Foto: Stadt Geesthacht
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Geesthacht (LOZ). Finanzielle Anreize für eine Umgestaltung der Dachflächen soll die neue Förderrichtlinie „Grüne Dächer für Geesthacht“ schaffen, die die Ratsversammlung im Mai beschlossen hat. Ab jetzt können über diese nun 30.000 Euro Fördergelder verteilt werden.

„Gefördert wird die Anlage von Dachbegrünungen auf Wohn- und Gewerbegrundstücken sowie Nebengebäude wie Carports und Garagen“, erklärt Jürgen Pflantz, Leiter des Fachdienstes Umwelt der Geesthachter Stadtverwaltung. Einzige Voraussetzungen: Das zu begrünende Dach muss mindestens 10 Quadratmeter groß sein und die Arbeiten, die sich an die FLL-Richtlinie für die Planung, Bau und Instandhaltung von Dachbegrünung halten sollen, müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden.

Die Förderhöhe liegt bei 30 € / m², wobei der maximale Zuschuss bei 3.000 Euro liegt. Für die Nebengebäude können 20 € / m² genehmigt werden, hier gilt eine Maximal-Förderhöhe von 2.000 Euro. „Damit Fördermittel fließen können, muss der Antrag vor der Beauftragung einer Auftragsleistung eingereicht worden sein. Denn die Förderrichtlinie soll einen Anreiz schaffen, dass mehr Grün auf Geesthachts Dächern zu sehen sein wird“, sagt Jürgen Pflantz.

Sinnvoll ist die Steigerung des Grüns im Stadtgebiet in mehrfacher Hinsicht: Insekten und Vögel können sich dort aufhalten und finden Nahrung. Zudem wirken Grünflächen als Wasserspeicher bei Regenereignissen, sie verzögern den Ablauf des Wassers in den Kanal und führen im Sommer zu einem Kühlungseffekt in der Umgebung. „Und das Gründach wirkt im Winter übrigens isolierend. Damit die Wasser speichernde Wirkung eintritt, soll die Substratschicht mindestens 8 Zentimeter im Aufbau betragen und bei Nebengebäuden 6 Zentimeter“, erklärt Jürgen Pflantz.

Antragsunterlagen und die Förderrichtlinie sind auf der Internetseite der Stadt Geesthacht (www.geesthacht.de) unter dem Punkt „Leben in Geesthacht“/“Umwelt und Natur“ hinterlegt. Der erste Förderzeitraum endet am 31. März 2023. 

Kurznachrichten Geesthacht

 


Verkehrsbehinderungen an der Norderstraße
Verkehrsteilnehmende müssen sich auf Behinderungen an der Geesthachter Norderstraße einstellen. Für Arbeiten an einem Stromanschluss werden in der Zeit vom 15. Dezember bis voraussichtlich 24. Dezember auf Höhe der Hausnummer 10 zeitweise Absperrungen im Bereich des Gehwegs und der Fahrbahn notwendig.


Sprechstunde der Geesthachter Behindertenbeauftragten
Heike Lehmann, Geesthachts Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, geht in die Weihnachtsferien. Vom 22. Dezember bis zum 2. Januar finden darum keine Sprechstunden statt. Die nächste Sprechstunde ist dann für Donnerstag, 8. Januar 2026, vorgesehen. Heike Lehmann bietet regelmäßig an jedem 1. Donnerstag im Monat von 15 bis 17 Uhr und an jedem letzten Dienstag im Monat von 11 bis 13 Uhr in den Räumen am Markt 5 bis 7 ihre offene Sprechstunde an. Menschen mit Handicap können sich in dieser Zeit mit Fragen und Anliegen bei ihr melden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Beratungsräume sind barrierefrei, die Beratung ist kostenfrei. Grundsätzlich ist Heike Lehmann telefonisch unter 0151-252 628 98 sowie per Email unter kontakt@geesthacht-beauftragter.de erreichbar.


Verkehrsbehinderungen in Geesthacht
Verkehrsteilnehmende müssen sich auf Behinderungen an der Berliner Straße in Geesthacht einstellen. Aufgrund von Pflege- und Fällarbeiten an mehreren Bäumen werden in der Zeit vom 15. bis zum 18. Dezember jeweils zwischen 9.30 Uhr und 15 Uhr im Rahmen von Tagesbaustellen temporär der Gehweg und die Fahrbahn gesperrt.


 Alkohol- und Drogenberatung
Die Alkohol- und Drogenberatung teilt mit, dass ab sofort die offenen Sprechstunden wieder stattfinden. Diese finden statt: dienstags von 16 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 11 Uhr, Markt 3 in Geesthacht und montags von 15 bis 17 Uhr, Mühlenweg 17 in Lauenburg. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine kurze telefonische Anmeldung unter 04152 / 791 48 gebeten.


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