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Ratzeburg (LOZ). „Fest steht: Jeder einzelne Kunde wird die zustehende Entlastung in voller Höhe erhalten. Es geht nichts verloren“, verspricht Sabine Sager, auch wenn die Schreiben dazu noch nicht bei den Kunden angekommen sind.

Seit dem 1. März 2023 gilt die Energiepreisbremse – und das rückwirkend zum 1. Januar 2023 – für alle Kunden, deren Energiepreis über dem sogenannten Preisdeckel liegt. Alle Energieversorger sind verpflichtet, diesen betroffenen Kunden über die Energiepreisbremsen und die daraus resultierende Entlastung bis 28. Februar 2023 zu informieren. Zuständig für das individuelle Informationsschreiben und die Auszahlung des Entlastungsbetrages für die Monate Januar und Februar mit dem März-Abschlag ist der Lieferant, der den Kunden am 1. März 2023 beliefert.

Alle deutschen Energieversorger arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung in ihren Abrechnungssystemen. Die Umsetzung der komplexen Gesetzesvorgaben, in die vorhandenen Abrechnungssysteme in nur zwei Monaten ist sehr knapp bemessen. Das kritisiert auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).

„Es ist eine besondere Herausforderung für all unsere Mitarbeiter im Kundenservice, den drastischen Anstieg an Kundenanfragen, neben dem üblichen Tagesgeschäft zu bewältigen. Wir möchten um Verständnis und Geduld bitten. Sobald die gesetzlichen Anforderungen erfolgreich umgesetzt und getestet sind, erhalten Kunden ihre zustehende Entlastung und damit ihr Kundeninformationsschreiben mit allen relevanten Daten. Trotz der verspäteten Zusendung der Schreiben wird der fällige März-Abschlag im April rechtzeitig angepasst“, so Sager.

Weitere Informationen unter:

www.bdew.de/service/interaktiver-rechner-so-wirken-strompreisbremse-und-gaspreisbremse/

www.vereinigte-stadtwerke.de/gaspreisbremse

www.vereinigte-stadtwerke.de/waermepreisbremse

www.vereinigte-stadtwerke.de/strompreisbremse

Kurznachrichten Ratzeburg


 Öffentliche Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Ratzeburg
Am Montag, 17. März, um 18.30 Uhr, tritt die Stadtvertretung der Stadt Ratzeburg zu ihrer 10. öffentlichen Sitzung im Ratssaal des Ratzeburger Rathauses zusammen. Auf der Tagesordnung steht unter anderem die Stadtverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit in der Stadt Ratzeburg, der 10-Punkte Aktionsplan der Stadt Ratzeburg und des Amtes Lauenburgische Seen gegen Rassismus und Diskriminierung, die Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Ratzeburg sowie verschiedene Bebauungspläne. Einwohnerinnen und Einwohner sind zudem eingeladen, Fragen, Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Informationen zur Sitzung wie auch zu allen anderen politischen Gremien sind auf der städtischen Webseite im Sitzungsinformationssystem für interessierte Bürgerinnen und Bürger bereitgestellt. Der Zugang zum Sitzungssaal ist barrierefrei möglich.


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