Zum Pressetext der Lauenburger SPD äußert sich die Lauenburger CDU mit Hinweis auf das Pressegesetz wie folgt (Originaltext):
"Der Artikel in der LOZ enthält Sachverhaltsdarstellungen und Behauptungen, die nicht den Tatsachen entsprechen bzw. Aus dem Kontext gerissen wurden. So hat der Fraktionsvorsitzende der CDU Lauenburg, Christoph Haase, im Vorfeld lediglich erklärt, dass eine rechtliche Grundlage für die Kastrationspflicht fehlt, so dass die Verordnung ein zahnloser Tiger wäre.
Eine Aussage, dass die Verordnung in Lauenburg rechtmäßig erlassen werden kann, enthält das vom Ausschuss veranlasste Rechtsgutachten nicht. Vielmehr verhält es sich so, dass in Anwendung dieses Gutachtens der Erlass einer Katzenverordnung nicht zulässig ist, da die Voraussetzungen einer Gefahrenlage für die Bevölkerung in Form von von Katzen auf den Menschen übertragene Krankheiten und von Katzen verursachte Verkehrsunfälle von der Verwaltung nicht nachgewiesen werden konnten. Diese Tatsachen werden von der SPD vollständig ignoriert. Mit der Mehrheitsentscheidung von CDU, GRÜNEN und LWG haben diese geltendes Recht beachtet, wozu sie auch verpflichtet sind.
Keinesfalls sollte mit dieser Entscheidung die Arbeit der ehrenamtlich tätigen Tierschützer herabgewürdigt werden. Die Rechtslage hat eine andere Entscheidung nicht zugelassen."