. Dafür wird der östliche Gehweg an der Telegeler Straße im Bereich der Hausnummern 18 bis 50 sowie der Gehweg an der Spandauer Straße auf Höhe der Hausnummer 36 voll gesperrt. Die Fahrbahnen von Tegeler und Spandauer Straße werden abschnittsweise im gleichen Bereich halbseitig gesperrt.


Alkohol- und Drogenberatung
Die Alkohol- und Drogenberatung teilt mit, dass ab sofort die offenen Sprechstunden wieder stattfinden. Diese finden statt: dienstags von 16 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 11 Uhr, Markt 3 in Geesthacht und montags von 15 bis 17 Uhr, Mühlenweg 17 in Lauenburg. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine kurze telefonische Anmeldung unter 04152 / 791 48 gebeten.


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