Geesthacht (LOZ). Fahrräder, Smartphones, Schmuck, Sportschuhe und Koffer – die Liste der Dinge, die sich im Fundbüro der Stadt angesammelt haben, ist lang. Vom 20. bis 30. September wechselt ein Teil der „Schätze“ nun den Besitzenden. Denn die Stadtverwaltung Geesthacht organisiert in diesem Zeitraum eine Fundsachenversteigerung – erstmals ausschließlich online.
Unter den Hammer kommen Fundgegenstände, für die die Stadtverwaltung keine Eigentümerinnen und Eigentümer ausfindig machen konnte und für die die gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Grundsätzlich ist die Stadtverwaltung dazu verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren.
„Es gibt zwei entscheidende Gründe, weswegen wir die Online-Versteigerung ausprobieren: Wir hoffen, dass wir dadurch noch mehr Interessierte erreichen und dass wir im Team Zeit sparen“, ordnet der Fachdienst Öffentliche Sicherheit, der die Fundsachenversteigerung organisiert, die anstehende Premiere für die Geesthachter Stadtverwaltung ein. Wobei festzuhalten ist: Online-Fundsachenversteigerungen sind in anderen Kommunen bereits erprobt worden und inzwischen gängige Praxis. „Es wäre schön, wenn möglichst viele Dinge ersteigert werden – nicht, weil wir möglichst viel Geld für die Stadt einnehmen möchten, sondern damit die Sachen weiter genutzt und nicht entsorgt werden.“
Die Versteigerung läuft im Zeitraum vom 20. September (8 Uhr) bis 30. September (16 Uhr). Ein Großteil der Fundsachen wird voraussichtlich am 23. September online gehen.
Wer Gebote abgeben möchte, muss sich vorab unter https://www.zoll-auktion.de/ registrierten. Kosten entstehen durch diese Registrierung nicht. „Wer sich vor der Gebotsabgabe vor Ort ein Bild von einer Fundsache machen möchte, kann mit vorheriger Terminabsprache gerne ins Fundbüro im Rathaus kommen“, bietet das Team des Fachdienstes Öffentliche Sicherheit an. Eine Terminvereinbarung ist dafür telefonisch unter 04152 / 134 39 oder per E-Mail an
Gebote außerhalb der genannten Plattform sind ausgeschlossen. Die Auktion unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Eine Rechnung wird nicht ausgestellt. Als Zahlungsnachweis gilt der Bankauszug. Für den Zustand der versteigerten Fundgegenstände wird keine Garantie oder Gewährleistung übernommen. Auch ein Umtausch oder Rücktritt vom Kauf ist nicht möglich.
Wichtig für alle, die sich für Fundfahrräder und andere Verkehrsmittel interessieren:
- Eine Aussage zur Verkehrssicherheit gemäß der StVZO kann nicht getroffen werden.
- Es können Beschädigungen vorhanden sein, die nicht im Einzelnen aufgeführt werden können, da es sich um eine Fundsache handelt.
- Eine Funktionsprüfung wurde nicht durchgeführt, so dass versteckte Schäden nicht ausgeschlossen werden können.
- Die Beschreibung des Fahrrades erfolgt nach Augenschein.
Nach dem Zuschlag werden die Käuferin oder der Käufer benachrichtigt. Abzuholen sind die Gegenstände gegen Vorlage der E-Mail-Ersteigerungsbestätigung und Bezahlung in bar oder mit EC-Karte nach vorheriger Terminvereinbarung. Auch diese ist wieder unter 04152 / 134 39 oder