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Geesthacht (LOZ). Jeder Mensch hat das Recht auf selbstbestimmtes Sterben, was auch Hilfe umfasst. Dies hat das Bundesverfassungsgericht, abgeleitet aus den Grundrechten, 2020 festgestellt. Das seit 2015 geltende Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe wurde damit für verfassungswidrig erklärt. Derzeit berät der Bundestag über eine Regelung zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben. Darüber diskutierte die SPD Geesthacht mit der SPD-Bundestagsabgeordneten Dr. Nina Scheer im vollbesetzten Krügerschen Haus.

Nach der Begrüßung und Einführung durch die beiden Ortsvereinsvorsitzenden Katrin Fischer und Muammer Kazanci stellte Nina Scheer die aktuellen drei Gesetzentwürfe vor, die im Bundestag im Herbst in Form von fraktionsübergreifenden Gruppenanträgen weiter beraten werden. Wesentliche Unterschiede liegen dabei in der Frage der Strafbarkeit der Beihilfe zum Suizid und unterschiedlichen Anforderungen an die Beratungen.

Während ein Entwurf eine grundsätzliche Regelung im Strafrecht vorsieht, die nur in Ausnahmen eine Sterbehilfe als gerechtfertigt annimmt, normieren die beiden anderen Gesetzentwürfe Voraussetzungen für Beratungen zur Ausgestaltung des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben - ohne eine Erweiterung des Strafrechts. Nina Scheer selbst unterstützt als Mitunterzeichnerin den Entwurf „Künast, Scheer, Keul, Franke“, der keine Regelung im Strafrecht vorsieht.

Dr. Nina Scheer: „Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben ist grundgesetzlich veranlagt. Es ist Bestandteil von Leben, über den Weg aus dem Leben selbst zu bestimmen. Dem widerspräche es aus meiner Sicht, wenn Suizidhilfe gesetzlich grundsätzlich strafbar würde. Hiermit würde zugleich eine weitere Kriminalisierung und Stigmatisierung von Beteiligten sowie Tabuisierung von Sterbewünschen riskiert."

Das Verfassungsgericht normierte in seinem Urteil, dass das Grundrecht jederzeit und unabhängig beispielsweise vom Vorliegen tödlicher Krankheiten besteht. In allen Fällen muss der Sterbewunsch ernsthaft, dauerhaft und autonom sein.

"Um dies unter Berücksichtigung der Lebensumstände sicherzustellen, sieht der von mir unterstütze Entwurf verschiedene Zugangsvoraussetzungen zu Betäubungsmitteln für Betroffene in medizinischen Notlagen einerseits und den allgemeinen Voraussetzungen andererseits vor. In allen Fällen handelt es sich um den assistierten Suizid. Die aktive Sterbehilfe, also zum Beispiel, wenn ein Arzt dem Patienten ein tödliches Mittel auf Verlangen verabreicht, bleibt strafbar", so Scheer.

Muammer Kazanci, Co-Vorsitzender der SPD Geesthacht: „Jeder Mensch wird irgendwann sterben. Es ist unsere Aufgabe als Gesellschaft, das Thema nicht zu tabuisieren. Dies würde insbesondere denen schaden, die eben aufgrund eines ernsthaften, dauerhaften und autonomen Willens das ihnen zustehende Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben verwirklichen wollen. Mit einer gesetzlichen Neuregelung würde endlich Klarheit geschaffen und den Betroffenen Rechtssicherheit gegeben werden. Gleichzeitig wurde deutlich, dass keiner der Gesetzentwürfe das Ziel verfolgt, den assistierten Suizid zu fördern. Dafür sind überall Schutzmechanismen vorgesehen. Die Veranstaltung zeigte, von welch hoher Relevanz das Thema ist. Es freut uns, dass wir einen Teil zur gesellschaftlichen Meinungsbildung hierüber beitragen konnten.“

Weitere Informationen finden Interessierte hier: https://www.nina-scheer.de/wp-content/uploads/sites/1229/2022/07/2022-06-17_Dr._Nina_Scheer_Recht_auf_selbstbestimmtes_Sterben1_.pdf

Kurznachrichten Geesthacht

 


Verkehrsbehinderungen an der Norderstraße
Verkehrsteilnehmende müssen sich auf Behinderungen an der Geesthachter Norderstraße einstellen. Für Arbeiten an einem Stromanschluss werden in der Zeit vom 15. Dezember bis voraussichtlich 24. Dezember auf Höhe der Hausnummer 10 zeitweise Absperrungen im Bereich des Gehwegs und der Fahrbahn notwendig.


Sprechstunde der Geesthachter Behindertenbeauftragten
Heike Lehmann, Geesthachts Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, geht in die Weihnachtsferien. Vom 22. Dezember bis zum 2. Januar finden darum keine Sprechstunden statt. Die nächste Sprechstunde ist dann für Donnerstag, 8. Januar 2026, vorgesehen. Heike Lehmann bietet regelmäßig an jedem 1. Donnerstag im Monat von 15 bis 17 Uhr und an jedem letzten Dienstag im Monat von 11 bis 13 Uhr in den Räumen am Markt 5 bis 7 ihre offene Sprechstunde an. Menschen mit Handicap können sich in dieser Zeit mit Fragen und Anliegen bei ihr melden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Beratungsräume sind barrierefrei, die Beratung ist kostenfrei. Grundsätzlich ist Heike Lehmann telefonisch unter 0151-252 628 98 sowie per Email unter kontakt@geesthacht-beauftragter.de erreichbar.


Verkehrsbehinderungen in Geesthacht
Verkehrsteilnehmende müssen sich auf Behinderungen an der Berliner Straße in Geesthacht einstellen. Aufgrund von Pflege- und Fällarbeiten an mehreren Bäumen werden in der Zeit vom 15. bis zum 18. Dezember jeweils zwischen 9.30 Uhr und 15 Uhr im Rahmen von Tagesbaustellen temporär der Gehweg und die Fahrbahn gesperrt.


 Alkohol- und Drogenberatung
Die Alkohol- und Drogenberatung teilt mit, dass ab sofort die offenen Sprechstunden wieder stattfinden. Diese finden statt: dienstags von 16 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 11 Uhr, Markt 3 in Geesthacht und montags von 15 bis 17 Uhr, Mühlenweg 17 in Lauenburg. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine kurze telefonische Anmeldung unter 04152 / 791 48 gebeten.


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