(LOZ). Aktuell sind im Kreis Herzogtum Lauenburg Bauwerksprüfer zur turnusgemäßen Kontrolle der Brückenbauwerke an den Kreisstraßen unterwegs. Es werden die knapp 30 Brücken und Unterführungen dem alle drei Jahre fälligen „Brücken-TÜV“ (Bauwerksprüfungen) unterzogen. Die meisten Kontrollen können unter fließendem Verkehr mit kurzen, geringfügigen Verkehrsbeeinträchtigungen durchgeführt werden.
Bei den Bauwerkwerksprüfungen in Güster über den Elbe-Lübeck-Kanal (Am Kanal), zwischen Rothenhusen und Utecht über die Wakenitz (K23) und zwischen Klein Sarau und Groß Sarau über die Bahnstrecke Lübeck - Lüneburg werden wegen erforderlicher Besichtigungsgeräte Straßensperrungen eingeplant.
Um die Beeinträchtigungen für die Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu gestalten, werden die Sperrungen nur für maximal zwei Stunden aufrechterhalten, dieses auch außerhalb der Zeiten des Berufsverkehrs.
Die Straßensperrungen erfolgen zu folgenden Zeiten:
- K 37, Klein Sarau – Groß Sarau am 28.10.2025 von 09:00 – 11:00 Uhr
- Am Kanal, Verbindungsstraße Güster – Göttin am 05.11.2025 von 09:00 – 11:00 Uhr und 19:00 – 21:00 Uhr
- K 23, Rothenhusen – Utecht am 06.11.2025 von 09:00 – 11:00 Uhr und 19:00 – 21:00 Uhr
Brücken müssen in Deutschland nach einheitlichen Normen regelmäßig geprüft werden. Bei der Brückenhauptprüfung werden alle Bauteile „handnah“ auf eventuelle Beschädigungen, übermäßige Abnutzungserscheinungen und Korrosion geprüft. Dazu müssen bei einigen Bauwerken technische Hilfsmittel wie Hubsteiger oder Boote eigesetzt werden. Damit diese Hubsteiger und Bauwerksuntersichtgeräte eingesetzt werden können, ist es erforderlich, dass die genannten Straßen in den oben beschriebenen Zeiträumen vollgesperrt werden.
Mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei wurde abgestimmt, dass aufgrund der kurzen Sperrzeiten auf die Einrichtung einer Umleitungsbeschilderung verzichtet werden kann. Vor Ort wurden schon entsprechende Hinweistafeln aufgebaut, welche auf die stundenweisen Vollsperrungen hinweisen. Rettungsfahrzeugen wird im Einsatzfall eine Durchfahrt ermöglicht.