Geesthacht (LOZ). Während sich so mancher über prächtige Hecken und Büsche vor der Haustür freut, ärgern sich andere über die unliebsame Bekanntschaft mit weit ausladenden Ästen und Zweigen, die auf Gehwege und Fahrbahnen ragen.
Zu weit in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragende Äste und Zweige haben zur Folge, dass der vorhandene Verkehrsraum nicht in sicherer Weise genutzt werden kann. Insbesondere für Eltern mit Kindern, Personen, die auf Rollstühle angewiesen sind, sowie ältere Bürgerinnen und Bürger führt dies zu Gefahren, die vermeidbar sind.
Der Fachdienst Öffentliche Sicherheit des Geesthachter Rathauses macht darum darauf aufmerksam, dass nach § 33 Abs. 3 des Straßen- u. Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) vom 25.11.2003 der öffentliche Verkehrsraum von Anpflanzungen freizuhalten ist, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.
Alle Grundstücksbesitzende, Mietende und Pachtende werden daher gebeten, den Zustand ihrer vorhandenen Grünanpflanzungen zu überprüfen und falls notwendig, einen Rückschnitt der Hecken, Büsche und Bäume vorzunehmen. Dies bedeutet, dass im Bereich von Gehwegen der Freischnitt bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 m und in der Breite bis zur Grundstücksgrenze und über Straßen und Fahrbahnen bis zu einer Höhe von 4,50 m erfolgen muss. Außerdem müssen Straßenlampen, Verkehrszeichen und Straßennamensschilder von Grünbewuchs freigehalten werden. Vor Durchführung des Rückschnitts ist in jedem Fall auf etwaige, in den Grünanpflanzungen befindliche brütende Vögel zu achten.