Die einen feiern, die anderen flüchten - Lagerfeuer und Naturschutz

Foto: hfr
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(LOZ). Brauchtumsfeuer, wie Osterfeuer oder das Feuer zum Tanz in den Mai, haben besonders im ländlichen Raum langjährige Tradition und erfreuen sich großer Beliebtheit. Was für Viele eine schöne Gelegenheit zum geselligen Zusammenkommen und zur Stärkung der Dorfgemeinschaft darstellt, kann für unsere wild lebenden Tiere fatal enden.

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Der Fachdienst Naturschutz des Kreises Herzogtum Lauenburg möchte anlässlich des anstehenden Osterfestes darauf aufmerksam machen, welche Beeinträchtigungen durch ein Brauchtumsfeuer für die heimische Fauna und Flora entstehen können und wie man diese vermeiden kann.

Die für das Feuer angehäuften Holz- und Reisighaufen stellen für wildlebende Tiere, wie Igel, Kaninchen und Insekten geeignete Versteckplätze dar oder werden von Vögeln gerne als Nistplatz genutzt. Besonders wenn das Brennmaterial über einen längeren Zeitraum angesammelt und gelagert wird, wird es von einer Vielzahl von Tieren als Lebensstätte angenommen. Werden keine Vorsichtsmaßnahmen ergriffen und der Holzschnitt wird an Ort und Stelle entzündet, entsteht eine tödliche Falle, in der Igel, Hasen und andere Tiere qualvoll verenden können. Ein Flüchten ist oft nicht mehr möglich und aufgrund der zeitlichen Lage von Oster- und Maifeuern inmitten der Brutzeit können auch Eier oder noch flugunfähige Vogelküken betroffen sein.

Bei der Standortauswahl für die Feuerstelle ist zu beachten, dass Brauchtums- und andere Feuer in oder in unmittelbarer Nähe zu geschützten Biotopen und Schutzgebieten verboten sind. Im Gegensatz zu Brauchtumsfeuern sind Feuer zur Beseitigung von pflanzlichen Abfällen in der Regel aus abfallrechtlichen Gründen untersagt.

Um bei der Durchführung eines Osterfeuers weder gegen Naturschutz- noch Abfallrecht zu verstoßen und eventuelle Bußgelder zu vermeiden, sollten folgende Regeln beachtet werden:

  • Anzeige/Antrag bei der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde (abhängig von Größe und Art der Veranstaltung)
  • Die Feuerstelle soll auf unbewachsenem Boden und nach Möglichkeit im Siedlungsbereich liegen.
  • Ausreichende Abstände zu Gehölzen sind einzuhalten, damit diese nicht beeinträchtigt werden und vorkommende Gehölzbrüter nicht aufgeschreckt werden.
  • Zum Schutz von Kleinlebewesen und Vogelnestern darf das Brennmaterial frühestens drei Tage vor der Veranstaltung aufgesetzt werden. Alternativ ist das Brennmaterial vor dem Abbrennen behutsam umzusetzen, damit vorkommende Tiere flüchten können. Wird beim Umsetzen festgestellt, dass bereits Vogelnester vorhanden sind, muss das weitere Umsetzen abgebrochen werden. Das Anzünden des Brennmaterials kann dann nicht erfolgen.
  • Als Brennmaterial dürfen nur unbehandeltes Holz und Baumschnitte verwendet werden. Benzin, Altöl, Autoreifen, behandelte oder lackierte Hölzer, Kunststoffe und ähnliche Abfälle sind als Brennhilfe nicht zulässig.

Bei Fragen zum Thema Brauchtumsfeuer und Naturschutz, ist der Fachdienst Naturschutz unter den Telefonnummern 04541 / 888-412 oder -490 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. erreichbar.

Auf der Webseite des Kreis Herzogtum Lauenburg www.kreis-rz.de ist unter dem Stichpunkt „Verbrennen pflanzlicher Abfälle“ ein entsprechendes Merkblatt zu finden. Bei Fragen zu diesem Thema ist die untere Abfallbehörde unter der Telefonnummer 04541 / 888-456 erreichbar.

Kurznachrichten aus der Region


Apfeltag auf der Streuobstwiese Ratzeburg findet nicht statt
In den Medien wurde bereits über die dürftige Apfelernte in diesem Jahr berichtet. Von den ungünstigen Witterungsbedingungen ist natürlich auch die Streuobstwiese in Einhaus bei Ratzeburg betroffen. Die Stiftung Herzogtum Lauenburg hat sich deshalb dazu entschlossen, den traditionellen Apfeltag nicht stattfinden zu lassen. „Die Pflege alter Obstsorten ist der Stiftung Herzogtum Lauenburg ein besonderes Anliegen. Somit hoffen wir gemeinsam mit allen Interessierten auf eine bessere Ernte im nächsten Jahr“, teilt der Präsident der Stiftung Klaus Schlie mit. 


Priorisierung der Maßnahmen aus der 2. Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans der Gemeinde Wentorf bei Hamburg
In der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 5. September wird die 2. Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans thematisiert. Die ausgearbeiteten Maßnahmen sollen durch die Ausschussmitglieder priorisiert werden. Hierbei wird über jeden Steckbrief mit der entsprechenden Maßnahme im Einzelnen abgestimmt. Die Sitzung findet am 5. September um 19 Uhr im Sitzungsraum II/III - R. 105/106 des Rathauses, Hauptstraße 16, 21465 Wentorf bei Hamburg statt. Weitere Informationen erhalten Interessierte im Bürgerinformationssystem unter: www.wentorf.de


Sprechstunden der Behindertenbeauftragten
Die nächsten Sprechstunden der Kreisbehindertenbeauftragten Kirsten Vidal finden an folgenden Terminen statt:
Donnerstag, 22. August, von 14 bis 15.30 Uhr im Rathaus in Wentorf bei Hamburg, Hauptstraße 16.
Montag, 2. September, von 12 bis 16 Uhr im Raum 176 des Kreishauses, Barlachstraße 2, in Ratzeburg. Dort ist sie auch unter der Nummer 04541 / 888-493 telefonisch erreichbar.


Beratung des Pflegestützpunktes in Wentorf
Der Pflegestützpunkt im Kreis Herzogtum Lauenburg bietet jeden 2. Donnerstag im Monat im Rathaus, Hauptstraße 16, von 14 bis 16 Uhr, individuell, kostenfrei und unabhängig Beratungen rund um das Thema Pflege und Vorsorge an. Lars Koßyk vom Pflegestützpunkt Im Kreis Herzogtum Lauenburg nimmt sich Zeit für vertrauliche Gespräche, berät zu den bestehenden Angeboten und unterstützt bei der Organisation von Hilfen. Persönliche Beratungen vor Ort sind nur unter telefonischer Terminvereinbarung vorab unter Einhaltung der Hygieneregeln möglich. Der Pflegestützpunkt ist telefonisch erreichbar unter 04152 / 80 57 95 oder per E-Mail unter info@pflegestuetzpunkt-herzogtum-lauenburg.de


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