Foto: hfr
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Ratzeburg/Mölln (LOZ). In Anbetracht des aktuell sehr hohen Infektionsrisikos und zum Schutz aller Patienten und Mitarbeiter gilt in der Klinik ab dem 16. Dezember ein generelles Besuchsverbot.

In medizinisch-ethisch berechtigten akuten Ausnahmefällen kann eine Ausnahmeregelung für gesunde und symptomfreie Besucher getroffen werden. Diese Härtefälle bedürfen aber in jedem Falle der Genehmigung des jeweils behandelnden Arztes.

Für alle Ausnahmefälle gilt uneingeschränkt die 2G+ Pflicht. Begleiter zur Geburt sind weiterhin zugelassen. Sofern diese nicht geimpft sind, besteht die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR Test nicht älter als 24 Stunden. Weiterhin gilt für alle das Tragen einer FFP 2 Maske, das Abstandsgebot und die Händedesinfektion.

Entsprechend des aktuellen Besuchsverbots (ab 16.12.) im DRK-Krankenhaus muss die Cafeteria am Standort in Ratzeburg bis auf weiteres für externe Gäste geschlossen bleiben. Dies betrifft nicht die Mensa am Standort in Praxisklinik in Mölln, für diese gilt weiter die 2G+ Regel.

Zeiten für den Mittagstisch:
DRK-Praxisklinik Mölln Wasserkrüger Weg 7 Mo-Fr 11.30-13.30 Uhr

Kurznachrichten Ratzeburg


Befahren des Ratzeburger Küchensees am Himmelfahrtswochenende nur eingeschränkt möglich
Die Internationale 66. Ratzeburger Ruderregatta des Ratzeburger Ruderclubs  findet in diesem Jahr am Wochenende nach Christi Himmelfahrt am 31. Mai und 1. Juni statt. Zur Sicherung eines reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist das Befahren des Küchensees mit Wasserfahrzeugen bzw. Wassersportgeräten jeder Art während der Dauer der Veranstaltung nicht gestattet. Ausgenommen hiervon sind lediglich die Boote der Rettungsorganisationen und des Veranstalters. Das Baden an den Badestellen „Farchauer Liegewiese“ und „Aqua Siwa“ ist für die Dauer der Regatta ausnahmsweise ebenfalls nicht gestattet.


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