Geesthacht (LOZ). Den Straßenlärm an Hauptstraßen vermindern - das ist das Hauptziel des Lärmaktionsplans (LAP). Nachdem das Papier Ende Mai öffentlich im städtischen Ausschuss für Umwelt und Energie vorgestellt worden ist, haben Einwohnerinnen und Einwohner Geesthachts nun erneut die Möglichkeit Fragen zu der Ausarbeitung zu stellen und eigene Ideen einzubringen – und das gleich auf drei Wegen.
„Der Lärmaktionsplan wird in einer öffentlichen Veranstaltung vom Ingenieurbüro vorgestellt. Zudem können Interessierte die Unterlagen im Rathaus oder online einsehen“, kündigt Anette Platz, Leiterin des Fachdienstes Umwelt der Geesthachter Stadtverwaltung, an. Die Wege im Detail:
Vom 11. Juni 2024 bis zum 23. Juli 2024 wird der LAP-Entwurf im Rathaus (Markt 15, 4. Stock, Raum 407b) ausliegen. Das Papier kann während der Öffnungszeiten des Rathauses eingesehen werden. Zeitgleich wird der LAP online über die Website der Stadt Geesthacht (www.geesthacht.de) verfügbar sein. Innerhalb dieser sechs Wochen hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen und Vorschläge dazu schriftlich oder per E-Mail beim Fachdienst Umwelt (
Die öffentliche Veranstaltung zum Lärmaktionsplan ist dann für Dienstag, 25. Juni, geplant. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind ab 18 Uhr im Ratssaal im ersten Stock des Rathauses willkommen. Eine Anmeldung ist für die Teilnahme an der Veranstaltung nicht erforderlich. „Vorstellen wird das Ingenieurbüro den Entwurf der Fortschreibung des LAP mit den darin vorgeschlagenen Maßnahmen, die zu einer Verringerung der Lärmbelastung führen könnten. Die Anwesenden haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen und auch schon Vorschläge zu machen. Diese werden an dem Abend aufgenommen“, erklärt Anette Platz. „Es ist aber auch nach der Veranstaltung noch vier Wochen lang Zeit, die Unterlagen online oder im Rathaus einzusehen und dann Stellungnahmen oder Vorschläge einzureichen. Nach Ende dieses Zeitraums wird ein Entwurf für die finale Fassung des LAPs erarbeitet unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen und Vorschläge.“
Wichtig für die Einordnung: Nicht alle Hinweise können durch den Lärmaktionsplan berücksichtigt oder umgesetzt werden, aber es werden alle Stellungsnahmen dokumentiert und begründet, warum Vorschläge schlussendlich nicht in den LAP eingearbeitet wurden. Und: Maßnahmen, die im LAP formuliert sind, müssen behördenintern beispielsweise bei der Planung von Baugebieten und Straßen berücksichtigt werden. Ein rechtlicher Anspruch von Einwohnenden auf die Umsetzung von Maßnahmen leitet sich daraus nicht ab.
Am 23. September befasst sich dann erneut der Ausschuss für Umwelt und Energie mit dem Thema. Der finale Entwurf des LAP wird dem Gremium dann in öffentlicher Sitzung vorgestellt, das eine Empfehlung für die Ratsversammlung beschließt. „Nach den Vorschriften zur LAP-Erstellung muss die Ratsversammlung den LAP beschließen. Danach wird der Lärmaktionsplan an das Land beziehungsweise die EU übergeben und auf den Seiten des Digitalen Atlas Nord-Umgebungslärm hochgeladen, so dass er für alle einsehbar ist“, erklärt Anette Platz.
Zum Hintergrund: Grundlage für die Erarbeitung des Lärmaktionsplans ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Die Europäische Union hat darin ein Konzept vorgegeben, wie Lärmauswirkungen erfasst und ihnen entgegengewirkt werden soll. Städte und Kommunen sind demnach aufgefordert, strategische Lärmkarten zu erstellen, in denen die Belastung durch Umgebungslärm in Ballungsräumen sowie Hauptlärmquellen außerhalb von Ballungsräumen ermittelt werden. In Geesthacht wurden diese Lärmkarten zuletzt 2022 in aktualisierter Form vorgestellt.
In einem zweiten Schritt gilt es dann die Ergebnisse dieser Lärmkartierung zu bewerten und in einem Lärmaktionsplan Möglichkeiten aufzuzeigen, wie Lärmbelastungen vermieden oder vermindert werden können.