Vollbesetztes Krügersches Haus: SPD Geesthacht und Nina Scheer diskutierten über das Recht auf selbstbestimmtes Sterben

Foto: hfr
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Geesthacht (LOZ). Jeder Mensch hat das Recht auf selbstbestimmtes Sterben, was auch Hilfe umfasst. Dies hat das Bundesverfassungsgericht, abgeleitet aus den Grundrechten, 2020 festgestellt. Das seit 2015 geltende Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe wurde damit für verfassungswidrig erklärt. Derzeit berät der Bundestag über eine Regelung zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben. Darüber diskutierte die SPD Geesthacht mit der SPD-Bundestagsabgeordneten Dr. Nina Scheer im vollbesetzten Krügerschen Haus.

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Nach der Begrüßung und Einführung durch die beiden Ortsvereinsvorsitzenden Katrin Fischer und Muammer Kazanci stellte Nina Scheer die aktuellen drei Gesetzentwürfe vor, die im Bundestag im Herbst in Form von fraktionsübergreifenden Gruppenanträgen weiter beraten werden. Wesentliche Unterschiede liegen dabei in der Frage der Strafbarkeit der Beihilfe zum Suizid und unterschiedlichen Anforderungen an die Beratungen.

Während ein Entwurf eine grundsätzliche Regelung im Strafrecht vorsieht, die nur in Ausnahmen eine Sterbehilfe als gerechtfertigt annimmt, normieren die beiden anderen Gesetzentwürfe Voraussetzungen für Beratungen zur Ausgestaltung des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben - ohne eine Erweiterung des Strafrechts. Nina Scheer selbst unterstützt als Mitunterzeichnerin den Entwurf „Künast, Scheer, Keul, Franke“, der keine Regelung im Strafrecht vorsieht.

Dr. Nina Scheer: „Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben ist grundgesetzlich veranlagt. Es ist Bestandteil von Leben, über den Weg aus dem Leben selbst zu bestimmen. Dem widerspräche es aus meiner Sicht, wenn Suizidhilfe gesetzlich grundsätzlich strafbar würde. Hiermit würde zugleich eine weitere Kriminalisierung und Stigmatisierung von Beteiligten sowie Tabuisierung von Sterbewünschen riskiert."

Das Verfassungsgericht normierte in seinem Urteil, dass das Grundrecht jederzeit und unabhängig beispielsweise vom Vorliegen tödlicher Krankheiten besteht. In allen Fällen muss der Sterbewunsch ernsthaft, dauerhaft und autonom sein.

"Um dies unter Berücksichtigung der Lebensumstände sicherzustellen, sieht der von mir unterstütze Entwurf verschiedene Zugangsvoraussetzungen zu Betäubungsmitteln für Betroffene in medizinischen Notlagen einerseits und den allgemeinen Voraussetzungen andererseits vor. In allen Fällen handelt es sich um den assistierten Suizid. Die aktive Sterbehilfe, also zum Beispiel, wenn ein Arzt dem Patienten ein tödliches Mittel auf Verlangen verabreicht, bleibt strafbar", so Scheer.

Muammer Kazanci, Co-Vorsitzender der SPD Geesthacht: „Jeder Mensch wird irgendwann sterben. Es ist unsere Aufgabe als Gesellschaft, das Thema nicht zu tabuisieren. Dies würde insbesondere denen schaden, die eben aufgrund eines ernsthaften, dauerhaften und autonomen Willens das ihnen zustehende Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben verwirklichen wollen. Mit einer gesetzlichen Neuregelung würde endlich Klarheit geschaffen und den Betroffenen Rechtssicherheit gegeben werden. Gleichzeitig wurde deutlich, dass keiner der Gesetzentwürfe das Ziel verfolgt, den assistierten Suizid zu fördern. Dafür sind überall Schutzmechanismen vorgesehen. Die Veranstaltung zeigte, von welch hoher Relevanz das Thema ist. Es freut uns, dass wir einen Teil zur gesellschaftlichen Meinungsbildung hierüber beitragen konnten.“

Weitere Informationen finden Interessierte hier: https://www.nina-scheer.de/wp-content/uploads/sites/1229/2022/07/2022-06-17_Dr._Nina_Scheer_Recht_auf_selbstbestimmtes_Sterben1_.pdf

Kurznachrichten Geesthacht


Gaming-Nachmittag in der Stadtbücherei
Bücher, Comics, Brett- und Gesellschaftsspiele, Tiptoi, Tonies – und Videospiele: Das Angebot der Geesthachter Stadtbücherei für Kinder und Jugendliche ist vielfältig und längst nicht mehr ausschließlich analog. Wer gerne Multiplayer-Games zockt, ist donnerstags in der Stadtbücherei an der Rathausstraße 58 richtig. Denn an jedem ersten und dritten Donnerstag des Monats werden dort von 15 bis 16.30 Uhr die Nintendo-Switch-Konsolen ausgepackt. Los geht der regelmäßige Termin am 6. Februar. Wie bei den anderen regelmäßigen Angeboten gibt es eine Sommerpause im Juli und August. Die Teilnahme ist kostenfrei. Kinder- und Jugendliche ab 8 Jahren sind willkommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich – und eigene Konsolen oder Controller müssen auch nicht mitgebracht werden.


Anmeldung Oberstufe
Am Dienstag, 11. Februar, findet um 19 Uhr in der Bibliothek der Bertha-von-Suttner-Schule eine Informationsveranstaltung statt, in der sich alle interessierten Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen und deren Eltern über die Profiloberstufe und das Angebot der BvS in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 informieren können. Ausdrücklich sind auch interessierte Schülerinnen und Schüler von anderen Schulen und deren Eltern herzlich eingeladen.


Infoveranstaltung für die neuen 5. Klassen
Der Infoabend für die Eltern findet am 25. Februar um 19 Uhr in der Bibliothek des Neubaus statt, der Tag der offenen Tür für Schülerinnen und Schüler, sowie deren Eltern am 27. Februar von 15.30 bis 18 Uhr im Alt- und Neubau. Der Anmeldezeitraum der neuen 5. Klassen ist vom 3. März bis 12. März, Termine zu Beratungsgesprächen mit dem Koordinator, Herrn Lengert, werden ab dem 27. Februar vom Schulbüro vergeben.


Alkohol- und Drogenberatung
Die Alkohol- und Drogenberatung teilt mit, dass ab sofort die offenen Sprechstunden wieder stattfinden. Diese finden statt: dienstags von 16 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 11 Uhr, Markt 3 in Geesthacht und montags von 15 bis 17 Uhr, Mühlenweg 17 in Lauenburg. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine kurze telefonische Anmeldung unter 04152 / 791 48 gebeten.


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