Geesthacht (LOZ). Gute Nachrichten für Geesthachter Familien: Die Stadt Geesthacht steuert auf eine sehr gute Versorgungsquote im Bereich Kinderbetreuung zu. „Voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 werden wir jedem Geesthachter Kind, das einen Betreuungsplatz braucht, auch einen anbieten können“, sagt Geesthachts Bürgermeister Olaf Schulze.
Kritischen Stimmen, die der Geesthachter Stadtverwaltung unterstellen, sie habe in den vergangenen Jahren mit falschen Zahlen gerechnet, Ist- und Soll-Werte im Bereich Kita-Plätze intransparent dargestellt oder den eigentlichen Bedarf überplant, tritt er entschieden entgegen: „Von chaotischen Verhältnissen konnte zu keinem Zeitpunkt die Rede sein.“ Das Team des Fachdienstes Kita in der Geesthachter Stadtverwaltung hat erkannt, dass im Bedarfsplan des Kreises zu hohe Zahlen hinterlegt sind und hat seine Hausaufgaben gemacht: Die Stadtverwaltung hat in Gesprächen mit dem Kreis Herzogtum Lauenburg dafür gesorgt, dass die Bedarfszahlen neu bewertet werden und konservativere Annahmen für das Wachstum der Kinderzahlen in der Zukunft getroffen wurden. „Unter dem Strich sind wir aktuell in der guten Situation, dass wir voraussichtlich Ende des Jahres in Geesthacht den Bedarf an Kita-Plätzen decken können – und wahrscheinlich sogar einen Puffer haben. Für den Umgang mit diesen Plätzen, die über den Bedarf hinaus entstehen könnten, gibt es mehrere Szenarien, die gemeinsam mit dem Kreis Herzogtum Lauenburg entwickelt wurden und nun mit der Stadtpolitik ergebnisoffen diskutiert werden.“
So sei beispielsweise denkbar, klassische Elementarplätze in Integrationsplätze umzuwandeln, die in Geesthacht benötigt werden. Im Zuge der Einrichtung eines Integrationsplatzes muss die Anzahl der betreuten Kinder in einer Gruppe verringert werden – es fallen also automatisch Betreuungsplätze weg. Zudem gilt es den Umgang mit den mobilen Kitas zu diskutieren. Denn bisher hatte die Stadtpolitik deutlich das Ziel formuliert: Containerlösungen sind Übergangslösungen, die perspektivisch abgebaut werden sollen, wenn ausreichend andere Plätze geschaffen sind. Aktuell sind 145 Kita-Betreuungsplätze in mobilen Modulen untergebracht. „Wichtig ist aber auch zu wissen: Wenn die Stadt einen Antrag stellt, dass Kita-Plätze aus dem Kita-Bedarfsplan des Kreises herausgenommen werden, und der Kreis diesem Antrag zustimmt, fallen die betroffenen Plätze nicht sofort, sondern erst in rund zwei Jahren weg. Wir sind dazu im Gespräch mit den Trägern“, erklärt die Erste Stadträtin Melanie Grimm-Meyer. Die Situation für die Kita Edmundsthal ist aus anderen Gründen, die nicht in der mittelfristigen Kita-Planung sondern am Grundstück liegen, anders. Betriebserlaubnis und Baugenehmigung laufen dort zum Jahresende aus.
Zur grundsätzlichen Einordnung: Die Kita-Bedarfsplanung ist Aufgabe des Kreises Herzogtum Lauenburg, in dessen Jugendhilfeausschuss der Kita-Bedarfsplan auch beschlossen wird. Die Stadtverwaltung Geesthacht liefert für die Bedarfsplanung Daten und Informationen zu, die dann gemeinsam mit der Kreisverwaltung in die Rechnungen einbezogen werden. Die Bedarfsermittlung setzt sich aus folgenden Faktoren zusammen:
- Vorhandene Bevölkerung laut amtlicher Statistik und die anzunehmende Bevölkerungsentwicklung
- Mehrung dieser Zahl durch den sich aus zusätzlichen Wohneinheiten ergebenden Bedarf
- Versorgungsquote aus Gesamtkinderzahl im Verhältnis zu Betreuungsplätzen
Dabei werden für die Bedarfsermittlung durch den Kreis Herzogtum Lauenburg im Bereich der unter-dreijährigen Kinder 2,5 Jahrgänge und für die Bedarfsermittlung im Bereich der über-dreijährigen Kinder 3,5 Jahrgänge berücksichtigt. „Wie hoch der voraussichtliche Bedarf an Kitaplätzen in Geesthacht in den nächsten Jahren sein wird und wie viele Plätze voraussichtlich zur Verfügung stehen, ist Gegenstand der öffentlichen Beratung des Geesthachter Sozialausschusses am 23. Juli“, teilt Melanie Grimm-Meyer mit. Zuhörerinnen und Zuhörer sind demnach willkommen. Der Sozialausschuss tagt um 18 Uhr im Ratssaal des Rathauses (Markt 15). Die Tagesordnung ist hier einsehbar. Die Beratung zu einzelnen Trägern und Kitas ist überwiegend für die nicht-öffentliche Beratung vorgesehen.