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Mölln (LOZ). In den letzten Wochen sind bei der Stadt Mölln verstärkt Meldungen über offen liegende Giftköder auf öffentlichen und privaten Grundstücken eingegangen. Der Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Stadt Mölln weist deshalb darauf hin, dass Giftköder zur Rattenbekämpfung so auszulegen sind, dass Dritte dadurch nicht gefährdet werden. Kinder, Haus- und Wildtiere könnten diese Köder ansonsten aufnehmen und sich vergiften.

Die Giftköder müssen deshalb so ausgelegt werden, dass eine Verschleppung ausgeschlossen ist. Hierfür bieten sich spezielle Köderboxen oder Köderstationen an. Die Handlungsanweisungen für das erworbene Produkt sind dabei unbedingt zu beachten.

Aus der Erfahrung heraus empfiehlt es sich, bei einem festgestellten Rattenbefall auf dem Grundstück grundsätzlich eine Schädlingsbekämpfungsfirma zu beauftragen, da die von ihr eingesetzten Mittel wesentlich effektiver sind und eine fachgerechte Auslage und Bekämpfung sichergestellt ist.

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