Versand der Briefwahlunterlagen für die vorgezogene Bundestagswahl

Foto: W. Reichenbächer
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(LOZ). Der Versand der Briefwahlunterlagen für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 kann frühestens ab 4. Februar erfolgen. Wählerinnen und Wähler, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, sollten sich darauf einstellen, dass die Unterlagen voraussichtlich nicht vor dem 7. Februar bei ihnen eintreffen werden.

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Ein Grund dafür: Vor dem Druck der Stimmzettel muss der Kreiswahlausschuss über die Wahlvorschläge der Parteien, Wählergemeinschaften und der anderen Wahlbewerber entscheiden. Überdies müssen die gesetzlich vorgegebenen Fristen zur Einlegung von Rechtsmitteln abgewartet werden. Damit kann der Druck der Stimmzettel frühestens am 31. Januar beginnen. Zwar sind die Druckereien bereits beauftragt, vor der Zulassung der Wahlvorschläge kann jedoch nicht mit der Herstellung der Wahlunterlagen begonnen werden. Die fertigen Stimmzettel werden damit frühestens am 4. Februar bei den Gemeindewahlbehörden eintreffen.

Wählerinnen und Wählern, die etwa aufgrund einer Reise damit rechnen, ihre Briefwahlunterlagen zu spät zu erhalten, wird empfohlen, ihre Stimmabgabe bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde der Stadt-, Amts- oder Gemeindeverwaltung vorzunehmen. Sobald die Stimmzettel aus den Druckereien eingetroffen sind, ist es möglich, in den örtlich zuständigen Verwaltungen zu wählen. Über die Öffnungszeiten ihrer Wahlbüros informieren die Stadt-, Amts- und Gemeindeverwaltungen auf ihren Internetseiten.

Die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 unterscheidet sich insbesondere durch erheblich verkürzte Fristen von einer regulären Bundestagswahl. Die Behörden arbeiten intensiv daran, einen reibungslosen Ablauf der Wahl und eine zügige Bereitstellung der Briefwahlunterlagen sicherzustellen, auch wenn der knappe Zeitraum einige logistische Herausforderungen mit sich bringt.

Wählerinnen und Wähler, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, können bereits vor Erhalt ihrer Wahlbenachrichtigung bei ihrer zuständigen Stadt-, Amts- oder Gemeindeverwaltung ihre Briefwahlunterlagen anfordern, Informationen dazu veröffentlichen die Gemeindewahlbehörde auf ihren Internetseiten. Sobald die Stimmzettel vorliegen, werden diese schnellstmöglich versendet.

Kurznachrichten aus der Region


Grundsteuerbescheide Amt Breitenfelde
Bei der elektronischen Übernahme der aktuellen Grundsteuermessbescheide in die Grundsteuerberechnungen ab 1. Januar 2025 ist es in Einzelfällen aus technischen Gründen zur Erstellung von fehlerhaften Grundsteuerbescheiden 2025 gekommen. Gemeinsam mit dem Softwareanbieter wird aktuell an der Problembehebung gearbeitet. Sobald sich neue Erkenntnisse ergeben, wird die Amtsverwaltung über die bekannten Medien und die Homepage www.amt-breitenfelde.de entsprechend informieren.


Sprechstunde der Kreisbehindertenbeauftragten
Die Januar-Sprechstunde der Kreisbehindertenbeauftragten Kirsten Vidal in Wentorf bei Hamburg entfällt. Die nächsten Sprechstunden finden an folgenden Terminen statt:
Montag, 3. Februar, von 12 bis 16 Uhr im Raum 176 des Kreishauses, Barlachstraße 2, in Ratzeburg. Dort ist sie auch unter der Nummer 04541 / 888-493 telefonisch erreichbar.
Donnerstag, 27. Februar, von 14 bis 15.30 Uhr im Rathaus in Wentorf bei Hamburg, Hauptstraße 16.


Beratung des Pflegestützpunktes in Wentorf
Der Pflegestützpunkt im Kreis Herzogtum Lauenburg bietet jeden 2. Donnerstag im Monat im Rathaus, Hauptstraße 16, von 14 bis 16 Uhr, individuell, kostenfrei und unabhängig Beratungen rund um das Thema Pflege und Vorsorge an. Lars Koßyk vom Pflegestützpunkt Im Kreis Herzogtum Lauenburg nimmt sich Zeit für vertrauliche Gespräche, berät zu den bestehenden Angeboten und unterstützt bei der Organisation von Hilfen. Persönliche Beratungen vor Ort sind nur unter telefonischer Terminvereinbarung vorab unter Einhaltung der Hygieneregeln möglich. Der Pflegestützpunkt ist telefonisch erreichbar unter 04152 / 80 57 95 oder per E-Mail unter info@pflegestuetzpunkt-herzogtum-lauenburg.de


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