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Büchen (LOZ). Die Saison für die Abnahme von Bäumen und Gehölzen endet nach der gesetzlichen Regelung im Bundesnaturschutzgesetz Ende Februar. Mit Ablauf dieses Datums sind diese Arbeiten erst wieder ab dem 1. Oktober erlaubt. Das Amt Büchen erinnert daran, sich an die „Einhaltung des Termins im eigenen Interesse“ zu halten.

Zudem sind generell naturschutzrechtliche Vorschriften zu beachten. Bei Bäumen mit einem Stammumfang von 2 Meter (gemessen auf 1 m) Höhe, bedarf es einer Erlaubnis der Naturschutzbehörde. Örtliche Baumschutzsatzungen können aber auch noch abweichende Regelungen treffen. So sind in Büchen Bäume bereits ab einem Stammumfang von 1,50 Meter geschützt und eine Fällung oder andere Maßnahmen, die den Baum erheblich beeinträchtigen, müssen im Vorwege genehmigt werden.

Kurznachrichten Büchen

 


Café Priesterkate mit Naturaufnahmen von Tanja und Wolfgang Reichenbächer
Das Café in der Priesterkate hat im März an den Sonntagen 1. und 8. März jeweils von 13 bis 17 Uhr geöffnet. In der Diele wird eine Ausstellung mit Tier- und Landschaftsaufnahmen von Tanja und Wolfgang Reichenbächer gezeigt.  


 

 

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