Wentorf (LOZ). Anlässlich der bevorstehenden Silvester- und Neujahrsfeierlichkeiten weist die Gemeinde Wentorf bei Hamburg auf die geltenden gesetzlichen Regelungen zum Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe besonders brandempfindlicher Gebäude und Anlagen hin.
Gemäß § 23 Absatz 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ganzjährig – und damit auch an Silvester und Neujahr – in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten. Zu diesen zählen unter anderem Gebäude mit Reet- oder Weichdach, Tankstellen, Tanklager, Biogasanlagen sowie Heu- und Strohlager.
Im Umkreis von etwa 200 Metern um diese Gebäude und Anlagen dürfen auch am 31. Dezember 2025 und am 1. Januar 2026 keine Raketen oder Knallkörper abgefeuert oder abgebrannt werden. Diese Schutzbereiche dienen dazu, Brände zu verhindern und Menschen, Tiere sowie Sachwerte zu schützen.
Die der Gemeinde Wentorf bei Hamburg bekannten besonders brandempfindlichen Objekte sind in einer Übersicht zusammengestellt, die der Information der Öffentlichkeit dient. Für die Vollständigkeit kann keine Gewähr übernommen werden; auch nicht aufgeführte Objekte können unter den gesetzlichen Schutz fallen.
Bürgermeisterin Katrin Schöning appelliert an die Wentorferinnen und Wentorfer: „Ein schöner Jahreswechsel lebt von gegenseitiger Rücksichtnahme. Bitte beachten Sie die Schutzbereiche und helfen Sie mit, Menschen, Gebäude und unsere Einsatzkräfte zu schützen. So tragen wir gemeinsam zu einem sicheren und friedlichen Silvester in Wentorf bei.“
Die Gemeinde Wentorf bei Hamburg bittet alle Bürgerinnen und Bürger, sich vor dem Abbrennen von Feuerwerk über die geltenden Regelungen zu informieren und verantwortungsvoll zu handeln.
